Altersrente – Sorgenfrei ins Rentenleben?

Die Rente wird knapp, diesen Slogan hören wir schon seit Jahren und die Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 macht nicht gerade Mut, dass sich in nächster Zeit irgendetwas verändert. Wenn man die Altersrente beantragen möchte muss man bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. Die erste beinhaltet die Vollendung eines bestimmten Lebensalters, z.B. derzeit noch 60, dann 65, später 67 Jahre. Auch die Anzahl der Versicherungsbeiträge sind wichtig, weshalb man diese Daten auf jeden Fall prüfen sollte. Außerdem muss eine Wartezeit eingehalten werden.

Voraussetzungen überprüfen und rechtzeitig beantragen

Im Großen und Ganzen sind dies die wichtigsten Prämissen zum Erhalt der Altersrente. Darüber hinaus geht es hauptsächlich um den Papierkrieg. Möchte man die Rente direkt, nach dem Ende des Arbeitslebens beziehen, sollte man den Antrag schon drei Monate oder noch länger im Voraus  eingereicht haben.
Die Rente wird nicht automatisch erteilt, um die Antragsstellung muss man sich selbst kümmern und die Fristen beachten um einen reibungslosen Ablauf zu erreichen.

Ab dem Jahrgang 1949, kann die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch genommen werden. Allerdings müssen hierbei 35 Jahre lang Renteneinzahlungen erfolgt sein und ein Mindestalter von 62 Jahren, bei Jahrgängen bis 1947 von 63 Jahren erfüllt sein.

Altersrente für Frauen und nach Arbeitslosigkeit werden gesondert behandelt

Eine detaillierte Auflistung der Voraussetzungen für gesonderte Altersrenten, wie etwa die Altersrente nach Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit kann in einer Aufstellung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge eingesehen werden. Generell ist diese Rente ab dem Jahrgang 1952 nicht mehr möglich, ebenso die Altersrente für Frauen.

Für Schwerbehinderte gelten ebenfalls andere Regelungen, obwohl auch hier das Rentenalter angehobenwurde.

Möchte man vor dem festgesetzten Rentenalter in Rente gehen und hält auch die vorgeschriebene Wartezeit nicht ein, muss mit Abzügen bei der Rente gerechnet werden, ob sich dies lohnt bleibt für den Einzelfall zu entscheiden. Der frühestmögliche rentenbeginn beträgt in der Regel drei Jahre vor der gesetzlichen Rente. Ausnahmen gibt es bei der Altersrente für langjährig Versicherte in den Jahrgängen 1945 bis 1949, die ebenfalls in der Auflistung zu finden sind. Hier beträgt das Mindestrentenalter 63 bzw. 62,5 Jahre.

Wenn es auf das Rentenalter zugeht sollte man sich also schon vorsorglich und besonders rechtzeitig um die nötigen Papiere und  Informationen kümmern.

Eine Meinung

  1. Wir hatten mal in der Jugendhilfe allerdings unfreiwillig eine ähnliche Situation: eine Klasse musste in einem Raum im Stall vorübergehend evakuiert werden. Die Lehrer machten das toll: sie verkauften es als Projekt bewegtes Klassenzimmer und aus Sicht der Beteiligten war diese Zeit die tollste ihrer Schulzeit! Der Unterricht wurde gelebt. Aus den Materialien die man in einem alten Stall auf der Alp findet fand improvisierter Unterricht statt. Ich denke, man kann große Lehrer überall finden. Meist sind sie Helden des Alltags, die keiner so richtig würdigt.

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