Dazu sollte erst einmal geklärt sein, was ein Privatkonkurs ist. Beim Privatkonkurs werden Schulden von Privaten reguliert. Hierzu zählen auch ehemals selbständig Erwerbstätige.
Voraussetzungen für Privatkonkurs
Zum einen muss die Zahlungsunfähigkeit eingetreten sein. Das bedeutet, dass ein Schuldner auf Grund seiner wirtschaftlichen Situation aufgelaufene Schulden nicht fristgerecht begleichen kann.
Des Weiteren sollte ein regelmäßiges Einkommen nachgewiesen werden können, womit man Willen und Möglichkeit zeigt, zumindest einen kleinen Teil der Schulden zu begleichen.
Außerdem dürfen keine neuen Schulden gemacht werden.
Ausschließlich Private können in Privatkonkurs gehen, eine eventuelle Selbständigkeit muss also beendet sein.
Welchen Weg kann man nun gehen, um die Frage „Kann ich in Privatkonkurs gehen?“ eindeutig zu klären?
Zuerst sollte man sich an eine gemeinnützige Schuldnerberatungsstelle wenden. Dort werden alle Daten erfasst und die Gläubiger angeschrieben. In diesen Schreiben werden die Gläubiger zum einen informiert, dass ein Privatkonkurs ansteht, sie werden aber auch um Mithilfe bei der genauen Ermittlung der Schulden und der Zusammensetzung der Schulden gebeten. Es wird eine Übersicht angefordert, der man entnehmen kann, wie hoch die eigentliche Schuld ist, wie viele Zinsen angefallen sind, welche Mahngebühren eventuell entstanden sind. Wenn alle Daten der Schuldnerberatungsstelle vorliegen, reicht man einen Antrag bei Gericht ein. Dieses entscheidet dann ganz konkret, ob ein Privatkonkurs eingeleitet werden kann.
Folgen durch Privatkonkurs
Wenn also die finanzielle Lage sich immer düsterer gestaltet, sollte man recht schnell einen Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle einholen und sich ausführlich beraten lassen. Nur so kann die Frage „Kann ich in Privatkonkurs gehen?“ eindeutig geklärt werden. Allerdings vergeben die Schuldnerberatungsstellen ihre Termine oft mit langen Wartezeiten, da gerade in der heutigen Zeit viele Menschen sich in ähnlich misslichen Situationen befinden.