Spielstopp: Die Lizenzvergabe für Sportwetten in Deutschland – der aktuelle Status

Sportwetten sind für die Betreiber ein einträgliches Geschäft: Deutsche Spieler setzen jährlich geschätzte vier bis acht Milliarden Euro ein. Dementsprechend umkämpft sind die Konzessionen, die der Staat an mehrere Betreiber vergeben will, um den grauen Markt zu regulieren.






Das hatte im September dieses Jahres Folgen: Die ursprüngliche vom hessischen Innenministerium geplante Vergabe der Lizenzen wurde vom Landgericht Wiesbaden gestoppt – mehr als ein Dutzend Anbieter, die bei der Vergabe leer ausgingen, hatten gegen die Verteilung geklagt. Trotz der juristischen Hängepartie kommt durch diesen Vorgang wieder etwas Bewegung in den Markt.

Zweijähriges Verfahren

Das hessische Innenministerium hatte in einem 24-monatigen Verfahren 20 Bewerber für die Lizenzen auserkoren, darunter Cashpoint, Tochterunternehmen des Spieleautomatenaufstellers Gauselmann, und die staatliche Oddset Deutschland GmbH. Das rief die 21 Bewerber auf den Plan, die keine Konzession erhielten – und von denen viele umgehend klagten. Zu den Klägern gehörte unter anderem auch die Tipico Ltd. Der Marktführer wies darauf hin, dass so die Chance höher sei, das Geschäft mit über 850 Wettannahmestellen und zirka 5.000 Mitarbeitern weiter betreiben zu können.
Dabei gibt es in Deutschland schon Anbieter mit deutscher Lizenz, ausgestellt von der Landesregierung Schleswig-Holstein, die als erstes Bundesland im Jahr 2012 das europarechtskonforme Glücksspielgesetz einführte. Es lässt den Erwerb privater Lizenzen für Sportwetten zu.

Eingehende Prüfung

Nach den Klagen der Sportwettenanbieter, die nicht unter den 20 Glücklichen waren, prüft das Landesgericht Wiesbaden nun das Bewerbungsverfahren, seine Eilbedürftigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die Kriterien, nach denen die Anbieter beurteilt wurden. Dabei geht es um Nachvollziehbarkeit und Transparenz – und darum, ob die Kriterien auf alle Bewerber gleich angewandt wurden.

Der Ausgang des Ganzen liegt zurzeit im Dunklen, denn die Bewerber könnten optional auch bei anderen Gerichten klagen. Der Grund: Die Wiesbadener Richter sind nur für ausländische Anbieter zuständig. Deutsche Sportwettenanbieter müssen sich an die Gerichtsbarkeit Ihres jeweiligen Sitzes wenden. Das kann dazu führen, dass sich auch noch andere Gerichte mit dem Bewerbungsverfahren beschäftigen werden – unterschiedliche Urteile sind möglich. Auch ist es möglich, dass das Land Hessen gegen die Eilanträge Beschwerde einreicht und diesen stattgegeben wird. Viele juristische Experten prognostizieren aufgrund dieser Konstellation, dass der ganze Streit in die zweite Instanz gehen könnte.

Leichte Bewegung im Sportwettenmarkt

Trotz der gegenwärtigen Patt-Situation bringt diese Entwicklung Belebung in den Sportwettenmarkt.
So ist aufgrund der Vergabeliste ersichtlich, welche Anbieter mit der höchsten Wahrscheinlichkeit eine Lizenz zum Wetten erhalten würden. Die Deutsche Telekom wäre mit ihrer Tochtergesellschaft Deutsche Sportwetten GmbH (DSW) dabei. Sie hätte bei Eintritt in den Markt aufgrund ihres Images als modernes Unternehmen mit staatlicher Vergangenheit deutliche Vorteile gegenüber Mitbewerbern – denn für viele hat die Branche nach wie vor ein eher unseriöses „Geschmäckle“. Hinzu käme die Marktmacht des Kommunikationsriesen: Da wären beispielsweise die Millionen Kundenadressen – bei über zwölf Millionen Internetkunden dürfte die Anzahl an potenziellen Internet-Wettkunden entsprechend groß sein.

Weiterhin könnte ein anderer großer Anbieter wie Ladbrokes International Ltd. rein hypothetisch versuchen, jetzt schon den Kauf kleinerer Anbieter mit Lizenzpotenzial zu sondieren. So könnte das Unternehmen gleich mehrere Lizenzen bekommen und auf diesem Weg große Marktanteile für sich gewinnen.


Bildherkunft: Thinkstock, Photos.com, Jupiterimages

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