Work and Travel: Preise und Voraussetzungen für die Reise in die Freiheit

Für einen Work and Travel Aufenthalt ist ein Working Holiday Visum erforderlich. Das ermöglicht es, sich bis zu zwölf Monate in einem Land aufzuhalten, es ausgiebig zu bereisen und zwischendurch verschiedene Jobs zur Finanzierung der Reise anzunehmen.

Work and Travel: So wirds gemacht!

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Wer kann teilnehmen?

Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm sind die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Wohnsitz in Deutschland und ein Alter zwischen 18 und 30 Jahren, nur für Kanada liegt die Altershöchstgrenze bei 35 Jahren. Personen mit Vorstrafen dürfen an diesem Programm nicht teilnehmen und auch Kinder dürfen nicht in die Reiseländer mitgebracht werden.

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In welchen Ländern ist Work and Travel möglich?

Grundsätzlich ist ein Working Holiday Visum für solche Länder erhältlich, mit denen Deutschland ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat. Zur Zeit sind dies Australien, Neuseeland, Kanada, Japan, Südkorea und Hongkong. Besonders beliebt unter diesen Reisezielen sind Australien, Neuseeland und Kanada. Kanada vergibt allerdings pro Jahr nur eine begrenzte Anzahl dieser Visa, sodass eine Antragstellung möglichst früh erfolgen sollte.

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Die Antragstellung

Für einen Work and Travel Aufenthalt muss ein Working Holiday Visum beantragt werden. Das nötige Antragsformular kann bei der Botschaft oder beim Konsulat des entsprechenden Landes bestellt werden. Für die Antragstellung sind ein Reisepass, ein Passbild und der Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung nötig. Darüberhinaus ist nachzuweisen, dass genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt vorhanden sind. Die geforderte Höhe des Betrags ist in den Ländern unterschiedlich geregelt und liegt zwischen 2000 und 3500 Euro. Je nach Land können eine Impfbescheinigung oder ein polizeiliches Führungszeugnis weitere Voraussetzungen für die Erteilung eines Working Holiday Visums sein. Dieses Visum kann nur einmal im Leben beantragt werden.

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Allein oder mit einem Veranstalter

Eine solche Reise kann allein oder mit Hilfe eines Veranstalters durchgeführt werden. Ist diese organisiert, enthalten die hierfür berechneten Preise meist Hilfe bei der Beantragung des Visums und eine Informationsveranstaltung vor der Abreise, außerdem den Hin- und Rückflug sowie Übernachtungen in den ersten Tagen im Zielland. Vor Ort gibt es Unterstützung bei der Jobsuche, der Beantragung einer Steuernummer und der Eröffnung eines Bankkontos. Darüberhinaus bieten viele Veranstalter Sprachkurse an. Je nach Zielland sind die Preise höchst unterschiedlich und in erster Linie von den Kosten für das Flugticket abhängig.

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Einreise und Aufenthalt

Spätestens bei der Einreise, zum Teil auch schon bei der Antragsstellung muss ein Rückflugticket vorgelegt werden. In einigen Ländern reicht es aber auch aus, die nötigen finanziellen Mittel nachzuweisen, um später ein Flugticket zu kaufen. Bei der Jobsuche gibt es kaum Einschränkungen, daher kann in fast jedem Bereich gearbeitet werden. Damit dieses Visum aber nicht für einen reinen Arbeitsaufenthalt missbraucht wird, ist die Dauer der Beschäftigung pro Arbeitgeber meist auf einige Monate begrenzt.

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