Bankverbindung für Jedermann: Ab jetzt dürfen alle ein Girokonto eröffnen

Bislang durfte man in Deutschland nur ein Konto eröffnen, wenn man einen festen Wohnsitz nachweisen konnte. 600.000 Menschen in Deutschland haben laut Hochrechnungen der Bundesregierung keinen Zugang zu einem Konto. Das Bundeskabinett hat deshalb am Mittwoch einen Gesetzesentwurf für das sogenannte Basiskonto für Jedermann verabschiedet. Demnach dürfen bald auch Obdachlose und Asylbewerber bei einer Bank ihrer Wahl ein Girokonto eröffnen. Hier die Vorteile im Überblick.

Was möchte die Bundesregierung damit erreichen?

Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas von der SPD möchte mit dem neuen Gesetz das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Deutschland verbessern: „Wer kein Konto hat, hat keine guten Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Auch die Wohnungssuche wird ohne Konto für viele Menschen zum Problem. Das ändern wir jetzt.“

Wer profitiert von dem neuen Gesetz?

Von dem neuen Basiskonto profitieren vor allem Obdachlose und Asylbewerber, die bislang ohne Anschrift kaum eine Chance auf eine eigene Bankverbindung hatten. Auch Flüchtlinge, die unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen und Geduldete ohne Aufenthaltsstatus dürfen sich ein Basiskonto einrichten. Damit sind sie dann in der Lage, Basisdienstleistungen wie Überweisungen, Ein- und Auszahlungen, Lastschriften und Kartenzahlung durchzuführen. Überziehen lässt sich das Basiskonto nicht.

Einzige Voraussetzung für die Kontoeröffnung ist der legale Aufenthalt in der EU. Wer keine Ausweispapiere hat, darf der Bank auch entsprechende amtliche Dokumente wie von Asylbehörden vorlegen. Bankkunden können sich zudem aussuchen, bei welcher Bank, sie das Girokonto eröffnen möchten. Banken dürfen die Kunden nur in ganz bestimmten Fällen ablehnen, zum Beispiel, wenn der Kunde bereits ein Basiskonto hat oder wenn er sich der Bank gegenüber strafbar gemacht hat.

Was ändert sich für die Banken?

Sparkassen und Volksbanken müssen mit dem neuen Zahlungskontengesetz, das ein Gemeinschaftswerk von Justiz- und Finanzministerium ist, jeden Kunden akzeptieren, solange er die genannten Bedingungen erfüllt. Innerhalb von zehn Tagen müssen die Banken solch ein Konto einrichten. Die Banken dürfen nur angemessene Entgelte für das Basiskonto verlangen, die anderen Girokonten ähneln. Durch den Gesetzentwurf, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, sind die Banken verpflichtet, ihre Girokonten-Gebühren zukünftig verbraucherfreundlicher zu veröffentlichen. Durch die Transparenz sollen auch Finanzlaien in der Lage sein, die verschiedenen Angebote zu verstehen. Bereits 1995 haben die Banken in Deutschland eine Selbstverpflichtung für die Einrichtung sogenannter Jedermann-Konten abgegeben, allerdings wurde die nicht immer eingehalten.


Fotocredit: Thinkstock, 466094499, iStock, AndreyPopov

Schreiben Sie Ihre Meinung

Ihre Email-Adresse wird Mehrere Felder wurden markiert *

*