Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse – So geht’s

Die private Krankenversicherung ist aufgrund ihres Leistungsumfangs und dank der in jungen Jahren günstigen Beiträgen attraktiver als eine gesetzliche Krankenkasse (GKV). Stetig steigende Beiträge führen jedoch dazu, dass ältere Menschen nach einer Möglichkeit zum Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung suchen. Der Rückwechsel ist jedoch an Bedingungen geknüpft.

Rückkehr in die GKV in Verbindung mit einem Arbeitgeberwechsel

Junge privat versicherte Menschen wechseln – auch gegen ihren Willen – in die gesetzliche Krankenversicherung, sobald sie ihre duale Berufsausbildung aufnehmen. Wenn sie studieren, haben sie die Wahl zwischen der privaten und der gesetzlichen Versicherung. Nach dem Studium werden sie in der Regel zunächst Mitglieder der GKV, da Einstiegsgehälter so gut wie nie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Wenn das Gehalt nach einem Arbeitgeberwechsel unterhalb dieser jährlich ansteigenden Grenze liegt, müssen sie sich ebenfalls wieder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Das gilt auch bei der Aufnahme einer mit der Versicherungspflicht verbundenen selbständigen Tätigkeit wie der Betätigung als Künstler. Falls der Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist, bietet die zeitweise Aufgabe der Tätigkeit die Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV.

Ist der Rückwechsel auch ohne Arbeitgeberwechsel möglich?

Die Versicherungspflichtgrenze steigt jährlich an. Durch den mehrjährigen Verzicht auf eine Gehaltserhöhung kann die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht werden. Andernfalls lässt sich das Arbeitseinkommen durch einen Antrag auf eine Teilzeitbeschäftigung senken. Der Arbeitnehmer hat hierauf einen grundsätzlichen Anspruch, sofern nicht dringende betriebliche Gründe der Arbeitszeitverringerung entgegenstehen. Der Arbeitgeber muss den Umfang der Beschäftigung allerdings später nur erhöhen, wenn er dies mit seinem Beschäftigten ausdrücklich vereinbart. Eine Vereinbarung über die nur zeitweise Verringerung der Arbeitszeit setzt somit dessen Einwilligung voraus. Es ist auch möglich, einen Teil der Entgeltzahlung auf das Folgejahr zu verschieben, so dass die Vergütung ein Jahr lang unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dieser Weg ist legal, setzt aber die Kooperation des Arbeitgebers voraus.

Ab 55 ist der Wechsel nur in Ausnahmefällen möglich

Ab einem Lebensalter von 55 Jahren ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung kaum möglich. Selbst das Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze löst in diesem Fall kein Aufleben der Versicherungspflicht aus. Zu den wenigen Ausnahmemöglichkeiten gehört die Schwerbehinderung, allerdings können die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Fall ein Höchstalter für die Aufnahme festlegen. Andernfalls stellt der Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherung neben der Vereinbarung eines Selbstbehalts oder dem Verzicht auf einzelne Leistungsmerkmale eine Möglichkeit zur Beitragssenkung dar. Der Basistarif schränkt die Leistungen auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung ein.


Foto: Setareh – Fotolia

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