Lange kein Anschluss beim Anbieterwechsel: Bundesnetzagentur straft Anbieter ab

Beim Anbieterwechsel lässt das Freizeichen des neuen Anschlusses zu lange auf sich warten – das kennen viele. Die Bundesnetzagentur reagiert nun: Drei Telefonie- und Internet-Anbieter werden jetzt von ihr zur Ader gelassen.

Vier Unternehmen betroffen

Vom Mai 2012 bis August 2013 erhielt die Bundesnetzagentur in Bonn 20.000 Beschwerden von Telefoniekunden, bei denen der Wechsel von Anbieter zu Anbieter problembehaftet war und mit zum Teil signifikanten Zeitverzögerungen stattfand – was laut den geltenden Statuten als eine Verletzung der gesetzlichen Pflichten bei einem Anbieterwechsel gilt. Von diesen Beschwerden fielen 70% auf vier Unternehmen: 1&1, Vodafone, O2 und die Telekom. Dies haben die Bonner Beamten jetzt zum Anlass genommen, um gegen drei von Ihnen – 1&1, Vodafone und O2 – ein Bußgeld in Höhe von je 75.000,– EUR zu verhängen. Das vierte Unternehmen, die Telekom, ist bis jetzt noch verschont geblieben – allerdings wurde bereits ein entsprechendes Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen initiiert.

Nicht länger als einen Tag in der Warteschleife

Im Idealfall darf an Telefonkunde nicht länger als einen Tag ohne Anschluss bleiben. Sollte sich etwa wegen technischer Probleme die Wartezeit erhöhen, steht eigentlich der alte Anbieter weiter in der Verantwortung: Er soll die Verbindung so lange zur Verfügung stellen, bis der neue Anbieter mit dem neuen Anschluss übernehmen kann – eine Regelung, der in der Vergangenheit wohl zu oft nicht Folge geleistet wurde.

Foto: – Christian-Philipp Worring – Fotolia



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