Urteil des BGH: Birkenstock-Sandalen sind keine Kunstwerke

Bereits seit längerem versucht der Sandalenhersteller Birkenstock, seine Produkte als Kunst urheberrechtlich schützen zu lassen. Auf diese Weise will das Unternehmen verhindern, dass Nachahmer auf dem Markt ähnliche Produkte anbieten.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Die orthopädische Fußbekleidung ist kein Kunstgegenstand.

Es geht um 70 Jahre Urheberrechtsschutz

Wenn Produkte unter bestimmten Gesichtspunkten als Kunstwerke gelten, genießen sie Urheberrechtsschutz und dürfen bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers nicht kopiert werden. Deshalb versuchen viele Unternehmen, ihre Produkte als Kunst urheberrechtlich schützen zu lassen, um günstigere Produktkopien von Nachahmern auf dem Markt zu verhindern.

Das hat auch Birkenstock in Form einer Klage vor dem BGH in Karlsruhe versucht, denn der Hersteller ist der Meinung, dass das Design seiner Sandalenmodelle vom sogenannten Brutalismus in der Architektur beeinflusst sei.

Birkenstock-Ansprüche sind laut BGH unbegründet

Der BGH hat die Klage des Schuh-Herstellers nun abgewiesen – die Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst und würden daher auch keinen Urheberrechtsschutz genießen. Zur Begründung hieß es: „Zwar könnten Alltagsgegenstände, auch Schuhe, grundsätzlich Gegenstände der angewandten Kunst sein, und damit auch Urheberrechtsschutz genießen. Dafür müsse hinter der Art und Weise, wie der Gegenstand gestaltet ist, aber eine künstlerische Idee stecken. Ein rein handwerkliches Schaffen reiche dafür nicht aus.“

Da es Karl Birkenstock als dem Erfinder der Sandalen zunächst darum ging, ein orthopädisches Produkt herzustellen, das gesund für den Fuß ist, können die Sandalen nicht als Kunst angesehen werden. Der Schuhersteller konnte vor dem BGH nicht hinreichend genug darlegen, dass bei der Gestaltung seiner Produkte künstlerische Erwägungen eine entscheidende Rolle gespielt haben.

Entscheidung der höchsten Instanz

Birkenstock hatte bereits vor dem Oberlandesgericht Köln versucht, seinen Kunstanspruch gerichtlich durchzusetzen. Allerdings hat das OLG Köln die Klage im Januar 2024 abgeschmettert, da es die Sandalen des Herstellers ebenfalls nicht als Kunst gelten ließ.

Jetzt hat der BGH das höchste Instanz das Urteil der Kölner Kollegen bestätigt, die Revision des Unternehmens wurde zurückgewiesen.

Bildnachweis: Pixabay, 1059536, wowbee

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