Allein bei dem Wort Sterbehilfe läuft es vielen kalt den Rücken herunter. Aber sind wir doch mal ehrlich: Einen geliebten Menschen auf seinem letzten Wege zu begleiten ist eine der schwierigsten Aufgaben, mit der man konfrontiert werden kann. Mit dem Wissen, dass der Sterbende leidet, ist es, wenn man tief in sein Innerstes hineinhört, nicht verwerflich, ihn oder sie von den Qualen zu erlösen.
Sterbehilfe: Wo fängt es an, wo hört es auf?
Natürlich muss man abwägen, wann Euthanasie anfängt und wann sie aufhört, um Willkür zu vermeiden. Wann handelt es sich um menschenwürdiges Leben und wann ist das Leben nicht mehr lebenswert? Wer diese Entscheidung letztendlich fällen soll oder muss, ist ebenfalls fraglich. Trotz allem ist es, und hier kommt natürlich meine persönliche Meinung zum Tragen, unverständlich, dass aktive Sterbehilfe bei Menschen in Deutschland verboten ist.
Jeder von uns hat oder wird leider früher oder später den Verfall eines geliebten Menschen miterleben müssen. Ihn in den letzten Tagen und Wochen zu begleiten, zu pflegen und zu füttern ist schwer zu verarbeiten, zumal die Person einst im Leben gestanden hat und wahrscheinlich sogar eine Vorbildfunktion einnahm.
Dass man in schlimmen Krankheitsfällen praktisch wieder die Position eines Kindes einnimmt, dessen Selbständigkeit noch massiv eingeschränkt ist, ist weder für die betroffene Person selbst, noch für die Angehörigen leicht. Wer wünschst sich dabei nicht manchmal, dass der oder die Kranke endlich von seinem oder ihrem Leiden erlöst wird.
Sterben heißt loslassen
Natürlich ist es schwer loszulassen, erstrecht, wenn es sich um einen noch sehr jungen Menschen handelt. Keiner von uns will das im Endeffekt entscheiden wollen, daher sind Patientenverfügungen sinnvoll. Somit kann der Betroffene selbst wählen, inwieweit er künstlich am Leben erhalten werden möchte.
Diese Entscheidung darf der Patient vorab selbst treffen, aber der Weg zur Sterbehilfe ist bis jetzt noch nicht freigegeben, nicht einmal, wenn es der letzte Wunsch des Sterbenskranken ist. Handelt es sich hierbei noch um Gerechtigkeit? Nein. Daher hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun auch ein Urteil gefällt, in dem passive Sterbehilfe – das heißt auf Wunsch des Patienten keine lebenserhaltenden Maßnahmen zu treffen – zugelassen werden darf. Aktive Euthanasie bleibt jedoch weiterhin verboten.
Auch wenn man keinen direkten Vergleich anstellen kann, muss man sich vor Augen führen, dass selbst Tieren das Sterben erleichtert wird, indem man sie einschläfert. Viele werden jetzt protestieren, aber trotz allem sind Tiere Lebewesen, die nicht gefragt werden, ob sie sterben wollen. Die Entscheidung wird ihnen abgenommen. Ist das Willkür? Die Frage kann sich jeder selbst beantworten.
Will ein Mensch jedoch sterben – und wir gehen davon aus, er oder sie hat keine Patientenverfügung unterschrieben oder vorab um passive Sterbehilfe gebeten – werden Maßnahmen ergriffen, um das Leben künstlich zu verlängern, selbst wenn die Angehörigen wissen, dass das nicht in ihrem oder seinem Interesse ist. Ist das in Ihren Augen das Beste für ihr Familienmitglied?
Fakt ist, jeder muss für sich selbst entscheiden, wie man zu diesem Thema steht und ob man es in Erwägung ziehen würde oder nicht. Dabei ist natürlich auch das Krankheitsbild, die religiöse Überzeugung und der Wunsch des Patienten zu beachten. Das kürzlich getroffene Urteil des BGH ist ein kleiner Schritt in Richtung Euthanasie. Solange jedoch aktive Sterbehilfe verboten ist, bleibt das Abwägen auf einer rein hypothetischen Ebene und sollte daher von keiner Seite verurteilt werden.
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Leider geht in diesem Artikel einiges durcheinander. Es beginnt mit der Überschrift, denn ich nehme an, die Autorin meint die aktive Sterbehilfe und nicht die Euthanasie, einen Begriff, den man für die verbrecherische Tötung von alten und kranken Menschen im Dritten Reich verwendet. Auch ohne Patientenverfügung (PV) (siehe: http://www.cdl-rlp.de/Unsere_Arbeit/Patientenverfuegung.html) werden keine unnötigen lebensverlängernden Massnahmen ergriffen, wenn sich der Patient vorher in dieser Richtung geäußert hat, denn beim Fehlen einer PV sind Arzt und Betreuer aufgefordert, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln. Auf jeden Fall ist natürlich anzuraten seinen Wünsche in einer PV niederzuschreiben oder besser noch über eine Vorsorgevollmacht eine nahestehende Person zu beauftragen, die nötigen Dinge zu regeln. Der BGH hat in seinem Urteil nicht die passive Sterbehilfe zugelassen, diese war schon vorher unstreitig, er hat nur klar gestellt, dass passive Sterbehilfe auch aktiven Handlungen (Durchschneiden des Schlauchs einer Lebenserhaltung) umfassen kann.
Bei sovielen fehlerhaften Aussagen ist es keine Überraschung, dass die Autorin zu dem gefährlichen und letztlich inhumanen Schluss kommt, aktive Sterbehilfe sei wünschenswert. Das Sterbewillige nicht den Tod an sich, sondern eine Linderung ihrer momentanen Schmerzen oder ihrer Einsamkeit suchen, kommt ihr nicht in den Sinn. Palliativmedizin oder die hospizliche Betreuung scheinen ihr nicht bekannt zu sein. Statt dessen lässt sie sich von einem diffusen Mitleid leiten (für den Leidenden wie auch für die Angehörigen). Aus diesem Mitleid leitet sie dann das Recht ab, den Kranken oder Sterbenden zu erlösen – ihm also das Lebensrecht abzusprechen, da der Autorin sein Leben (eine Gesunde schaut auf einen Kranken herab) nicht mehr lebenswert erscheint, selbst für die Angehörigen, die den Tod wünschen, hat die Autorin Verständnis. Eine gefährliche ethische Rutschbahn, an deren Ende die Euthanasie lauert.
Eine humane Gesellschaft darf daher nicht die Weg in den Tod durch aktive Sterbehilfe oder Suizidbeihilfe erleichtern, sie muss die eigentlichen Probleme der Menschen angehen: medizinische und psychologische Hilfe wo möglich und eine würdige Sterbebegleitung, wenn der Zeitpunkt des natürlichen Todes gekommen ist.
Eine gute Auseinandersetzung mit weiteren Argumenten, welche häufig für Sterbehilfe angeführt werden, findet man unter: http://www.cdl-rlp.de/Unsere_Arbeit/Sterbehilfe/Pro-und-Contra.html.
Da muss ich Sie wiederrum korrigieren, SGS, auch wenn Euthanasie eine negative Konnotation durch die Geschehnisse im dritten Reich bekommen hat, wird das Wort immer noch für die Sterbehilfe verwendet ( Übersetzt aus dem Griechischen: schöner Tod), es handelt sich hier also keinesfalls um einen Fehler der Autorin, sondern um eine ihrerseits einseitige Interpretation.
Dass eine christliche Partei (CDL), die generell auch gegen Abtreibung ist, kein Befürworter für die Sterbehilfe ist, dürfte klar sein, dass heißt jedoch nicht, dass die Sterbehilfe allgemein inhuman ist, zumal das „diffuse Mitleid“ auch dann greift, wenn man Patienten unnötig lange durch „medizinische und psychologische Hilfe“ unter Umständen am Leben erhält, die nicht mehr lebenswert sind, da man sich doch fragen muss – vor allem aus einem christlichen Standpunkt heraus – inwieweit es ein natürlicher Tod ist, wenn der Patient durch Medikamente und Maschinen künstlich am Leben erhalten wird, selbst wenn beispielsweise keinerlei Gehirnfunktionen mehr fest gestellt werden können, der Körper also nur noch ‚technisch‘ funktioniert.
Mit freundlichen Grüßen,
Juliane