Ob Sie mehr Power, einen ausgefallenen Look oder spezielle Felgen wünschen, es gibt viele Möglichkeiten, ein Fahrzeug mittels Autotuning zu verändern. Dies gilt sowohl bezüglich der Optik als auch Leistung. Es ist nicht verboten, sofern Sie geltende Richtlinien beachten sowie die Veränderungen genehmigen und eintragen lassen. Im folgenden Ratgeber finden Sie einen guten Überblick zu den erlaubten und verbotenen Tuning-Methoden und Sie erfahren, worauf Sie achten müssen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden und Bußgelder und andere Folgen zu riskieren.
Autotuning – was ist möglich?
Mit Tuning zum individuellen Traumauto, dieser Wunsch ist weit verbreitet. Der englische Begriff to tune bedeutet „abstimmen“. Es beschreibt Modifikationen am Fahrzeug, um dessen Leistung oder Optik zu steigern. Im Prinzip kann alles am Fahrzeug verändert werden, beispielsweise das Design, die Farbe, der Motor, Auspuff, die Beleuchtung, die Felgen, Reifen, der Innenraum und die Scheiben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Veränderungen, zum Beispiel:
- Aerodynamische Veränderungen des Fahrwerks
- Umgestaltungen der Karosserie
- Motor-Tuning, Erhöhung der Drehzahl und des Hubvolumens zur Steigerung der Leistungsstärke des Motors
- Leistungsspritze durch Sportluftfilter oder -auspuff
- Chip-Tuning, Tunen der elektronischen Motorsteuerung und Motorelektronik in Bezug auf den Ladedruck und die Kraftstoffmenge
- Modifikationen am Fahrwerk, beispielsweise kürzere Federn von Motointegrator zur Tieferlegung des Fahrzeugs
- Design, wie Veränderungen der Karosserie bezüglich der Form und Farbe, beispielsweise Effektlackierungen, Anbringen eines Spoilers, von Anbauteilen oder Austausch von Serienteilen
- Privacy-Folien zum Schutz gegen Blicke nach Innen oder Sicherheitsfolien vor einem Aufbruch
- Anbauteile wie Sportscheibenwischer oder -außenspiegel
- Fahrwerktuning durch andere Felgen-/Reifenkombinationen, zum Beispiel Leichtmetallfelgen aus einer Aluminiumlegierung oder extravagante Felgen mit Goldapplikation
- Sport-Schalldämpfer zur Erzeugung eines kräftigeren Motorklangs
- Innenraumtuning, zum Beispiel durch Multimedia-Geräte, wie Car-Hifi-Anlage, Lautsprecherbox oder TFT-Monitor, Sportlenkräder, Tachobeleuchtung oder Sportsitze
Autotuning – worauf achten?
Dem Auto-Tuning sind an Möglichkeiten kaum Grenzen gesetzt. Doch es gibt strenge Vorschriften. Die zuständigen Behörden müssen eingebaute Teile und Veränderungen genehmigen und es gilt, sie in den Papieren des Fahrzeugs einzutragen. Das Prüfungszeugnis müssen Sie mit den Zulassungspapieren stets mitführen. Anders verhält es sich, wenn die Eintragung in den Fahrzeugpapieren erfolgt ist. Die nationale Bauartgenehmigung gilt lediglich in Deutschland, während internationale Genehmigungen, beispielsweise die ECE-Genehmigung, EU-weit gültig sind. Werden die Teile verändert, erlischt sie.
Achtung: Garantieansprüche und Finanzierung des Fahrzeugs
Beachten Sie zudem, dass die Garantie für das Fahrzeug durch Tuning erlöschen kann, zum Beispiel wenn nachträglich der Motor getunt wird und dies der Grund für den Defekt ist. Beim Chip-Tuning kann es beispielsweise bei fehlerhafter Anpassung zu einem Motorschaden kommen. Soll das Fahrzeug finanziert werden, lässt sich das oftmals nur schwer mit einem Autotuning kombinieren. Hier ist es wichtig, im Vorfeld Rücksprache zu halten.
Achtung: Autotuning immer genehmigen lassen, der Versicherung mitteilen und zulässige Kombinationen beachten
Änderungen am Fahrzeug unterliegen gesetzlichen Regelungen. Wenn sie nicht beachtet werden, kann die Betriebserlaubnis erlöschen, sodass Sie das Auto nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. Bei einer Kontrolle können Verwarnungsgelder verordnet werden. Zudem sind Punkte im Flensburger Register und der Verlust des Versicherungsschutzes möglich. Informieren Sie nach dem erfolgten Tuning und der Eintragung die Versicherung, um im Schadensfall Streitigkeiten, die Verweigerung der gesamten Zahlung und eine Vertragskündigung zu vermeiden. Zudem können sich dadurch die Versicherungsbeiträge erhöhen. Es gilt außerdem, zu beachten, dass die Bauteile nicht immer beliebig kombiniert werden können. Ein Sachverständiger muss vorab die Kompatibilität prüfen.
Fazit
Ob Gebraucht- oder Neuwagen, Käufer haben viele Möglichkeiten, ein individuelles und leistungsstarkes Fahrzeug zu erwerben. Die Auswahl an Farben, Motorisierungen und Ausstattungsvarianten ist groß. Doch viele möchten ihr Auto optisch noch weiter verändern oder die Leistung steigern, beispielsweise durch mehr Beschleunigung. Hier schafft das Autotuning Abhilfe. Den Einbau der Teile muss jedoch ein Sachverständiger abnehmen und die Änderung wird anschließend in ein Prüfungszeugnis eingetragen. Einige Tuning-Maßnahmen, insbesondere das Chip-Tuning des Motors, können die Herstellergarantie gefährden. Daher gilt es vorab immer abzuwägen, welches Autotuning vorgenommen werden soll. Zudem ist es wichtig, die Kfz-Versicherung über geplante Veränderungen zu informieren.
Bild: pixabay.com, Nerivill, 1902909
Super Beitrag über Tunig und die folgen zwecks Garantie und Gewährleistung. Danke