Die Will ich nicht haben-Liste von Amazon: Wann kommen die schwarzen Wunschlisten?

Die Funktion einer „Will ich nicht haben-Liste“ könnte schon bald zu Verfügung stehen und wenig brauchbare Geschenke vermeiden. Das Unternehmen Amazon hat ein bereits 2006 entwickeltes System als US-Patent zugesprochen bekommen, das jedem angemeldeten Kunde die Möglichkeit gibt, eine solche Liste zu erstellen, die ihn informiert, falls jemand ein Geschenk für ihn kaufen möchte, woran der Kunde vermutlich keinen Gefallen finden wird.

Will ich nicht haben-Liste – Gutschein statt ungewolltem Geschenk

Um den Rücklauf an Geschenkartikeln speziell zu den Feiertagen und damit zusammenhängendem Arbeitsaufwand und Kosten zu reduzieren, geht man jedoch noch weiter. So besteht die Möglichkeit andere Nutzer auf eine Schwarze-Liste zu setzen, was dazu führt, dass das System einen in Warnungs Emails darüber informiert, dass einer dieser bestimmten User versucht einem ein Geschenk zu senden.

Durch die „Will ich nicht haben-Liste“ hätte man nun die Möglichkeit den Artikel sogleich gegen einen Gutschein einzutauschen, ohne das eigentliche Geschenk überhaupt in Händen gehalten zu haben. Es gibt sogar die Möglichkeit, der schenkenden Person eine Dankeschön-Mail zukommen zu lassen – immer noch im Glauben es ginge um das eigentlich Geschenkte.

Negative Reaktion auf moderne Art des Schenkens

Dieses für das Unternehmen und den unglücklich Beschenkten praktische, kosten- und nervensparende System ruft vor allem in den US-Medien nicht nur positive Reaktionen hervor und es werden Stimmen laut, die fürchten, dass der Sinn und Zweck des Schenkens verloren gehen könnte.

Das renomierte Emily-Post-Institute, das so etwas wie den Knigge der US-Amerikanischen Gesellschaft darstellt, hofft, dass eine solche Funktion nicht tatsächlich eingeführt werden wird und Weihnachtsgeschenke auch in diesem Jahr auf traditionelle Weise den Besitzer wechseln werden.

An die Zeit, in der Amazon Bücher verkaufte und man Geschenke und alle anderen Dinge auch noch realistisch an anderer Stelle kaufen konnte, erinnert man sich wohl hingegen nicht mehr. Eine „Will ich nicht haben-Liste“ ist eigentlich nur nötig, wenn der größte Teil des privaten Konsums über eine einzige Online-Plattform abgewickelt wird.

Weiterführende Links:

Patent für Amazon-Blacklist: http://www.uspto.gov/web/patents/patog/week45/OG/html/1360-2/US07831439-20101109.html

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