Bafög Rückzahlung: Was muss beachtet werden?

Auch wenn das Bafög ein zinsloses Darlehen ist, muss man bestimmte Regeln beachten. Wenn man sich damit auseinandersetzt, kann man sogar Geld sparen.

Bafög Rückzahlung: So wirds gemacht!

1

Höhe der Rückzahlung

Studenten an Hochschulen, höheren Fachschulen und Akademien müssen die Hälfte der in der Regelstudienzeit erhaltenen BaföG-Fördersumme zurückzahlen. Eine Rückzahlung des Schüler-Bafög ist nicht notwendig, da es sich um einen Vollzuschuss handelt.

2

Pflichten

Dem Bundesverwaltungsamt muss immer die aktuelle Adresse vorliegen, damit es zur Bafög Rückzahlung zum gegebenen Zeitpunkt auffordern kann.

3

Art der Rückzahlung

Bei einer Aufnahme des Studiums am 1.3.2001 oder später reduziert die Schuld auf 10.000 Euro. Die Frist für die Bafög Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderhöchstdauer. Den Bescheid über den Beginn der Rückzahlung erhält man 4 1/2 Jahre nach Förderhöchstdauer. Sie erfolgt in vierteljährlichen Raten in Höhe von mindestens 315 Euro. Bei geringem Einkommen kann die Rückzahlungsverpflichtung auf Antrag jeweils für ein Jahr aufgeschoben werden. Die Einkommensgrenze für die Bafög Rückzahlung hat sich seit dem 1.Oktober 2010 auf 1070 Euro pro Darlehensnehmer erhöht. Existiert ein Kind, kommen noch einmal 485 Euro hinzu. Ein Ehepartner wird mit 535 Euro verrechnet.

4

Reduzierung der Schuld

Wenn man Schulden in höheren Summen oder auf einmal bezahlt, wird der Antrag auf Nachlass von der Restschuld gewährt. Zahlt man beispielsweise 1000 Euro auf einmal zurück, wird ein Nachlass von 9 % gewährt, das heißt es werden in diesem Fall 910 Euro gezahlt, obwohl 1000 Euro getilgt werden. Bei guten Studienleistungen oder schnellem Studium wird auf Antrag ein Teil der Darlehensschuld erlassen. Dies kommt jedoch nur zum Tragen, wenn der Studierende zu den 30 % der Besten des Studienjahrgangs gehört.

  Zeitaufwand: 25 Minuten Schwierigkeitsgrad:  

Schreiben Sie Ihre Meinung

Ihre Email-Adresse wird Mehrere Felder wurden markiert *

*