Wer in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, muss im kommenden Jahr wohl eine Erhöhung seines Beitrags hinnehmen. Experten habe nun geschätzt, dass ein Anstieg von 0,8 Prozent sinnvoll ist.
Spürbare Verteuerung
Wie das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) mitgeteilt hat, haben die Expertinnen und Experten des Schätzerkreises fürs nächste Jahr eine notwendige Beitragssatzerhöhung auf 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 2,5 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen ermittelt. Bei dem Schätzkreis handelt es sich um Fachleute des Bundesgesundheitsministeriums, des BAS und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Bei der ermittelten Höhe der Beitragssatzerhöhung handelt es sich allerdings nur um eine Empfehlung, die tatsächliche Höhe entscheiden die Krankenkassen selbst.
Die Schätzung bezieht sich konkret auf den Zusatzbeitrag. Alle versicherten Personen zahlen einen festen Beitragssatz von 14,6 Prozent, der zur Hälfte vom Arbeitgeber mitgetragen wird. Daneben erheben die Kassen einen Zusatzbeitrag, der auch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt wird.
Die Höhe dieses Beitrags variiert von Kasse zu Kasse teils erheblich, zurzeit liegt er zwischen 0,7 und 3,28 Prozent, bei einem Durchschnittswert von 1,78 Prozent. Aufgrund stark gestiegener Ausgaben im laufenden Jahr prognostiziert der GKV-Spitzenverband für 2025 einen Zusatzbeitragssatz von 2,3 Prozent.
Versicherungen mit langer Tradition
Diese aktuellen Zahlen sind ein weiteres Kapitel in der Historie der heutigen deutschen Krankenversicherungssystems. Diese Geschichte reicht weit zurück und bildet die Grundlage für eines der ältesten sozialen Sicherungssysteme weltweit. Den Startschuss für das flächendeckende System, wie wir es heute kennen, gab Reichskanzler Otto von Bismarck im Jahr 1883.
Mit dem „Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter“ vom 15. Juni 1883 legte Bismarck den Grundstein für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Diese Regelung verpflichtete zunächst Industriearbeiter und Beschäftigte in Handwerks- und Gewerbebetrieben zur Krankenversicherung.
In den folgenden Jahrzehnten wurde das System schrittweise ausgebaut und an die sich wandelnden gesellschaftlichen Bedürfnisse angepasst. Ein wichtiger Meilenstein war das Versicherungsgesetz für Angestellte von 1911, das die Mitgliederbasis deutlich erweiterte.
Die Zeit des Nationalsozialismus brachte einen schweren Rückschlag für das Selbstverwaltungsprinzip der Krankenkassen. Die Nationalsozialisten schalteten die Kassen gleich und ersetzten die Selbstverwaltung durch staatliche Kommissare.
Reform der Selbstverwaltung
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das System der Selbstverwaltung wieder eingeführt, und 1953 fanden die ersten Sozialwahlen in der Bundesrepublik statt. Ein bedeutender Wendepunkt in der jüngeren Geschichte war das Jahr 1996. Der Gesetzgeber reformierte die Selbstverwaltung der Krankenkassen grundlegend. Die früheren ehrenamtlichen Gremien – Vorstand und Vertreterversammlung – wurden durch den Verwaltungsrat ersetzt.
Diese Konsolidierung spiegelt die Bemühungen wider, das System effizienter zu gestalten und den Wettbewerb zwischen den Kassen zu fördern. Eine weitere wichtige Entwicklung war die Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht im Jahr 2007 durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz. Diese Regelung verpflichtete alle Personen ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz, sich zu versichern.
Damit wurde ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung getan. Heute steht das deutsche Krankenversicherungssystem vor neuen Herausforderungen. Der demografische Wandel, steigende Gesundheitskosten und die Digitalisierung des Gesundheitswesens erfordern kontinuierliche Anpassungen. Gleichzeitig bleibt das Grundprinzip der Solidarität, das Bismarck einführte, weiterhin ein zentraler Pfeiler des Systems.
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