Arbeitszeugnis: Die Geheimcodes und ihre Bedeutung

Der Geheimcode ist entstanden, weil es Arbeitgebern gesetzlich verboten ist, schlecht über den Arbeitnehmer zu urteilen. Das Arbeitszeugnis muss „wohlwollend“ sein.

Die Konsequenz war, Kritik im „semantischen Untergrund“ des Textes zu verbergen. Damit diese für Personaler verständlich angebracht werden konnte, mussten sich gewisse Konventionen etablieren. So entstanden Formulierungstechniken, die auf ein Arbeitszeugnis angewandt etwas Bestimmtes zu bedeuten hatten.

Umgangssprachlich nennt man diese Formulierungen – ein Genusswort für alle Verschwörungstheoretiker – Geheimcodes. Manche Formulierungen sind, kennt man einmal ihren Aussagegehalt, im Nachhinein betrachtet tatsächlich so hanebüchen, dass man sich als Unwissender voll und ganz hintergangen fühlen könnte. Formulierungen, die etwas anderes als das Offenkundige aussagen, sind eigentlich verboten. Aber das heißt nicht, dass sie nicht Verwendung finden.

Denn dem Unwissenden – und das ist die Crux von Geheimcodes und Konventionen, die zum Glück der Arbeitnehmer auch nicht jeder Arbeitgeber kennt – flüstern sie einem auch nichts Böses. Wie sollten Sie es also merken, wenn chiffrierte Informationen in Ihrem Zeugnis versteckt sind?

Wer den Code nicht insgesamt kennt, kann schnell auch etwas überinterpretieren. Denn man muss jede Formulierung im Kontext des gesamten Textes lesen. Ein Text, der völlig frei von unten stehenden Techniken zu sein scheint, ist also vielleicht tatsächlich so unschuldig und wohlwollend, wie er sich gibt.

Arbeitszeugnis: Phrasen und deren Bedeutung

1

positive Steigerung

Da der Arbeitgeber nichts Negatives sagen darf, werden Angaben adverbial ins Positive gesteigert, und das an allen syntaktischen Plätzen, welche die deutsche Sprache kennt. „X tat y.“ ist befriedigend, „Stets tat X y sehr gut.“ meint auch: sehr gut.

2

Negation

Die doppelte Verneinung ist eben keine Steigerung, sondern nutzt die Doppeldeutigkeit: Dass es etwas nicht nicht ist, heißt nicht zwangsläufig, dass das Gegenteil der Fall ist, dies unterstellt der Alltagsgebrauch. „Kein Anlass zu Beanstandungen“ lässt offen, ob der Arbeitnehmer stets mit reichem Lob gesegnet werden konnte.

3

Leerstellen

Jedes Arbeitszeugnis folgt einer Normaldisposition. Ein Personaler erwartet Angaben zu gewissen Attributen. Fehlt ein Satz zu einem Attribut gänzlich, lässt dies darauf schließen, dass der Arbeitgeber nichts Gutes zu sagen hat.

4

Ausweichen

Kritik an schlechten Eigenschaften und Leistungen kann auch umgangen werden, indem selbstverständliche Voraussetzungen besonders hervorgehoben werden. Sehr berühmt ist die über den Klee gelobte Pünktlichkeit.

5

Passivformulierungen

Mangelnde Leistung, Eigeninitiative bzw. Faulheit suggerieren Passivkonstruktionen.

6

abschwächende Verben

Wenn jemand stets bemüht war, und mag er dies auch noch so häufig versucht haben – dann hat er die Leistung in der Regel nicht erbracht. Positive Formulierungen verwenden kräftige Verben, die den beschriebenen Tätigkeiten wiedergeben. Jemand organisierte, nicht: Er versuchte, etwas zu (jemandes Zufriedenheit) zu organisieren.

7

Widersprüche

Wenn die „Posten“ der Normaldisposition unausgewogen bedacht sind – Lob im Haupttext ohne letztes Dankwort etwa – dann lässt dies auch darauf schließen, dass der Arbeitgeber nicht in dem Maße begeistert ist, wie der Text oberflächlich betrachten vermuten ließe.

Tipps und Hinweise

  • Manche Codes haben es wirklich in sich: Er stand voll hinter der Firma: Er war alkoholsüchtig.
  • Er zeigte Einfühlungsvermögen für die Belange seiner Kollegen: Er suchte sexuelle Kontakte. Umfassendes Einfühlungsvermögen chiffriert die Suche nach homosexuellen Kontakten.

3 Meinungen

  1. Max von Arbeitskleidung.net

    Mann-o-Mann hoffentlich wissen das auch die die Beurteilungen schreiben. Gerade in kleineren Unternehmen muss ich das oft in Frage stellen. Da wird manchmal geschrieben ohne sich dessen bewusst zu sein was man damit eigentlich zu Ausdruck bringt. Ich hoffe dass ganz, ganz viele den Artikel lesen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

  2. Geheimcodes sind immer ein Problem. Es gibt keine allgemein gültigen Regeln, und in der Schweiz ist es wahrscheinlich noch etwa anders als in Deutschland…Lieber einen Freunden im Personalwesen danach fragen…

  3. Lieber Vincent, meine Erfahrung zeigt mir etwas ganz Anderes…

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