Wohn-Riester: Wie funktioniert die staatliche Förderung?

„Wohn-Riester“ hat mit der eigentlichen Riesterförderung prinzipiell nur wenig zu tun, da aber der ehemalige Bundesminister für Arbeit, Walter Riester, die Förderung einer eigenständigen Altersvorsorge popularisiert hat, ist dieser Begriff eine Art Abkürzung zum Eigenheimrentengesetz, die sich durchgesetzt hat. Tatsächlich gibt es aber neben anderen auch eine Wohn-Riester Variante, in der Kapital aus der Riesterrente zur Investition in Immobilien genutzt werden kann.

Mit der Eigenheimrente soll ein Anreiz entstehen, die Altersvorsorge über eigene Immobilien – Eigentumswohnungen, Häuser und Mietshäuser – zu unterstützen. Hierzu werden Bau, Anschaffung und Ausbau gefördert und steuerliche Vorteile zur Verfügung gestellt.

Wohn-Riester: alles Wissenswerte!

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Förderungsberechtigte

Als Förderungsberechtigte für die Eigenheimrente gelten all jene, die Riesterförderung bereits erhalten, Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (Angestellte, Arbeiter, Beamte), in der Künstlersozialkasse versicherte Selbständige, bei Rentenzahlungen wegen Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit und bei Dienstunfähigkeitsversorgung bis 67 Jahre.
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Förderungsvoraussetzung

Damit eine Wohn-Riester Förderung überhaupt stattfinden kann, muss die Immobilie/das Wohneigentum selbst genutzt/bewohnt werden, Verkauf oder Vermietung werden also ausgeschlossen. Das Eigentum kann sich in einem Haus oder Mehrfamilienhaus befinden, sowohl Eigentumswohnung als auch Anteile an einer Genossenschaftswohnung mit einschließen, sowie ein Dauerwohnrecht auf Lebenszeit. Des Weiteren kann man wahlweise die Immobilie neu bauen oder eine bereits vorhandene erwerben.
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Rückzahlung der Fördergelder

  1. Bleibt man gemäß der Vereinbarungen bis an sein Lebensende in der Eigentumswohnung oder dem Haus wohnen, muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden. Prinzipiell gilt aber eben im Umkehrschluss, dass die Fördergelder zurückgezahlt werden müssen, wenn die Förderungsgrundlage entfällt, die Wohnung oder das Haus also verkauft werden.
  2. Hierbei gibt es allerdings Ausnahmen: Entweder wird der erzielte Erlös innerhalb von vier Jahren in ein neues Wohnobjekt reinvestiert (dies gilt auch bei einer Scheidung, wenn denn beide Partner ausziehen) oder ein Dauerwohnrecht – beispielsweise in einem Seniorenheim – wird ebenfalls in diesem Zeitraum erreicht. Sollte man beruflich bedingt umziehen müssen, so muss geklärt sein, dass man nur ein Jahr fort ist und mit 67 Jahren wieder in der eigenen Immobilie wohnt, während man das Wohneigentum für diese Dauer durchaus vermieten kann. Es ist auch möglich, zehn Jahre nach Renteneintritt eine Schenkung des Objekts oder dessen Verkauf einzuleiten.
  3. Eine Rückzahlung wird auch dann nicht fällig, wenn einer der beiden Partner stirbt und der verbleibende das Eigentum weiter bewohnt oder bei einer Scheidung einer der ehemaligen Partner ebenfalls in der Immobilie verbleibt.
  4. Sollte man innerhalb eines Jahres nach dem Auszug den gesamten Betrag des Wohnförderkontos in eine andere Form der Riesterförderung umwandeln, so entfällt wiederum die Rückzahlung der Fördergelder.
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Förderung

Die Altersvorsorge durch Wohn-Riester wird nicht durch zusätzliche Rentenleistungen gewährleistet, sondern schlägt sich im mietfreien Wohnen um: Neben steuerlichen Vorteilen während der Sparphase und die Tilgung des Darlehensvertrags durch die Beiträge und Zulagen, kann man schneller als Eigenheimbesitzer schuldenfrei seinen Ruhestand genießen. Die jeweilige Förderung muss individuell ausgerechnet werden und bezieht sich auf die angesparten Beträge, Alter, Kinderanzahl und Rückzahlungsraten. Die Tilgung muss bis zum vollendeten 67sten Lebensjahr erfolgt sein.
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staatliche Zuschüsse für die Familie

Den Familienmitgliedern stehen verschiedene Zuschüsse vom Staat zu: Bei einer Tilgungsrate von maximal 2.100 Euro (basierend auf vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres), so wird der Sparer mit 154 Euro bezuschusst – gleiches gilt auch für Partner, die ebenfalls einen Riester-zertifizierten Darlehensvertrag abgeschlossen haben. Für vor dem 31.12.2007 geborene Kinder gelten weitere Zuschussbeträge von 185 Euro, ab dem 01.01.2008 sind es 300 Euro.
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Berufseinsteiger-Bonus

Mit dem Berufseinsteiger-Bonus werden noch einmal 200 Euro als Grundzulage gezahlt, die nicht beantragt werden muss: Sollte man bei Einzahlung des vollen Mindesteigenbetrags am Beginn des Jahres noch nicht 26 sein, so wird der Bonus im ersten Beitragsjahr ausgeschüttet.
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Steuer

Die Vorteile während der Sparphase können sich für manche durch die steuerliche Behandlung von Altersvorsorge aushebeln: Anstelle einer monatlichen Rente wird der geldwerte Nutzen errechnet und mit einer Steuer belegt – man muss frühzeitig ausrechnen, ob unter diesen Umständen die Eigenheimrente sinnvoll ist, zumal es auch die Möglichkeit gibt, den gesamten Steuerbetrag zu Beginn der Rente zu begleichen und dann nur 70 Prozent der Summe zahlen zu müssen.
Wie man die Riesterrente in Wohnriester umwandeln kann, wird zudem auch noch hier ausührlich beschrieben. Fakt ist, dass es aktuell sinnvoller ist, die Riesterrente in eine Wohnriester umzuwandeln und so Einsparungen machen zu können, als die Riesterrente zu kündigen und somit sogar noch erhebliche Einbussen hinnehmen zumüssen.
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