Ansprüche klären: Veranlassungen im Todesfall

Sobald ein Angehöriger stirbt, müssen neben der zu bewältigenden Trauer auch noch zahlreiche Maßnahmen und Veranlassungen getroffen werden, um den Anspruch gegenüber Banken, Versicherungen und Behörden geltend zu machen.

Direkt mit Eintritt des Todesfalles beginnen Fristen zu laufen, die bei Nichteinhaltung den Verlust des finanziellen Anspruch zur Folge haben können.

Anspruch auf finanzielle Leistungen im Todesfall kann beispielsweise aus privaten Sterbeversicherungen, privatem Vermögen des Erblassers, Lebens- und Unfallversicherungen oder Hinterbliebenenrenten bestehen.

Darüber hinaus sollte auch der Anspruch auf beamtenrechtliche Versorgungsbezüge geklärt werden.

Stirbt ein Angehöriger sind sie aufgefordert vorhandene Testamente umgehend beim Nachlassgericht abzugeben. Darüber hinaus müssen bestehende Verträge des Verstorbenen gekündigt werden. Dazu zählen Spar- und Girokonten, Kranken-, KFZ-, Hausrat- oder sonstige Versicherungen, Mitgliedschaften und Abonnements sowie Versorgungsverträge.

Auf die Erben kommen also nach einem Todesfall in der Familie eine Reihe von Aufgaben zu, die zusätzlich während der Trauerzeit zu erledigen sind. Eventuell erhalten Sie Unterstützung von anderen Angehörigen, so dass Sie mit der Vielzahl der Aufgaben nicht überfordert sind. Bei der Organisation der Beisetzung helfen Ihnen Bestattungsinstitute indem die meisten anfallenden Aufgaben und Anträge übernommen werden.

Ansprüche im Todesfall klären:

1
Testament beim Nachlassgericht abgeben

2
Recht auf finanzielle Leistungen gegenüber bestehenden Versicherungen und Behörden geltend machen

3
bestehende Verträge mit Versicherungen, Banken- und Finanzinstituten, Versorgungsunternehmen usw. kündigen

4
Entscheiden, ob die Erben ein bestehendes Wohnraumietverhältnis übernehmen wollen. Ansonsten gilt ein Sonderkündigungsrecht, das innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Todes ausgeübt werden kann. Personen, die mit dem Verstorbenen in einem Haushalt gelebt haben, treten Kraft Gesetzes direkt in das Mietverhältnis ein

5
Eventuell Lohnsteuererstattungsanträge beim Finanzamt einreichen

6
Die Beerdigung des Verstorbenen organisieren. Die Erben sind gesetzlich verpflichtet die Kosten für die Beerdigung zu übernehmen. Gewohnheitsrechtlich werden auch nahe Angehörige verpflichtet für die Beerdigung aufzukommen. Bestattungsinstitute helfen bei der Organisation

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