Notgedrungen lernte ich vor einigen Jahren um: ‚Dass‘ ich nämlich nach der Rechtschreibreform nicht mehr ‚daß‘ schreiben dürfe wie zuvor, dass aber nach langen Vokalen, um die Fehlerquote in Diktaten schön hochzuhalten, das Eszett wiederum erhalten bleiben müsse – im Wort ‚Buße‘ zum Beispiel, oder in ‚Maß‘ und ‚Gruß‘. Sollte auch bei solchen Wörtern kein Eszett auftauchen, das sagt mir ferner meine Leseerfahrung, dann halte ich wohl einen Schweizer Text in der Hand. Denn diese Almhüpfer haben – aufgrund ihrer Viersprachigkeit und der nachfolgenden Probleme mit einer landeseinheitlichen Tastaturbelegung – gar kein Eszett mehr auf der Palette.
Finde ich also ein Buch, in dem diese Ligatur gar nicht vorkommt, dann erwarte ich im Impressum ein ‚Zürich‘ oder ‚Basel‘ vorzufinden. Das ist sozusagen mein gutes Recht als Leser. Aber Pustekuchen! Die Lebenserinnerungen von T. E. Lawrence (‚Lawrence von Arabien‚) wurden 1963 in München im Paul List Verlag gedruckt, ohne ein einziges Eszett auf 700 Seiten. Ja, haben Deutschlands Verlage damals eigentlich schon gemacht, was sie wollten? Oder hatten sie bloß den internationalen Markt – inklusive Schweiz – im Auge?
WerbungT.E. Lawrence: Die sieben Säulen der Weisheit, München 1963, S. 30
(so ganz nebenbei ein höchst lesenswertes Buch)