Unfallflucht und die rechtlichen Folgen

Im Volksmund bedeutet Unfallflucht das Verursachen eines Unfalls, oft mit einer Verletzung verbunden, und das anschließende Wegfahren, ohne sich um denjenigen zu kümmern. Was nicht nur moralisch absolut verwerflich ist, hat auch juristisch heftige Konsequenzen. Wenn nämlich eine Person Schaden erleidet, kommt zusätzlich noch Unterlassene Hilfeleistung in Betracht. Wie wird der Tatbestand genau definiert?

Die Unfallflucht im objektiven Tatbestand

Zunächst ist ein Unfallbeteiligter erforderlich. Dies ist jeder, der zum Unfall beigetragen haben kann, egal, ob er letztlich schuldig ist. Bei einem Unfall handelt es sich rechtlich um ein unerwartetes, unerwünschtes Ereignis, das den Straßenverkehr in einer Weise gefährdet, in der „nicht unerheblich“ Personen und Sachen zu Schaden kommen. Häufig wird der unerhebliche Schaden auf 40-50 Euro beziffert. Mit Straßenverkehr ist im Groben der Verkehr auf öffentlichen Straßen und Plätzen gemeint, auch Fußgänger fallen darunter. Sich entfernen liegt vor, wenn der Beteiligte sich so vom Unfallort entfernt, dass man nicht mehr davon ausgehen kann, dass dieser beteiligt wäre. Festellungen sind eben die Informationen, die man der Polizei oder den anderen Beteiligten angeben muss. Die Wartefrist ist die Zeit, die man am Ort warten muss. Die Mindestdauer bewegt sich bei Bagatellunfällen bei etwa 15 Minuten und bei schweren Unfällen mit Verletzten bei zwei Stunden. Nachträgliche Feststellungen müssen unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern erfolgen. Allerdings muss man die Erlaubnis zum Verlassen haben. Hat man diese nicht, muss man innerhalb von 24h diese nachliefern. Dies gilt jedoch nur, wenn die Polizei nicht bereits ermittelt.

Die Unfallflucht im subjektiven Tatbestand

Die Tat kann nur vorsätzlich begangen werden, d.h. der Täter muss gewusst haben, dass er einen Unfall verursacht hat oder mitverursacht haben kann. In der Praxis ist dies nicht immer einfach zu beweisen, dies fällt unter die Ermittlungsarbeit der Polizei.

Es gibt also zahlreiche rechtliche Folgen, die denjenigen erwarten. Wenn es Verletzte gibt, wird es richtig teuer, unter Umständen droht sogar eine Freiheitsstrafe. Daher: Immer aussteigen und helfen (Unterlassene Hilfeleistung gilt auch für Nicht-Verursacher), nicht glotzen und weiterfahren!

Schreiben Sie Ihre Meinung

Ihre Email-Adresse wird Mehrere Felder wurden markiert *

*