Eine Patientenverfügung ist für jedes Alter eine sinnvolle Überlegung:
Ob in Folge einer langen Erkrankung oder durch einen plötzlichen Unfall, es gibt viele Situationen, in denen man selbst nicht in der Lage ist, seinen unmittelbaren Willen zu äußern, wenn es um dringende Maßnahmen ärztlicher Behandlung geht.
Wie ein Testament im Todesfall die Wünsche und das Erbe des Erblassers an seine Hinterbliebenen weitergibt, so wird der Patientenwille durch die Verfügung an diejenigen vermittelt, die Entscheidungen über die Behandlung treffen müssen.
Patientenverfügung: wenn der Wille nicht mehr geäußert werden kann
Bei der Patientenverfügung geht es in erster Linie um Selbstbestimmung: Bestimmte Behandlungen stehen unter Umständen nicht im Einklang mit dem eigenen Willen – Stichwörter sind hier lebensverlängernde und -erhaltende Maßnahmen und ungewollte Eingriffe von Seiten der Ärzte, wie auch Nahrungssonden oder Transfusionen, aber auch von den Angehörigen angenommene Wünsche des Patienten, die so nicht unbedingt stimmen müssen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt daher im Paragraph 1901a fest, dass der schriftlich festgehaltene Wille für Ärzte, Betreuer und Angehörige bindend ist. Diese Schriftform ist relativ frei und muss auch nicht notariell beglaubigt werden – allerdings ist dies nicht empfehlenswert, denn einerseits kann man gemeinsam mit einem Notar die Eventualfälle besser ausloten und abgleichen und andererseits kann man damit auch Ärzten und dem Pflegepersonal deutlich machen, dass die Patientenverfügung tatsächlich echt ist.
Notarielle Beglaubigung nicht nötig, aber sinnvoll
Auch müssen die Formulierungen klar und deutlich sein, damit die Willensäußerung richtig umgesetzt werden kann. Die prinzipielle Grenze der Patientenverfügung besteht in der Äußerung eines Tötungswunsches. Anders als bei Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht muss bei der Patientenverfügung geprüft werden, ob sie nach dem aktuellen Gesundheitszustand durchsetzbar ist, nicht zuletzt auch, da die Angehörigen der Patienten selten über einen genauen Einblick in medizinische Praxis verfügen.
Seinen Willen im Vorfeld so zu formulieren, dass sich Ärzte und Angehörige auch dann danach richten können, wenn die aktuelle Situation die Willensäußerung nicht mehr zulässt, ist also eine sinnvolle Angelegenheit. Man sollte sich allerding so weit wie möglich notariell informieren und absichern, um Risiken der Fehlinterpretation auszuschließen.