Der 400 Euro Job und die Renten- und Krankenversicherung: Wichtige Tipps

Im März 2009 zählte man in Deutschland etwa 4,9 Millionen geringfügig Beschäftigte. Wer nur einen Mini-Job ausübt, ist nicht mit Abgaben an die Versicherung belastet, damit aber auch nicht versichert.

Der Arbeitgeber muss aber auch für den 400 Euro Job eine Pauschale von 30 % an den Staat entrichten, welche mit 15 % an die Rentenversicherung, mit 13 % an die Krankenversicherung und mit 2 % an die Steuer geht.

Mit 400 Euro Job trotzdem Sozialleistungen beziehen

Die Beiträge, welche der Arbeitgeber an die Rentenversicherung ableistet, werden dem Arbeitnehmer auf einem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben. Auf diesem Konto sind alle Zeiten vermerkt, in denen Sie eingezahlt haben oder jemand anderes für Sie gezahlt hat, das sind versicherte Ausbildungs- und Arbeitszeiten.

Falls es eine Pflichtversicherung gibt, zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des Beitrags zur Pflichtversicherung. Sie können den Arbeitgeber darum bitten, einen feststehenden Prozentsatz von 4,9 % Ihres Lohns einzubehalten und an die Minijob-Zentrale abzuführen.

Die Investition in die Rentenversicherung bringt Arbeitnehmer ein paar Vorteile. Erstens kann er daran arbeiten, die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente zu erfüllen. Zweitens wird der so versicherte Mini-Job als die Wartezeit angerechnet, welche der Arbeitnehmer für den legitimen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente vorweisen muss. Und drittens steigt die jährliche Rente pro voll gearbeitetem Jahr um etwa 30 % (im Jahr 2008 von 3,22 € auf 4,28 €).

Was bei einem Hauptberuf oder mehreren Mini-Jobs gilt

Wer mehr als einen 400 Euro Job bzw. Mini-Job ausübt und so zwischen 400 und 800 € verdient, wird voll sozialversicherungspflichtig. Arbeitnehmer mit einem Hauptberuf haben die Optionen reiner Minijobber nicht.

Was die Krankenversicherung anbelangt, hat der Arbeitgeber einen finanziellen Vorteil, wenn er dem Arbeitnehmer mehr als 400 € zahlt. So oder so muss er Abgaben zahlen, aber wenn der Arbeitnehmer beispielsweise 410 € erhält und nun sozialversicherungspflichtig wird, fällt die Beteiligung des Arbeitgebers niedriger aus.

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