Eine private Haftpflicht gehört zu den Versicherungen, auf die Sie auf keinen Fall verzichten sollten, denn sie kann Sie vor jahrelanger Verschuldung bewahren. Auch im Winter leistet sie gute Dienste. Wir erklären, wann sie einspringt und was nicht durch die Haftpflicht abgedeckt wird.
Schneeräumpflicht – Relevanz einer Haftpflicht im Winter
Auch wenn der Gehweg eigentlich der Stadt oder der Kommune gehört, sind Hauseigentümer verpflichtet, den an ihr Grundstück angrenzenden Bürgersteig im Winter passierbar zu machen. Das bedeutet, dass gestreut und geräumt werden muss. Die Regeln können jedoch variieren. Meistens muss der Gehweg aber ab 7 Uhr morgens geräumt und gestreut sein.
Was passiert, wenn Sie Ihre Streu- und Räumpflicht verletzen?
Wenn Sie einmal den Gehweg vor Ihrem Haus nicht von Schnee und Eis befreien können, weil Sie im Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert sind, müssen Sie sich um Ersatz kümmern. Sie können einen Nachbarn fragen, ob er diese Aufgabe vorübergehend für Sie übernimmt oder ein Unternehmen damit beauftragen. Wenn Sie Ihre Pflicht zum Räumen und Streuen nicht erfüllen und ein Passant deswegen zu Schaden kommt, müssen Sie die Kosten dafür tragen. Die können in manchen Fällen sehr hoch ausfallen. Das kann beispielsweise passieren, wenn die Verletzung zu einer Berufsunfähigkeit führt. Ohne Haftpflichtversicherung haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Das kann schnell in die Schuldenfalle führen. Verzichten Sie deswegen nicht auf den Versicherungsschutz und achten Sie bei der Tarifauswahl auf eine ausreichend hohe Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro.
Welche Versicherung brauchen Sie?
Grundsätzlich ist der Eigentümer für das Streuen und Räumen auf dem Gehweg vor dem Haus zuständig. Wenn er selbst darin lebt, ist das in der Regel aber deutlich einfacher durchzuführen, als wenn er es vermietet hat. Deswegen hat er die Möglichkeit, die Pflicht auf seine Mieter zu übertragen. Das muss aber richtig geregelt sein. Zum Beispiel muss die Aufgabe fair auf alle Mieter des Hauses verteilt werden. Auch ein Streu- und Räumplan sollte vorhanden sein. Außerdem muss der Vermieter überprüfen, ob die Mieter sich an ihre Pflicht halten. Schwammige Abmachungen ohne feste Regeln sind oft nicht gültig, sodass die Haftung im Schadensfall doch auf den Vermieter zurückfallen kann. Er wäre in diesem Fall durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgesichert. Wenn aber geklärt ist, dass eindeutig der oder die Mieter verantwortlich sind, werden auch diese zur Verantwortung gezogen. Sie sollten sich deswegen unbedingt eine private Haftpflicht zulegen. Sie kann Schadensersatzansprüche begleichen und ungerechtfertigte Forderungen abweisen. Wenn Letzteres der Fall ist, vertritt werden Sie durch die Haftpflichtversicherung auch vor Gericht vertreten.
Achtung: Wenn Sie selbst auf dem nicht geräumten Gehweg vor Ihrem Haus ausrutschen, ist das nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sie kommt nur für Schäden auf, die Sie anderen zufügen. Falls Sie auf dem Weg zur Arbeit hingefallen sind, ist die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers zuständig. Ansonsten zahlt Ihre Krankenkasse die medizinische Behandlung, während die Berufsunfähigkeitsversicherung einspringt, wenn Sie Folgeschäden erleiden und berufsunfähig werden.
Auf der Skipiste – vollen Versicherungsschutz im Winterurlaub genießen
Sie fahren im Winter gerne in den Skiurlaub und rasen die Pisten auf Skiern oder auf dem Snowboard herunter? Auch dann sollten Sie sich um einen passenden Versicherungsschutz in Form einer Privathaftpflicht kümmern. Bei rasanten Abfahrten kann es schnell zu Unfällen kommen. Falls Sie sich selbst verletzten, springt Ihre Krankenversicherung ein. Wenn Sie aber eine andere Person auf der Piste verletzten und die Schuld an dem Unfall tragen, ist Ihre Privathaftpflicht zuständig. Sie hilft Ihnen im Urlaub auch noch an anderer Stelle, und zwar in Ihrer Ferienwohnung. Sollte es dort aufgrund einer Unachtsamkeit oder eines Missgeschickes zu einem Schaden kommen, sind Sie abgesichert, sofern Mietsachschäden inbegriffen sind. Lesen Sie vorher in Ihrem Vertrag nach, ob auch Schäden in Ferienwohnungen übernommen werden. Das ist nämlich nicht bei allen Policen der Fall.
Wichtig: Falls der Skiurlaub im Ausland stattfindet, überprüfen Sie bitte, ob Ihre Haftpflicht auch dort gilt. Fragen Sie außerdem bei Ihrer Krankenversicherung nach, ob Sie im Zielland geschützt sind oder ob Sie eine Auslandskrankenversicherung benötigen. Die sind aber meist sehr günstig und können schnell online abgeschlossen werden. Innerhalb der EU können Sie auch mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte medizinisch notwendige Leistungen erhalten.
Bildnachweis: Lassedesignen/Shutterstock.com