Einbruch, Unfall, Wasserschaden: Es ist nicht zu unterschätzen, wie wichtig ein umfassender Versicherungsschutz für Einzelhändler ist. Doch welche Versicherungen benötigen Inhaber von Einzelhandelsgeschäften genau? Eine Übersicht.
Die Ertragsausfallversicherung
Es ist schnell passiert: Eine Überflutung, ein Wasserohrbruch oder gar ein Brand können ein Geschäft von einem Moment auf den anderen vernichten – und damit die eigene wirtschaftliche Existenz. Um dem vorzubeugen, gibt es für Inhaber die Ertragsausfallversicherung. Sie sorgt dafür, dass trotz dem Ausfall von Einnahmen das Geschäft nach wochen- oder monatelanger Sanierung und Renovierung wieder weiterlaufen kann.
Angebote von Versicherungsunternehmen für eine Ertragsausfallversicherung finden sich heutzutage im Netz. Sie lässt sich manchmal mit anderen Versicherungen kombinieren – denn es gibt Anbieter, bei denen sich Einzelhändler ihren Versicherungsschutz aus mehreren Modulen individuell zusammenstellen können – so zahlt der Händler nur für den Schutz, den er wirklich braucht.
Die Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftplicht ist mindestens so wichtig wie die Versicherung gegen einen Ertragsausfall. Sie kommt für Schäden auf, für die Geschäftsinhaber haften. Dazu gehört beispielsweise die Verletzung der Schneeräumpflicht im Winter: Wenn vor dem Ladengeschäft nicht geräumt wurde, haftet im Fall eines daraus resultierenden Personenschadens der Inhaber. Dasselbe gilt, wenn sich Kunden im Laden verletzen.
Bei solchen Personenschäden sind die entstehenden Schadenssummen oft sehr hoch. Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließt, schützt sich vor diesen hohen Forderungen – die Versicherungsgesellschaft übernimmt dann in der Regel die Kosten.
Die Rechtsschutzversicherung
Besonders im Geschäftsleben kann es zu Rechtstreitigkeiten kommen: Kunden fühlen sich übervorteilt, oder die Konkurrenz mahnt einen Geschäftsinhaber wegen eines vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes ab. Kommt es zum Rechtstreit, kann das teuer werden: Durch den anwaltlichen Beistand und die Gerichtskosten können schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen. Gerade für Inhaber kleiner oder gerade gegründeter Ladengeschäfte kann das im Extremfall zum Aus führen.
Mit einer Rechtsschutzpolice schützen sich Einzelhändler vor dieser Situation: Sie übernimmt im Streitfall die Kosten.
Die Zusatz-Unfallversicherung
Grundsätzlich deckt die gesetzliche Unfallversicherung Unfälle am Arbeitsplatz ab. Allerdings: Das ist nicht immer der Fall. Wenn ein versicherter Inhaber oder Mitarbeiter zum Beispiel einen Spaziergang in der Pause macht, auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg nimmt oder privat einkauft, greift die gesetzliche Versicherung im Falle eines Unfalls nicht.
Außerdem bietet die Unfallversicherung vom Staat nur eine Grundabsicherung – eine Einschränkung des Lebensstandards ist oft die Folge.
Viele Versicherer bieten deshalb eine zusätzliche Unfallversicherung an, die diese Problembereiche abdeckt. Sie versichert Inhaber und Angestellte umfassend. Zusätzlich trägt sie als Extra-Sozialleistung zur Attraktivität des Inhabers als Arbeitgeber im Einzelhandel bei.
Die Maschinenversicherung
Sind in einem Geschäft Maschinen wie zum Beispiel Kühlschränke, Öfen oder Müllpressen vorhanden, können diese irgendwann einmal defekt werden und ausfallen. Bei einer abgeschlossenen Maschinenversicherung bekommen die Inhaber von Ladengeschäften die Kosten für die Reparatur vom Versicherer zurück.
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