Unerwünschte Werbeanrufe: Die Beschwerden von Verbrauchern über unerlaubte Anrufe zu Werbezwecken haben im Jahr 2017 stark zugenommen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor.
Angaben der Bundesnetzagentur
Bei der Bundesnetzagentur als zuständiger Behörde liefen bis zum Ende des Monats November 52.342 Beschwerden auf. Im Vorjahr betrug diese Anzahl lediglich etwas über 29.000. Das besagt die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Partei „Die Grünen“. Bei den Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe ist somit ein massives Plus zu verzeichnen: Im Jahr 2015 gab es 24.500 Beschwerden, im Jahr davor waren es 26.200, die die Bundesnetzagentur zu verzeichnen hatte.
Illegale Form der Kundenansprache
In Deutschland ist es verboten, jemanden zu Werbezwecken anzurufen, ohne das diese Person vorher diesen Anrufen schriftlich ausdrücklich zugestimmt hat. Dem liegen strenge Regeln zugrunde: Im Jahr 2013 wurde mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken die Erhebung von Bußgeldern möglich, wenn unerlaubte Werbeanrufe erfolgten. Das bezog auch Anrufe mit ein, die mithilfe einer automatischen Anruffunktion initiiert wurden.
Sensibilisierung für das Thema durch erhöhte Präsenz in den Medien
Der starke Zuwachs an Beschwerden liegt laut Bundesregierung unter anderem an der öffentlichen Thematisierung von illegalen Anrufen zu Werbezwecken. Durch die zunehmende Wahrnehmung der Illegalität der Anrufe kam es zu vermehrten Beschwerden. Außerdem können sich Verbraucher seit einiger Zeit durch eine vereinfachte Online-Beschwerdefunktion auf der Webseite der Bundesnetzagentur besser über diese Art von Anrufen beschweren.
Verbesserungsvorschläge der „Grünen“
Die Grünen fordern vor dem Hintergrund der aktuellen Anzahl von Beschwerden eine weitere Verschärfung der Gesetze. Verträge, die das Ergebnis illegaler Anrufe sind, sollten grundsätzlich nur mit einer schriftlichen Bestätigung des Angerufenen gültig sein. Außerdem müssten die bereits bestehenden Bußgelder nochmals massiv erhöht werden. Diese beiden Verbesserungen sollten zu einem weiteren Rückgang von Verträgen führen, die rechtswidrig per Telefon abgeschlossen werden. Dabei ist die Höhe der Bußgelder durchaus bemerkenswert: Gegen einen Stromversorger wurde im August 2017 die bisherige Rekordsumme von 300.000 Euro verhängt, nachdem etwa 2.500 Beschwerden über ihn eingegangen waren.