Zwangseinweisung: Richterliche Anordnung und Patientenrechte

Wenn ein Patient auf einem beschränkten Raum festgehalten wird, sein Aufenthalt ständig überwacht wird, Bettgitter oder gar Gurte angebracht werden, sedierende (stark beruhigende) Medikamente gegeben werden oder auch die Kontaktaufnahme mit Personen außerhalb durch Sicherungsmaßnahmen verhindert werden kann liegt Freiheitsentziehung vor. Ist das immer legal oder sogar legitim?

Das Gesetz für psychisch Kranke (PsychKG)

Die sofortige Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik bzw. in die Abteilung für Psychiatrie einer großen Klinik und entsprechende Zwangsmedikation erfolgt entsprechend dem „Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG)“.

Dieses Gesetz ist von Land zu Land etwas anders, im Wesentlichen aber besteht grundsätzlich Konsens darüber, dass „akut konkrete Fremd- oder Selbstgefährdung“ vorliegen muss um eine sofortige erzwungene Einweisung rechtfertigen zu können. Vor Ablauf von 24 Stunden nach der Einweisung muss ein Richter des Betreuungsgerichtes / Vormundschaftsgerichtes die Zwangseinweisung gutheißen oder aufheben.

Die Zwangseinweisung

Bei nicht vorliegender Gefährdung kann eine Zwangseinweisung z.B. wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts angefochten werden. Zwangseinweisung als Sofortmaßnahmen durch die Verwaltungsbehörde setzt ein aktuelles ärztliches Zeugnis voraus. Der Patient muss stark selbst- oder fremdgefährdend sein, bedingt durch eine psychische Störung. Sofortige Unterbringungen gelten allenfalls bis Ablauf des Folgetages. Fremdgefährdung liegt z.B. vor wenn der Mensch andere Menschen tätlich angreift, unkontrolliert am Straßenverkehr teilnimmt etc.

Nach der Zwangseinweisung muss eine Aufnahmeuntersuchung durchgeführt werden. Bei schweren Störungen, bei denen die Gefährdung weiter unterstellt werden muss und keine freiwillige Behandlungsgrundlage möglich ist, wird das Vormundschaftsgericht informiert, das dann für das Unterbringungsverfahren zuständig ist. Bei einer richterlichen Verfügung gilt: keine rechtliche Verfügung, d.h. also in diesem Fall die erzwungene Einweisung ohne rechtliches Gehör des Betroffenen.

Betreuungsrechtliche Unterbringungen nach §1906 Abs. 1-2 BGB können ebenfalls Zwangseinweisungen bewirken, wenn der rechtliche Betreuer dafür berechtigt ist.

Mit zusätzlicher Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes wird der Patient dann auf Wirken seines Betreuers untergebracht. Voraussetzung ist auch hier eine vorhandene Suizidgefahr respektive Fremdgefährdung und die Dringlichkeit einer entsprechenden Untersuchung des Gesundheitszustands oder einer ärztlichen Behandlung, die ohne den Zwangsaufenthaltsort des Betreuten nicht durchgesetzt werden kann, weil der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen seelischen Behinderung die Erfordernis der Unterbringung nicht erkennen kann.

Dies nennt man Behandlungsunterbringung. Die Zwangseinweisung sucht- oder psychisch kranker Straftäter geschieht auf Grundlage strafrechtlicher Bestimmung im Verfahren nach § 126 a einstweilig der Strafprozessordnung StPO und materiell rechtlich nach den Paragraphen 63 und 64 Strafgesetzbuch StGB (vgl. Maßregelvollzug).

Polizeibehörden können Personen bei Gefahr im Verzuge auch nach den Sicherheits- und Ordnungsgesetzen oder Gefahren-Abwehrgesetzen der Länder festhalten. In fast allen Ländern und Regionen werden auf diese Weise Personen, die psychisch auffällig erscheinen einem Psychiater vorgestellt.

Wenn die Zwangseinweisung nicht gerechtfertigt ist

Die o.g. Gesetze werden leider auch immer wieder zu Ungunsten von Betroffenen ausgelegt. Das heißt, es können Personen eingewiesen werden, die einer Zwangseinweisung nicht bedürften und bei denen die Einweisung nicht gerechtfertigt ist.

Denn es gibt Einzelfälle in denen Polizeibeamte, die Gesetzeslage entsprechende interpretieren und aus Abschreckung oder Maßregelung angebliche Suizidgefährdete in die psychiatrische Klinik einweisen lassen (wollen).  Natürlich kann man Menschen auch mit „Argumenten“ zwingen sich besser „freiwillig“ einweisen zu lassen. Mit ensprechendem psychischen Druck gleicht dies einer Zwangseinweisung.

Die vom Gesetzgeber auch im Grundgesetz verankerten Freiheits- und Persönlichkeitsrechte werden hierbei teilweise oder ganz übergangen. Wen interessiert schon, was ein „Irrer“ sagt. Und natürlich ist man abgestempelt als „annormal“, sobald Auffälligkeiten auftreten, vor allem, wenn ein Arzt oder Polizist sie „feststellt“.

Am schlimmsten steht es um den Grundsatz der Achtung der Menschenwürde, der nach dem Gesetz oberste Verpflichtung aller staatlichen Gewalt sein sollte, aber leider nicht immer ist.

Einen Betroffenen in die geschlossene psychiatrische Klinik einzuweisen wird diese Person, ob krank oder nicht, lange Zeit, wenn nicht lebenslang, beeinflussen und prägen und im Zweifel sogar erst krank machen. Siehe auch „Rosenhan Experiment“, in dem völlig gesunde Menschen plötzlich „wahnsinnig“ wurden.

Die Angst davor eingesperrt und ausgeliefert zu sein oder als „irre“ abgestempelt zu werden wird den Menschen für immer verfolgen.

Patientenrechte

In der Klinik darf man telefonieren. Das muss man aber erstmal durchsetzen.

Vor Zwangsbehandlung schützen soll eine entsprechende Patientenverfügung zu finden unter:
http://www.patverfue.de/ueber_uns.html

Bild: Thinkstock, iStock, Antonio Lucas Lerga

22 Meinungen

  1. Gegen dieses Drecksgesetz hat man keine Chance. Ärzte unterstellen einfach dass Selbst- oder Fremdgefährdung besteht und schon bleibt man weggesperrt, besonders wenn man sich gegen die Lügen wehrt.

    • Da haste Recht, aber ich bin jetzt soweit, das ich raus kann. Will aber 100 % und immer meine freie Meinung äußerte…und diese Betreuerin ihr Leben nicht auf die Reihe brachte.
      Bin weder drogensüchtig, noch gefährte ich mich selbst, noch Fremde …normal bestand gar kein Anlass zur Wegsperrung. Aber jetzt dagegen Schmerzensgeld und Schadensersatz…da lass ich nicht locker !!!
      Und Lügen über Lügen…aber ich beweis denen das Gegenteil…..

  2. Ernst,ihreAntwort ist unfair.Gestern wurden meine Kinder und ich zum Ersthelfer,da mein(Noch)Partner sich zum x-ten Male mit Suizidabsichten äußerte und auch schon einige Male versuchte.Nein,ich will und wollte nicht,daß es diese Form annimmt.Aber,bevor tot-lieber SO.Ich hab als Lebenspartnerin auch NUR begrenzte Rechte bezgl. meines Partners.Die extrem psychischen Auffälligkeiten werden nun hoffentlich behandelt.Liebe und Geduld lösen nicht immer Probleme. Wenn der Partner im Spritzguß blutet durch selbstverursachte Verletzung…und noch sterben will..das ist hart!Ein großer Einschnitt in unser aller Alltag und Leben.Ich unterstelle dem Gesetzgeber in dem Fall nichts Böses.Wie es für uns weitergeht,weiß ich noch nicht..

  3. Was Ernst schreibt ist leider wahr: Psychiater sind keine Ärzte, „Diagnosen“ werden in völlig freier Erfindung und völlig willkürlich gestellt – Ohne, dass überhaupt ein Gespräch mit dem „Patienten“ stattgefunden hat, geschweige denn eine Untersuchung. Psychiatrie ist völlige Willkür und vollständig rechtsfreier Raum. Die Psychiater und „Pflegekräfte“ können machen was sie wollen. Die Richter richten sich immer zu 100 % nach den Vorgaben durch die Psychiater. „Anhörungen“ durch Richter sind eine bloße Farce und werden nur ganz schnell und in aller Eile formal durchgeführt, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist. Aber nur, um dem Anschein der Rechtsstaatlichkeit zu genügen. Dem Anschein! – So, wie es gehandhabt wird, könnte man den Quatsch mit Richter und Gericht auch bleiben lassen. Die sind völlig bedeutungslos. In der Psychiatrie gibt es keinen Rechtsstaat. Und für die Psychiatrie gilt – faktisch und in Wirklichkeit – keine Rechtsstaatlichkeit. Wenn ein Psychiater, beispielsweise, „befindet“, dass jemand selbst- oder fremdgefährdend ist, dann ist so, egal, ob das stimmt oder nicht. Und mit dieser Person kann man dann als Psychiater tun und lassen was man will. In der richtigen Medizin muss sich eine Diagnose auf objektivierbare Untersuchungsergebnisse stützen: Röntgenbilder, Laborwerte, Messungen etc. In der Psychiatrie gibt es so etwas nicht. Hier darf der Psychiater, einfach so, „diagnostizieren“, was ihm passt. Ohne jede Grundlage. Psychiatrie ist rechtfreier Raum und völlige Willkür. Und zumindest teilweise ganz planvolle Menschenzerstörung.

  4. Also ich verfolge diese Unterhaltung ja mit spannung und Befremdung. Befremdung daher , da meine eigene Mutter seit mehreren Jahren ernsthaft psychisch erkrankt ist was sich aber in den letzten Jahren erst klar als Wahnvorstellungen erkennen ließ. Mit nur meiner Mutter als alleinerziehenden und mitten in meiner Ausbildung war ich nun gezwungenmich vor irgendwelchen Heckenschützen im Gebüsch zu verstecken, bis ich es nicht mehr ausgehalten habe und ausgezogen bin , natürlich hat mein NC unter diesen Eskapaden ordentlich gelitten und nicht nur das meine Mutter ist der festen Überzeugung das sie nicht krank ist. und obwohl sie schon einmal in Behandlung war und die psychatrischen Gutachten , davon mehrere und unabhägige ganz klar sagen das meine mutter an schweren wahnvorstellungen leidet. wird sie niemals eingewiesen werden. o vie wurde mir klar gemacht . Ich sehe wie mein Mutter leidet da sie auch denkt sie würde gefoltert etc. und weiß das ich absofort ein Waise bin da es die Mutter nicht mehr gibt die ich kenne. Und es macht mich wütend wie sich hier leute die noch nie einen geliebten Menschen an eine Krankheit verloren haben darüber echauffieren das es zu zwangseinweisungen kommt, die letztendlich nicht nur selten sondern wenn auch sehr kurzfristig sind. Von Menschenzerstörung kann also keine Rede sein es ist andersherum! Durch die Weigerung meine Mutter zu behandeln wurde nicht nur ihr( Mutter ) Leben zerstört die sich hoch verschuldet hat sich isoliert und seit jeher in Angst lebt ermordet zu werden sondern auch meines!

  5. „Psychiater sind keine Ärzte“Das ist falsch. Psychiater haben ein komplettes Humanmedizin Studium hinter sich und eine vierjährige Facharztweiterbildung.

  6. Johannes Möhlenkamp

    @Larissa: „Psychiater sind keine Ärzte.“ Das ist falsch. Psychiater haben ein komplettes Humanmedizin Studium hinter sich und eine vierjährige Facharztweiterbildung.=> Das bestreitet ja auch niemand. Ihre Antwort ist leider eine Themaverfehlung. Psychiatrie ist aber weder Medizin noch Wissenschaft. Wer Medizin studiert hat, und dann als „Psychiater“ „arbeitet“, arbeitet nicht als Arzt. @ clara: „Befremdung daher , da meine eigene Mutter seit mehreren Jahren ernsthaft psychisch erkrankt ist was sich aber in den letzten Jahren erst klar als Wahnvorstellungen erkennen ließ.“Wenn das tatsächlich so ist, dann ist das keine „psychische Erkrankung“ sondern eine geistige Behinderung. So etwas gibt. es. Psychiater „diagnostizieren“ aber, wie gesagt, sehr häufig ohne mit dem Patienten auch nur gesprochen zu haben, „Wahnhafte Symptmatik“ o. ä.. Und zerströren damit Menschenleben bzw. treiben ihre „Patienten“ in den Selbstmord. Nur weil ihre Mutter bedauernswerter Weise offenbar tatsächlich unter Wahnvorstellungen leidet, bedeutet das nicht, dass das, was andere Kommenatoren hier über den Menschenzerstörungsapparat Psychiatrie, der sich als „Medizin“ und „Wissenschaft“ tarnt, geschrieben haben . Im Übrigen wäre es sehr schön, wenn Sie darüber Aufschluss geben würden, inwiefern Psychiater ihrer Mutter denn geholfen haben. Wenn, dann waren das Psychodrogen, die auch jeder Allgemeinmediziner verschreiben bzw. verabreichen kann. Überdies ist m. E. davon auszugehen, dass sich bei Patienten, wie ihrer Mutter, unter dem Enfluss der Psychodrogen, der Zustand nicht verbessert, sondern verschlimmert. Etwas anderes als stark sedierende Drogen, wie Haloperidol zu spritzen, bzw. Neuroleptika zu verschreiben, die kaum etwas nützen, können Psychiater nämlich nicht. Was sie aber können und tun, ist gesunde Menschen leichtfertig bzw. planvoll als „psychisch krank“ oder gar „psychotisch“ zu „diagnostizieren“, und diese Menschen damit sozial zu ermorden. Wer eine solche „Diagnose“ hat, hat keine Zukunft mehr vor sich – weder gesellschaftlich noch beruflich. Um eine solche „Diagnose“ zu erhalten, reicht es, übrigens, vollkommen aus, wenn sich ein Patient von den Psychiatern nicht alles gefallen lässt und sich nicht vollständig willenlos und gefügig zeigt. Oder wenn sich ein Psychiater von einem Patienten bloß nicht genügend „respektiert“ fühlt. So, und jetzt können Sie ihr „Befremden“ wieder ablegen.

  7. Johannes Möhlenkamp

    Ergänzung noch: Selbstverständlich reicht zur Erstellung der vernichtendsten „Diagnosen“ auch die Tatsache aus, dass ein Psychiater eine Quote erfüllen will, spontan die passende „Diagnose“ zum Verabreichen eines „Medikaments“ braucht, das er aus welchen Gründen auch immer genau jetzt einsetzen will, oder dass er den „Patienten“ nur nicht mag oder einfach schlechte Laune hat. Da Psychiater mit der Pharma-Industrie nicht nur eng „zusammenarbeiten“, sondern von der Pharmaindustrie großzügige Vergünstigungen und Vorteile erhalten, aber auch von der mächtigen Pharmaindustrie abhängig sind, werden bestimmte „Medikamente“ einfach verabreicht, um sie auszuprobieren oder ganz einfach zu verbrauchen. Dafür muss dann eben mal schnell die zum jeweiligen Medikament passende „Diagnose“ erstellt werden. Warum sind Psychiater keine Ärzte? Kein Allgemeinmediziner oder Lungenfacharzt darf einem Patienten z. B. die Diagnose „Lungenkrebs“ oder auch nur „Lungenentzündung“ stellen, wenn es dafür nicht eindeutig objektive Unterschungsergebnisse, d. h. Laborbefunde, Röntgenbilder u. ä.. gibt. Ein Gespräch mit dem Patienten reicht für eine solche Diagnose, wie für keine andere ärztliche Diagnose, aus. Das darf, außerdem, noch nicht einmal ein Tierarzt bei einem Tier tun. Psychiater hingegen können einfach „diagnostizieren“ was ihnen passt. Ohne jede Grundlage. Bestenfalls noch mit einem so genannten „Explorationsgespräch“ unterlegt, das aber häufig gar nicht stattfindet. Ein „Explorationsgespräch“ ist kein wirkliches Arzt-Patientengespräch, sondern es ist eine Falle für den Patienten, die folgendermaßen aufgestellt ist: Der Patient glaubt, ein Gespräch mit dem Psychiater über seine Lebensumstände, seine Gewohnheiten u. ä., und ggf. über den lebensgeschichtlichen Hergang seiner beeinträchtigten seelischen Befindlichkeit zu führen. In Wahrheit geht es darum nicht. Der Patient, der glaubt, er könne sich vertrauensvoll an den „Fachmann“ Psychiater wenden, und der ihm deshalb bereitwillig sehr viel offenbart, auch indem er zunächst die Gründe und Rahmenbedingungen für seine beeinträchtigte seelische Verfassung zu erkläutern sucht, wovon er sich dann im Anschluss berechtigter Weise kompetente Hilfe verspricht, wird nur zum Narren gehalten und heimtückisch ausgetrickst, wie man das nur so treffend ausdrücken kann. Es geht nicht darum, nachzuvollziehen, was der „Patient“ inhaltlich sagt, um ihm auf Basis dessen möglichst gut helfen zu können. Sondern es geht ausschließlich darum, alles, was der Patient äußert, als Grundlage für die abwegigsten „Diagnosen“ heranzuziehen. Dabei wird nicht nur „analysiert“ was der Patient sagt, sondern wie er es sagt, und wie der Patient dabei „wirkt“. Auch auf angebliche logische Ungereimtheiten wird dabei abgehoben, um dem „Patienten“ mangelnde kognitive Fähigkeiten o. ä. unterstellen zu können. Der tatsächliche sachliche Inhalt der Äußerungen des Patienten ist völlig irrelevant. Hinzu kommt, dass die Aussagen des „Patienten“ praktisch immer völlig verfremdet, enstellt und falsch von dem Psychiater niedergeschrieben werden. Schon weil der Psychiater natürlich nicht genau, oder so gut wie überhaupt nicht, zuhört. Der Patient bekommt die Aufzeichnungen des Psychiaters selbstverständlich auch nicht zu lesen, geschweige denn, dass er sie unterschreiben müsste. Deshalb kann der Patient auch nichts dagegen einwenden, was ihm da unterstellt und in den Mund gelegt wird, da er davon keine Kenntnis hat. Dies geht dann aber als „Wahrheit“ und „vom Patienten selbst geäußert“ in die Akten ein – als lebenslanges Stigma für den „Patienten“. Der „Patient“ hat damit keine Chance mehr, jemals in seinem Leben noch aus der Menschenfalle Psychiatrie herauszukommen. „Einmal Psychiatrie – Immer Psychiatrie“ heißt es keineswegs zu Unrecht. Dass viele „Patienten“ auf Grund ihres durch die Psychiatrie zerstörten Lebens deshalb dann schwer depressiv oder sogar suizidal werden, ist klar. Was von den Psychiatern dann wieder als Bestätigung ihrer „Diagnosen“ herangezogen wird. Dabei braucht es das oft gar nicht. Die menschenverachtenden Einschüchterungs-und Foltermethoden der Psychiatrie (z. B. „Fixierung“) alleine reichen schon aus, um Menschen schwere lebenslange seelische Schäden zuzufügen, bzw. diese langfristig völlig in ihrer Persönlichkeit zu zerstören und damit arbeitsunfähig zu machen. Ein signifikantes Beispiel zu den „Medikamenten“ (Psychodrogen): Die regelmäßige Verabreichung von Haloperidol („Haldol“) führt nach ca. zwei Jahrzehnten mit einer Wahrscheinlichkeit von 100 % (!) zu Parkinson oder Multipler Sklerose. Haloperidol ist aber eines der Standard-„Medikamente“ der Psychatrie. Darauf, dass Menschen unter dem Einfluss der Psychodroge Haldol, die, bei entsprechender Dosierung, bei jedem Menschen zu einem apathischen Zustand führen, erst die Symptome zeigen, die ihn dann zum „Psychisch Kranken“ machen, möchte ich hier nicht weiter eingehen. – Anders ausgedrückt: Außenstehende sagen: „Das ist ja klar, der ist völlig geisteskrank.“ Dabei steht dieser „Patient“ nur unter dem massiven Einfluss von Haloperidol, und wirkt deshalb so wegetreten. Das ist, wie gesagt, bei jedem Menschen so: Jeder, der eine entsprechende Dosis Haloperidol („Haldol“) erhält, wird apathisch und wirkt „völlig weggetreten“, und damit „psychisch krank.“ Das bedeutet: Sollten Sie jemals, weshalb auch immer, in eine Psychiatrische Klinik kommen, beispielsweise als Besucher: Diese „Weggetretenen, apathischen Geisteskranken“ sind nicht geisteskrank, sie stehen nur unter dem massiven Einfluss der Psychodroge Haldol. Nicht ganz unwichtig in diesem Zusammenhang. Psychodrogen wie Haldol müssen nur ca. einmal pro Monat als sogenannte Depotspritze verabreicht werden, um eine solche Dauerwirkung zu erzielen, nicht etwa täglich. Soviel zu der völlig zutreffenden These: „Die Psychiatrie produziert ihre Patienten‘ selbst.

  8. @ LarissaPsychiater haben zwar Medizin studiert. Die Tätigkeit, die sie ausführen, ist aber nur formal eine ärztliche. In Wirklichkeit hat das mit einer Tätigkeit als Arzt, wenn überhaupt, dann nur sehr am Rande etwas zu tun. Sie sind Organe der staatlichen Kontrollmacht und der Staatsgewalt. Das gilt insbesondere, aber nicht nur, für die Psychiater, die in psychiatrischen Kliniken tätig sind. Um als Psychiater zu „arbeiten“ ist so gut wie kein ärztliches Wissen und daher realiter in keiner Weise ein Medizinstudium erforderlich. Aber nur unter dem Deckmantel der Medizin ist es möglich, derartige menschenverachtende und menschenrechtswidrige Wilkür, wie sie in Psychiatrien täglich stattfindet, in einem formalen Rechtsstaat geschehen zu lassen. Und Menschen ohne jede Anklage und ohne jeden Prozess so lange wegzusperren, wie man will. Sowie Gewalt und Psychoterror auf missliebige Personen auszuüben, um sie gefügig und mundtot zu machen.

  9. Die Diskussion spiegelt auch meine Erfahrungen als Rechtsanwalt in einigen Verfahren wieder. Bestätigt ein Gericht die Selbst- oder Fremdgefährdung, ist es auch selbst amtshaftungsrechtlich im Boot. Es wird daher schwer sein sich gegen eine solche unselige Verknüpfung zwischen Justiz und Einrichtung oder einweisenden Arzt wehren können. Und auch in meiner Praxis sind Fälle vorgekommen, in denen normale Menschen teils wegen kurzfristigen Auffälligkeiten, dazu reichen auch 2 Promille BAK und eine Polizistenbeleidigung, erstmal eingewiesen sind.Meine Strategie ist nach dem aufgeregten Anruf aus der Klinik: Erstmal sich freiwillig in Behandlung begeben. Denn dann ist der Zwangsunterbringung der Boden entzogen, allerdings soweit wie möglich auf Psychopharmaka verzichten und ausdrücklich auf Gesprächstherapien bestehen. Wenn nach einigen Tagen freiwilliger Therapie immer noch Fremd- Selbstgefährdung bejaht wird würde mich das wundern. Bei mir hat jedenfalls meist die telefonische Ankündigung an den behandelnden Arzt gereicht, man wisse nicht ob man sich weiterhin freiwillig der Therapie unterziehen wolle da man jetzt stabilisiert sei. Dann ist es wesentlich schwerer die Voraussetzungen der öffentlich rechtlichen Unterbringung noch darzulegen. Allerdings werden Personen, die eben tatsächlich entgleist sind, und das ist sicherlich die Mehrheit, sich so einer Selbstdisziplin nicht unterwerfen können, was letztlich auch die Allgemeinheit schützt. Dies alles ändert aber auch nichts an meiner Enttäuschung und teilweise Entsetzen über das marode System.

  10. @ Johannes:“…,wovon er sich dann im Anschluss berechtigter Weise kompetente Hilfe verspricht, wird nur zum Narren gehalten und heimtückisch ausgetrickst, wie man das nur so treffend ausdrücken kann. „Ich kann Ihnen nur zustimmen! Nicht nur heimtückisches Verhalten, sondern auch Erpressung und Drohung: Wenn man gegen seinen Willen auf die geschlossene Station gebracht wird und dann dort „gezwungen“ wird zu unterschreiben, man sei freiwillig da, ist dies für mich Erpressung.Die Psychiater drohen dann damit, man würde andernfalls einen gerichtlichen Beschluss einfordern… „Es kostet mich nur einen Anruf und Sie haben garkeine Rechte mehr.“ (Zitat) Was soll man da noch anderes machen als sich zu fügen und unterschreiben? Das Risiko ist einfach zu groß, dass dieser Ordnungsbeamte oder wer auch immer hinzugezogen wird, dann die Zwangseinweisung bewilligt bzw. sie nicht aufhebt. Denn diese Typten hören scheinbar nur auf das, was die Psychiater einem sagen. Wenn dann noch eine „ärzliche Bescheinigung“ vorliegt, kann man sich auf einem langen Aufenthalt ohne Rechte freuen…Somit muss man sich mit dem Wissen, dass einem Unrecht getant wird, fügen, um Schlimmeres zu vermeiden. Da frage ich mich, in welchem Rechtssystem wir leben? @Tom: „ Dies alles ändert aber auch nichts an meiner Enttäuschung und teilweise Entsetzen über das marode System.“ – Enttäuschung und Entsetzten ist für mich Untertreibung!!!!Schockiert bin ich darüber!!! Um auf den Artikel zurückzukommen….„Am schlimmsten steht es um den Grundsatz der Achtung der Menschenwürde, der nach dem Gesetz oberste Verpflichtung aller staatlichen Gewalt sein sollte, aber leider nicht immer ist. „Leider??? Es ist eine Schande, dass das, was an ERSTER Stelle im GGB, steht, missachtet wird!!!! Hier nur mal ein kleiner Auszug als Denkanstoß (Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html )I. Die GrundrechteArtikel 1(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.Artikel 2(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.→ Auf Grund eines Rechtes wie das Psychisch-Kranken-Gesetz, dass oftmals missachtet wird?!?!?!

  11. ….. bzw. AUSGENUTZT oder zugunsten der Psychiater ausgelegt wird ?!?! Soll dieses Gesetzt nicht dem SCHUTZ der Psychisch Kranken dienen ?!?!?!

  12. Frage: Wie kann man sich denn wehren, wenn man für 24 Std. völlig ungemessen und gesetzeswidrig eingewiesen wird? Mir ist dies passiert, ich habe bitteres erlebt über Einschüchterung und Bedrohung einfach alles – bis heute leide ich darunter. Von SPDI, über Ordnungamt und Psychiatrie wurde ich übel behandelt. Es hat mich völlig aus der Bahn geworfen und meine Existenz runiert. In einer Kleinstadt ist man schnell abgestempelt.Sozial Psychiatrischer Dienst und Ordnungamt sehen keine Fehler die bei der Ingewahrsamnahme – lediglich einen Verkettung unglücklicher Umständen – ich man so hinzunehmen hat. Die Psychiartie sieht sich nur als verlängerte Arm der Ordnungsmacht. In der Psychiatrie musste ich schlimme Demütigungen und Einschüchterungen ertragen. Hilfe gibt es keine oder wie kann man sich denn wehren – auch im Nachgang.

    • Auch wenn dieser Kommentar bereits 11 Jahre alt ist, muss ich jetzt nach dem Lesen ein paar Worte dazu schreiben. Denn das Geschilderte deckt sich mit dem, was ich erleben musste.

      Auch mir hat man bei der hochgradig rechtswidrigen Ingewahrsamnahme und Verbringung schlimme Dinge angetan. Von schlimmer Demütigung bis zur Bedrohung und rechtswidriger Gewaltanwendung war wirklich alles dabei.
      Es war wirklich beängstigend, dass Staatsbedienstete sich auf eine Art und Weise verhalten haben, für die man andere normalerweise wegsperren würde.

      Das Ganze setzte sich dann auch in der Klinik in ähnlicher Weise fort.

      Mein Eindruck war, dass allen Beteiligten sehr wohl bewusst war, dass keine Gründe für eine Unterbringung vorlagen – und man daher nach Möglichkeiten suchte, diese trotzdem durchzusetzen. Jedenfalls lässt sich dies aus den schriftlichen und mündlichen Entäußerungen der Behörde/der Klinik schließen bzw. insgesamt aus deren Verhalten.

      Warum die so etwas tun? Der zuständigen Behörde unterstelle ich (unter anderem) Faulheit. Denn weggesperrt ist schnell und schon ist der Nachbarschaftsstreit beendet – und die Behörde aus der Verantwortung. Das darf zwar nicht sein. Aber Konsequenzen hat die Behörde ja keine zu befürchten.
      Bei der Psychiatrie glaube ich, dass sie sich dazu verpflichtet fühlt, die Entscheidung der Behörde mitzutragen. Ebenso das Gericht.

      Auch bei mir versuchte man sich dann im Nachhinein herauszureden. Es wurde alles völlig anders dargestellt und es wurde verschwiegen wie brutal und menschenverachtend man mit mir umgegangen ist.

      Mein Anwalt (Fachanwalt für Strafrecht) hat sofort Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Denn seiner Meinung nach wurden durch Staatsbedienstete nachweislich erhebliche Straftaten begangen.
      Doch sowohl Staatsanwaltschaft als auch Generalstaatsanwaltschaft lehnten die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen ab. Und zwar derart, dass mein Anwalt den Eindruck hatte, dass die StA/GStA sich überhaupt nicht mit der Strafanzeige und den dazugehörigen Beweismitteln auseinandergesetzt hatte. Dagegen tun kann man leider nicht wirklich was.

      Leider sehen es viele Richter tatsächlich so, dass solche kurzzeitigen Ingewahrsamnahmen nun mal hinzunehmen seien. Diese dienen ja nur der Abklärung. Und eine solche wäre laut Amtsarzt/SpDi nun mal notwendig gewesen und daher vom Gesetz gedeckt.

      Dabei wird aber ohne jegliche Prüfung (durch unabhängigen Sachverständigen) unterstellt, dass Amtsarzt/SpDi alles richtig gemacht haben. Eine Auseinandersetzung mit Pflichten Amtsarzt etc. findet überhaupt nicht statt.

      Mein Anwalt sagt, dass hier unbedingt ein Grundsatz-Urteil her muss. Denn gerade weil es für die Betroffenen oft schwerwiegende Folgen wie Traumatisierung, Rufschädigung etc. hat, sollte nicht mehr so leichtfertig weggesperrt werden dürfen.
      Und wenn eine solch leichtfertig angeordnete Verbringung auf eine Art und Weise durchgeführt wird, dass sie beim Betroffenen schwere Schädigung verursacht, dann muss ihr das Recht abgesprochen werden, dass sie dem Schutz des Betroffenen gedient haben soll.

      So wie man es bisher handhabt, führt es nur dazu, dass Hilfesuchende oder Angehörige von Hilfsbedürftigen sich aus Angst vor (erneuter) Ingewahrsamnahme und Verbringung gar nicht mehr an den SpDi wenden. Und das kann so ganz sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.

      Eine Möglichkeit sich im Nachgang zu wehren, wäre die Amtshaftungsklage. In meinem Fall ging das Gericht sogar von einer 30-jährigen Verjährungsfrist aus. Die Klage hat es dann aber trotzdem versucht abzuweisen.

      Was man sonst noch tun könnte, wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Gegenvorstellung. Diese sind nicht fristgebunden.

      Ach ja, wenn man eine Patientenverfügung hat, diese unbedingt bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Bei mir war es nämlich so, dass im Nachhinein keiner etwas von meiner Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht gewusst haben will.

  13. Nachtrag:Ich kann solche stellen wie SPDI und Ordnungsämter (die mit machtgeilen pPersonen besetzt sind) nichts mehr abgewinnen. Solche Personen sind nur noch zu verachten.Die Psychiatrie ebenso – weil die können wirklich tun was sie wollen, um den Menschen geht es denen überhaupt nicht – da ist auch viel Abzocke im Raum.

  14. Wir haben gerade ein Fall von einer Psychose-Mieterin, die nach Abmahnung gekündigt wurde. Sie lärmt und putzt nachts in der Mietwohnung, ist völlig uneinsichtig.
    Man kann keine Nacht durchschlafen.
    Nach soviel Schwierigkeiten, auch mit der Betreuerin, kann ich als privater Hausbesitzer nur sagen, nie wieder Mitwohnungen zu bauen, gerade in heutiger Zeit der Gesetzgebung und Mieterqualität. Es kommt einer Enteignung der Wohnung gleich.
    Mit Dividenpapieren macht man bessere Rendite und es gibt kein Ärger mit undankbaren Mietern.

  15. An @clara:

    Was Sie da in Ihrem Kommentar vom 25. Januar 2012 schildern, ist schon ehrlich gesagt mehr als sehr fragwürdig. Ich höre da im Hintergrund ganz deutlich was ganz anderes bimmeln und glaube Ihnen Ihre Tochterrolle kein bisschen !!! Lächerlicher Versuch !

    Ein Tipp: Man kann zwar viele verarschen und täuschen – aber eben nicht jeden !

  16. Liebe(r) gaudi,

    zunächst einmal bitte nicht es als Tatsache hinstellen, dass Frauen die mitunter nachts putzen automatisch geistekrank sind ! Das vermittelt nur ein falsches Weltbild, von dem sich viele fälschlicherweise leiten lassen, es zu glauben. Hinzu kommt noch, man sollte immer in Erwägung ziehen, dass jemand, dem zu Unrecht unterstellt wird geisteskrank zu sein, es da immer Unstimmigkeiten mit sämtlichen ‚Nebenpersonen‘ geben wird und dies liegt vollkommen im Normalbereich sprich: es stellt nun wirklich kein Argument dar – und alles ähnliche auch nicht ! Die Psychiatrie wie auch diesbezügliche Diagnosen sind eine der grössten Verarschen der Menschheit. Am schlimmsten sind die, die darauf vertrauen und das Gegenteil glauben – sie sind einfach zu blöd für diese Welt !

  17. Psychiatrie hin oder her , vieles was gesagt wurde ist Wahr, aber ich gebe zu bedenken das es auch Menschen gibt die Ihr leben damit verpfuschen weil Sie lieber vor dem Fernseher sitzen als sich mit dem realen Leben zu beschäftigen. Die Welt ist nun mal ein Scheißhaufen, und früher oder später bekommt jeder seine Abreibung.

  18. Wer kann mir helfen bei einer widerrechtlichen Wegsperrung durch das Amtsgericht ??
    Möchte Schadensersatz und Schmerzensgeld Forderungen geltend machen.
    Ich hatte Niemand etwas getan, bin ein normaler Mensch, weder dement, noch alkoholsüchtig, noch drogensüchtig, noch ein Schwerverbrecher…
    Wer kennt sich da mit aus, und wer hat ähnliches erlebt ???
    DANKE

    • Also ich habe ebenfalls so eine widerrechtliche Wegsperrung erlebt und führe deshalb gerade eine Amtshaftungsklage wegen Schmerzensgeld/Schadensersatz.

      Mich würde mal interessieren, ob Du bereits Klage eingereicht hast und wie es dann weitergegangen ist?

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