Das so genannte Entsendegesetz galt bisher nur für die Bau- , Reinigungs- und Briefdienstbranche und wurde nun mit einer knappen Mehrheit im Bundesrat ausgeweitet. Zukünftig sollen die Löhne in der Pflege – , Abfall – , Bergbau – , Sicherheits – , Weiterbildungs – und Wäschereibranche eine gesetzlich geregelte Untergrenze haben. Über welche Zahlen man sich dabei freuen darf, ist bisher noch nicht entschieden. Zwar wurde das Gesetzt verabschiedet, aber damit fällt nur der Startschuss für die Arbeit en detail. Demnächst müssen sich beispielsweise Expertenkommissionen über die tatsächlichen Tarifbedingungen einig werden. Ob dies tatsächlich noch vor der Bundestagswahl getan wird, steht in den Sternen.
Auch noch unsicher ist die Einführung der Mindestlöhne in der Zeitarbeitsbranche. Hier würde eine Gesetzesänderung ungefähr 700.000 Menschen betreffen. Eine Umsetzung der Mindestlöhne ist für diesen sehr heterogenen Berufsbereich jedoch diffizil und muss noch detailliert von SPD und Union überarbeitet werden. Auch hier ist fraglich, ob dies noch vor September geschieht oder doch in die neue Legislaturperiode vertagt wird.
Mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz werden auch die Rufe derer lauter, die in der staatlichen Lohnvorgabe keinen Vorteil für die Branchen sehen, sondern eher eine Auslagerung der Arbeitsplätze in die osteuropäischen Nachbarstaaten befürchten. Diese Befürchtungen sind aber für den Großteil der Branchen unnötig, denn es handelt sich in diesem Fall um Dienstleister, die „am Kunden“ bzw. direkt vor Ort arbeiten müssen. Des weiteren haben sich Poltiker wie der erst kürzlich ernannte Bundeswirtschaftsminister Guttenberg ebenfalls kritisch zum Mindestlohn geäußert, da dieser beispielsweise verhindere, dass schlecht ausgebildete Langzeitarbeitslose wieder einen Fuß in die Tür bekommen würden. Außerdem könne eine Lohnuntergrenze die Unternehmen derart belasten, dass dies in eine „beschäftigungspolitische Sackgasse“ führe.
