Um in Vorruhestand gehen zu können, müssen verschiedene Aspekte beachtet werden, unter denen der Renteneintritt überhaupt vor dem eigentlichen Rentenalter möglich ist. Außerdem sollte man gut ausrechnen, ob man trotz der monatlich berechneten Abschläge noch mit seinen Kosten gut über die Runden kommt. Regulär erfolgt der Renteneintritt mit dem Monat, in dem man das 65. Lebensjahr beendet. Ab 2012 wird dieser Moment um jährlich einen Monat angehoben, so dass das Rentenalter im Jahr 2029 67 betragen wird. Da die klassische Vorruhestandsregelung so nicht mehr angeboten wird, müssen Sie sich mit verschiedenen anderen Systemen und Möglichkeiten auseinandersetzen, sollten Sie vorhaben vor dem Erreichen dieses Alters in Vorruhestand gehen.
In Vorruhestand gehen: So geht`s
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Wer vor dem 01.01.1952 geboren wurde und nach der Vollendung des 58. Lebensjahres 52 Wochen arbeitslos war, kann die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beantragen. Hierzu kann man entweder bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein, also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, oder nicht, wobei dies dann nicht als Anrechnungszeit gilt.
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Auch hier gilt der 01.01.1952 als Stichtag. Frauen, die vor diesem Datum geboren wurden, können ab 60 Jahren in Rente gehen. Hierbei muss man mit Rentenabschlägen von 0,3 Prozent pro Monat, maximal 18 Prozent rechnen.
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Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent kann man diese Altersrente ab 62 in Anspruch nehmen. Ohne Abschläge kann man auch ab 60 in Vorruhestand gehen, wenn man vor dem 16.11.1950 geboren wurde und am 16.11.2000 schwerbehindert, berufs- oder erwerbsunfähig war. In allen anderen Fällen muss man mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent rechnen.
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Mit der Altersrente für langjährig Versicherte ist die reguläre Rente mit 65, beziehungsweise nach dem jeweiligen Monatsstaffelungen angehobenem Alter, gemeint. Sie kann auch schon ab 63 in Anspruch genommen werden mit einem Rentenabschlag von 14,4 Prozent.
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Das Modell, das sich durch betriebliche Vereinbarungen derzeit am stärksten durchsetzt, ist die Altersteilzeit. Hierbei wird die Arbeitszeit im Betrieb sukzessive gekürzt oder in Blöcken organisiert, bis man in Vorruhestand gehen kann. Doch auch hier hat sich einiges geändert, beispielsweise fiel ab 2010 die Förderung für Arbeitgeber weg.
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Daneben gibt es aber auch betriebliche Vereinbarungen, die von den jeweiligen Firmen direkt angeboten werden. Hier hilft es, sich einmal mit dem Betriebsrat oder Personalrat zusammenzusetzen, um die Möglichkeiten auszuloten.