Pfefferspray, Elektroschocker und Sirene: Was ist zur Selbstverteidigung erlaubt?

Mitten in der Nacht auf den Straßen unterwegs und ein Gefühl von Gefahr kriecht einem die Knochen hoch. Kein Wunder: Keine Menschenseele ist weit und breit zu sehen, einzig und allein das blitzartige Zucken der Straßenlampe verdeutlicht, dass man sich im Hier und Jetzt befindet. Und plötzlich Schritte. Das konstante Geräusch lässt einem das Blut in den Adern gefrieren. Die Schritte werden schneller. Der Gedanke, dass gleich etwas Schlimmes passieren muss, nimmt Gestalt an. Und da ist er: Ein großer Mann mit schwarzer Maske, die Welt steht still und rast dennoch an einem vorbei…..Halt! Das muss nicht das Ende sein. Mit einer Selbstverteidigung kann man sich bei Angriffen schützen. Hilfsmittel sind dafür im Handel zu erwerben. Schließlich ist nicht jeder ein Bruce Lee und beherrscht Kung Fu. Pfefferspray und Co. geben einem ein Gefühl von Sicherheit. Deren Einsatz und die Folgen sind aber im Vorfeld oft unklar. Was ist zur Selbstverteidigung erlaubt und was nicht?

Der Einsatz von Pfefferspray

Offiziell darf Pfefferspray nur gegen Tiere eingesetzt werden. Das liegt in der starken Wirkung begründet. Es hat schließlich einen Sinn und Zweck, dass auch Behörden wie die Polizei in der Abwehrhaltung darauf zurückgreifen. Der Einsatz gegen Menschen ist in Deutschland strengstens untersagt. Mit einer Ausnahme: Es liegt ein triftiger Grund in Notwehrsituationen vor. Es sollte aber unbedingt darauf geachtet werden, dass Hilfsmittel zur Verteidigung gegen Angreifer nur im Fachhandel gekauft werden sollten. Oft ist eine Zertifizierung des Produkts notwendig, um den Grund der Verteidigung mit Fakten zu untermauern. Pfeffersprays gibt es in praktischen Größen für die mobile Mitnahme. Oft ermöglicht eine spezielle Halterung, die Dose auch am Gürtel zu tragen. Unterschiedliche Füllmengen sind im Angebot, angefangen bei 15 ml. Die Reichweite bei der Anwendung liegt bei zwei bis drei Metern.

Der Einsatz von Elektroschockern

Auch der Einsatz von einem Elektroschocker ist untersagt. Ausnahme: Der Elektroschocker hat ein amtliches Prüfzeichen. Dieses Zeichen muss nachweisen, dass beim Einsatz keine gesundheitliche Schäden für den Angreifer entstehen können. Die Gesetzeslage wurde im Januar 2011 zusätzlich verschärft: Viele Geräte wurden für den Einsatz verboten. Darunter diejenigen, die kein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) nachweisen können. Geräte ohne Prüfzeichen darf man besitzen, jedoch nicht einsetzen. Das Besitzen ist zudem auf die eigenen Räumlichkeiten beschränkt und beinhaltet nicht das mobile Führen. Das Bundeskriminalamt fasst zusammen: „Elektroimpuls-Geräte werden im deutschen Waffengesetz erfasst. Sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen nachweisen können ist der Umgang mit diesen Geräten ist verboten.“

Nicht immer müssen aktiv waffenähnliche Produkte eingesetzt werden, um einen Angriff abwehren zu können. Am besten man lässt es gar nicht zu einem Angriff kommen. Die paar Sekunden davor entscheiden oft über den weiteren Verlauf. Mit einem Alarmton kann der potenzielle Angreifer in die Flucht geschlagen werden. Frau macht mit einem lauten Geräusch auf sich aufmerksam und es kommt zu keinem Überfall. Produkte wie Alarmgeber (Sirene für die Handtasche) sind erlaubt, solange man nicht bewusst in einer ungefährlichen Situation das Trommelfell eines anderen schädigt. Schön, wenn der Angriff damit verhindert werden kann. Allerdings hilft das nichts, wenn in einer gefährlichen Situation keine aufmerksamen Mitbürger helfend anwesend sind.

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Eine Meinung

  1. Wichtig sind vor allem in Deutschland die rechtlichen Eckpunkte der verschiedenen Verteidigungsmöglichkeiten. Z.B. bei Pfefferspray ist neben der Markierung „Tierabwehrspray“ auch der Vorhaltegrund entscheident (Quelle: pfefferspray.info/rechtliches) – prinzipiell darf das Spray also nicht mitgenommen werden, um es gegen Menschein einzusetzen. Geschieht dies aber in einem echten Notwehrfall, bleibt der Einsatz trotzdem in aller Regel straffrei. Komplieziert eben!

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