Die flotten Elektroräder finden immer mehr Freunde in Deutschland: Knapp zwei Millionen Elektro-Fahrräder rollen derzeit durch Deutschland. Dabei wird, auch in rechtlicher Hinsicht, zwischen Pedelecs und E-Bikes unterschieden.
Pedelecs
Beim Pedelec wird die Tretbewegung von einem Elektromotor unterstützt. Es gibt Pedelecs mit und ohne Anfahrhilfe, die bis zu 25 km/h schnell sind. Darüber hinaus gibt es S-Pedelecs, die eine Geschwindigkeit bis zu 45 km/h erreichen. S-Pedelecs werden als Kraftfahrzeuge gewertet, für die man eine Fahrerlaubnis (min. Klasse M) benötigt. Radwege sind damit tabu, ein Helm ist Pflicht.
E-Bikes
Auch E-Bikes lassen sich in Gruppen einteilen – es gibt Modelle bis zu 20, 25 und 45 km/h. Sie gelten als Leichtmofa, Mofa bzw. Kleinkraftrad. Für die beiden letzten Typen ist das Tragen eines Helmes Pflicht. Für E-Bikes mit 45 km/h benötigt man zudem einen Führerschein (min. Klasse M) und der Radweg ist damit tabu. Mit den langsameren Modellen darf man dort unterwegs sein, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Mofa frei“ gestattet ist.
Alkoholgrenzen
Für Elektrofahrräder bis 25 km/h gilt analog zu normalen Fahrrädern: Wer mindestens 1,6 Promille im Blut hat, ist absolut fahruntüchtig und kann mit Fahrverbot und Führerscheinentzug bestraft werden. Aber auch leicht alkoholisierte Fahrradfahrer (ab 0,3 Promille) müssen bei Unfällen mit einem Bußgeld und dem sogenannten „Idiotentest“ rechnen. Fahrer schnellerer E-Bikes und S-Pedelecs werden wie Autofahrer behandelt: 0,5 Promille sind eine Ordnungswidrigkeit, 1,1 Promille gelten als Straftat.
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