Im Grundsatz unterscheidet man zwischen Anwesenheitspflicht und Teilnahmepflicht. In den meisten Studiengängen gibt es Veranstaltungen, die freiwillig besucht werden können und Veranstaltungen, die verpflichtend sind. Häufig ist es aber so, dass nur eine bestimmte Anzahl an Veranstaltungen ausgelassen werden dürfen, ansonsten erhält man keine Bestätigung am Ende des Semesters und kann das Modul nicht abschließen.
Bei der Anwesenheitspflicht gibt es unterschiedliche Regelungen
Am Beginn des Semesters sollte man sich zu seinem Studienfach eine Studienordnung besorgen (i.d.R. übers Internet), in der genau geregelt ist, welche Veranstaltungen belegt werden sollen/müssen. Zu jedem Fachbereich findet man in dem Vorlesungsverzeichnis Vorlesungen und Seminare. Nun kann man sich aussuchen, welche Veranstaltungen man belegen will bzw. muss jene wählen, die vorgegeben sind. Dabei sollte man jedoch beachten, dass die Studienordnung die genaue Anzahl der Stunden, der sogenannten Semesterwochenstunden, regelt und auch angibt wie viele davon Vorlesungen und Seminare sein sollten.
Bei allen Seminaren gilt in der Regel eine Anwesenheitspflicht. Bei Vorlesungen unterscheidet sich dies oftmals. Häufig gehen Anwesenheitslisten herum. Mit der Einführung des Bachelors ist sowohl an der Universität Duisburg-Essen als auch auch an der Ludwig Maximillians-Universität in München die Anwesenheitspflicht in Vorlesungen eingeführt worden (auch andere Unis haben diese inzwischen). In den Richtlinien Bayerns findet man die rechtliche Grundlage dazu: Anwesenheit soll, wo sie sachlich sinnvoll ist, als Empfehlung und nicht als Zugangsvoraussetzung definiert werden, damit die Eigenverantwortung im Studium und die Mobilität erhalten bleibt. So würden zum Beispiel Behinderte, Kranke oder Studenten mit Kind von einer weniger strengen Regelung profitieren.
In vielen Fällen ist nach zwei- bis dreimaligem Fehlen während des Semesters in einer Veranstaltung die Zulassung zur Abschlussprüfung erloschen. Trotz starken Argumenten gegen eine Pflicht bleibt es den Dozenten überlassen wie sie ihre Veranstaltung handhaben, so dass es an deutschen Universitäten kein einheitliches Bild zu diesem Thema gibt. Sollte man bei einem Praktikum einmal mehr gefehlt haben als erlaubt, ist es ratsam den Studienleiter anzusprechen und ihn nach einem Ersatztermin eventuell in einer anderen Gruppe zu fragen. Oft geben die Dozenten auch ähnliche Vorlesungen in unterschiedlichen Semestern. Allerdings: Bei guten Gründen sind die Dozenten in der Regel kulant.
Der Unterschied zur Teilnahmepflicht
Teilnahmepflicht in einer akademischen Einrichtung bedeutet nicht nur, dass man anwesend ist, sondern auch aktiv an der Veranstaltung teilnimmt, sie eventuell sogar mit gestaltet. Dies trifft in der Regel auf Seminare zu, die eine Vorbereitung des Stoffes verlangen oder mit Referaten der Studierenden gestaltet werden. Die Bescheinigung der Teilnahme, die sogenannte regelmäßige aktive Beteiligung, wird in vielen Veranstaltungen erst nach Anfertigung eines Protokolls, einer Hausarbeit oder einer verbalen Abfrage bescheinigt. Im Gegensatz zur Anwesenheitspflicht ist die Teilnahmepflicht oft den Seminaren vorbehalten. Aber auch hier gilt: Man sollte nicht mehr als zweimal im Semester pro Veranstaltung fehlen.
Tipps und Hinweise
- Oftmals werden in Fachhochschulen im Gegensatz zu Hochschulen Stunden innerhalb der Woche festgelegt, so dass die meisten Veranstaltungen verpflichtend sind.
- Innerhalb eines Semesters sind die meisten Seminare so angelegt, dass sie bei einer Nicht-Teilnahme an mehr als einem oder zwei Termin(en) als nicht bestanden gelten. Ausnahmen entstehen, wenn ein Krankheitsfall mit einem Attest bescheinigt wird.
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Es ist interessant, dass hier noch kéin Kommentar steht – dabei ist so eine kleine Übersicht durchaus bdeutsam für die eigene Planung. Gut gemacht.