Wie kann man Bewirtungskosten eines Geschäftsessens steuerlich absetzen?
in Geld & Versicherungen
Oktober 4, 2010
Bewirtungskosten absetzen ist eine gute Möglichkeit, um die eigenen Ausgaben bei der Steuererklärung zu drücken. Aber nicht nur, dass alle Bewirtungsbelege dazu eingereicht werden müssen, sondern diese müssen auch relevant und korrekt sein, wenn die gezahlte Mehrwertsteuer mit der Vorsteuer verrechnet werden soll.
Auch müssen einige Unterschiede beachtet werden, zum Beispiel zwischen Bewirtung und Aufmerksamkeit, die sich nicht unbedingt auf die Höhe der Ausgaben beziehen. Ein Geschäftsessen muss sich immer auf Betriebsthemen beziehen oder der Förderung von Geschäftsbeziehungen dienen. Damit das Finanzamt auch nachvollziehen kann, ob die eingereichten Belege dem entsprechen, sollte man sich ein Bewirtungskosten Formular erstellen, das den Überblick erleichtert.
Bewirtungskosten absetzen: So wirds gemacht!
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Aufmerksamkeit
Eine Aufmerksamkeit ist eine kleine Form der Verpflegung, die sich in ihrer Art von der Bewirtung absetzt – Kaffee und Kekse beispielsweise. Sie kann so nicht abgesetzt werden.
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Bewirtung
Unter Bewirtung versteht man in der Tat das Geschäftsessen, jedoch wird nicht zwischen einem Imbiss und einem 5-Gänge-Menü unterschieden. Der Preis ist hierbei unerheblich.
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Regeln
Um Bewirtungskosten absetzen zu können, müssen die Bewirtungsbelege nach bestimmten Regeln ausgefüllt und als Anlage zur Steuerklärung abgegeben werden.
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Ort
Hierunter fällt der Name und die Adresse der Gaststätte.
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Tag
Das Datum des Essens, dessen Bewirtungskosten man absetzen will.
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Verzehr
Eine genaue Aufstellung der Speisen und der Getränke.
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Preis
Die vollständigen Aufwendungen für die Bewirtung, inklusive Trinkgeldern.
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Anlass
Man kann die Bewirtungskosten nur absetzen, wenn man dem Finanzamt mitteilt, warum dieses Geschäftsessen wichtig war.
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Personen
Jede der teilnehmenden Personen muss mit ihrem Namen genannt werden. Sollte die Rechnung mehr als 100 Euro betragen, muss derjenige, der den Beleg einreichen will, ebenfalls als teilnehmend genannt werden.
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Quittung
Die meisten der auf dem Bewirtungskosten Formular benötigten Angaben finden sich auf dem Kassenbon des Restaurants. Andere Angaben müssen gesondert gemacht werden. Die meisten Gaststätten haben hierfür auch eigene Vordrucke, die gerne auf Anfrage bei der Rechnungslegung mit ausgefüllt und überreicht werden.
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Kostenanerkennung
Sollte alles richtig ausgefüllt sein, erkennt das Finanzamt 70 Prozent der genannten Summe an und geht von einem Eigenanteil am Essen von 30 Prozent aus.
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2010-10-04