Staatlich geförderte Altersvorsorge als zweites Standbein zur Rente: Ein guter Tipp für Berufsanfänger

Wer heute nach Ausbildung oder Studium ins Berufsleben startet, sollte sich frühzeitig Gedanken um seine Altersversorgung machen. Sonst könnte es sein, dass er im Alter massive finanzielle Abstriche machen muss: Denn schon heute ist jeder fünfte Bundesbürger jenseits des Renteneintrittsalters, und Fachleute befürchten, dass die Anzahl der Rentner im Jahr 2040 bereits ein Drittel an der Gesamtbevölkerung betragen könnte.

Vorteile des Rentenpakets fast nur für Ältere

Bei der Rentenreform, die dieses Jahr in Kraft tritt, kann jeder ohne Abschläge in Rente gehen, der mit 18 Jahren oder früher ins Berufsleben eingestiegen ist und bis zum 63. Lebensjahr gearbeitet hat. Auch Mütter werden bedacht, deren Kinder vor dem Jahr 1992 geboren wurden, ebenso wie Menschen, die von einer Erwerbsminderung betroffen sind oder waren. Die Rentner von morgen und übermorgen haben von dieser Reform außer Kostensteigerungen allerdings nichts.

Privat vorsorgen, staatlich gefördert

Fazit: Wer sich später nicht massiv einschränken möchte, sollte privat vorsorgen.
Dazu werden von vielen Finanzberatern staatlich geförderte Vorsorgemaßnahmen empfohlen, so auch von  Swiss Life Deutschland. Dr. Thilo Finck, Finanzvorstand des Unternehmens äußerte sich unlängst in einer Pressemitteilung, dass der mit dem Rentenpaket verbundene Versuch, mehr Gerechtigkeit zu schaffen, im Verhältnis nur wenigen Bundesbürgern nützte – für die meisten änderte sich nichts. Auch für diejenigen, die vom Rentenpaket profitieren, reichen die Anpassungen für eine solide Absicherung nicht aus. Daher empfiehlt Swiss Life, lieber auf die Möglichkeiten staatlich geförderter Altersvorsorge zu setzen, als auf die meist bescheiden ausfallenden Rentenerhöhungen.

Betriebliche Altersvorsorge nutzen

Neben den klassischen oder fondsbasierten privaten Rentenversicherungen, der Riester-Rente sowie der Rürup-Rente für Selbstständige wird vor allem die betriebliche Altersvorsorge vom Staat gefördert – die Beiträge werden direkt unversteuert vom Bruttolohn abgezogen. Außerdem kann hier auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen gespart werden: Die staatliche Förderung kann zum Beispiel auch in Direktversicherungen einfließen, bei denen das Kapital in eine Renten- oder Lebensversicherung mündet. Alternativen sind hier Pensionsfonds, Pensionskassen und Unterstützungskassen. Es kann aber auch eine direkte Zusage des Arbeitgebers erfolgen. Dazu hat Dr. Finck in der bereits erwähnten Pressemitteilung geäußert, dass immer mehr Arbeitgeber darüber hinaus Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge gewähren oder sie sogar ganz finanzieren, weil sie ihre Mitarbeiter ans Unternehmen binden wollen. Wer die Arbeitsstelle wechselt, täte gut daran, gleich bei Arbeitsantritt danach zu fragen. Übrigens hat bereits seit 2002 jeder Arbeitnehmer das Recht, einen Teil seines Einkommens für eine geförderte Altersvorsorge zu nutzen – allerdings nutzt nur jeder Dritte diese Option.

Image: Thinkstock, iStock, Szepy

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