Alzheimer bei Football Profis – Sport kann die Krankheit auslösen

Die Studie über Alzheimer bei Footballprofis wurde an der University of North Carolina durchgeführt und ist, mit 2500 Kandidaten repräsentativ. Die Teilnehmer waren durchschnittlich 54 Jahre alt und hatten eine Profilaufbahn von knapp sieben Jahren hinter sich. Von den 2500 untersuchten Ex-Footballprofis konnte bei 33 die Krankheit Alzheimer festgestellt werden.

Gründe für Alzheimer bei Footballprofis

Die Gründe für die Häufung von Alzheimer bei den Profifootballspielern liegen sehr wahrscheinlich in der Häufung der Gehirnverletzungen. Dass Football kein softer Sport ist, weiß man, aber man denkt meistens eher an ein Risiko, das von Knochenbrüchen und Prellungen dominiert ist. Diese Verletzungen sind primär. Die Langzeitwirkungen von Football aber scheinen ungleich fataler, vor allem dann, wenn man sich das Erkrankungsalter ansieht: Oft sind die Patienten nicht einmal 70 Jahre als gewesen. Alzheimer ist eine schleichende und unheilbare Krankheit, für die bei häufigen Kopfverletzungen ein nachweisbar bis zu fünf Mal höheres Risiko besteht, als bei Spielern ohne regelmäßige Kopfverletzungen.

Sport und Alzheimer

Dass Sport, der mit Kopfverletzungen einhergeht, zu Alzheimer führen kann, fanden Wissenschaftler schon zuvor in Studien heraus. Demnach sind neben den Footballspielern besonders die Fußballer gefährdet. Wer als Amateur oder Profi besonders für seine Kopfbälle bekannt ist, sollte sich über ein höheres Risiko für mentale Krankheiten bewusst sein. So kann nicht nur Alzheimer eine Folge häufiger Kopfverletzungen sein, auch Krankheiten wie ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) und Gedächtnis- sowie Konzentrations- und Wortfindungsstörungen können auftreten.

Keine Meinungen

  1. Leider geht in diesem Artikel einiges durcheinander. Es beginnt mit der Überschrift, denn ich nehme an, die Autorin meint die aktive Sterbehilfe und nicht die Euthanasie, einen Begriff, den man für die verbrecherische Tötung von alten und kranken Menschen im Dritten Reich verwendet. Auch ohne Patientenverfügung (PV) (siehe: http://www.cdl-rlp.de/Unsere_Arbeit/Patientenverfuegung.html) werden keine unnötigen lebensverlängernden Massnahmen ergriffen, wenn sich der Patient vorher in dieser Richtung geäußert hat, denn beim Fehlen einer PV sind Arzt und Betreuer aufgefordert, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln. Auf jeden Fall ist natürlich anzuraten seinen Wünsche in einer PV niederzuschreiben oder besser noch über eine Vorsorgevollmacht eine nahestehende Person zu beauftragen, die nötigen Dinge zu regeln. Der BGH hat in seinem Urteil nicht die passive Sterbehilfe zugelassen, diese war schon vorher unstreitig, er hat nur klar gestellt, dass passive Sterbehilfe auch aktiven Handlungen (Durchschneiden des Schlauchs einer Lebenserhaltung) umfassen kann.

    Bei sovielen fehlerhaften Aussagen ist es keine Überraschung, dass die Autorin zu dem gefährlichen und letztlich inhumanen Schluss kommt, aktive Sterbehilfe sei wünschenswert. Das Sterbewillige nicht den Tod an sich, sondern eine Linderung ihrer momentanen Schmerzen oder ihrer Einsamkeit suchen, kommt ihr nicht in den Sinn. Palliativmedizin oder die hospizliche Betreuung scheinen ihr nicht bekannt zu sein. Statt dessen lässt sie sich von einem diffusen Mitleid leiten (für den Leidenden wie auch für die Angehörigen). Aus diesem Mitleid leitet sie dann das Recht ab, den Kranken oder Sterbenden zu erlösen – ihm also das Lebensrecht abzusprechen, da der Autorin sein Leben (eine Gesunde schaut auf einen Kranken herab) nicht mehr lebenswert erscheint, selbst für die Angehörigen, die den Tod wünschen, hat die Autorin Verständnis. Eine gefährliche ethische Rutschbahn, an deren Ende die Euthanasie lauert.

    Eine humane Gesellschaft darf daher nicht die Weg in den Tod durch aktive Sterbehilfe oder Suizidbeihilfe erleichtern, sie muss die eigentlichen Probleme der Menschen angehen: medizinische und psychologische Hilfe wo möglich und eine würdige Sterbebegleitung, wenn der Zeitpunkt des natürlichen Todes gekommen ist.

    Eine gute Auseinandersetzung mit weiteren Argumenten, welche häufig für Sterbehilfe angeführt werden, findet man unter: http://www.cdl-rlp.de/Unsere_Arbeit/Sterbehilfe/Pro-und-Contra.html.

  2. Da muss ich Sie wiederrum korrigieren, SGS, auch wenn Euthanasie eine negative Konnotation durch die Geschehnisse im dritten Reich bekommen hat, wird das Wort immer noch für die Sterbehilfe verwendet ( Übersetzt aus dem Griechischen: schöner Tod), es handelt sich hier also keinesfalls um einen Fehler der Autorin, sondern um eine ihrerseits einseitige Interpretation.
    Dass eine christliche Partei (CDL), die generell auch gegen Abtreibung ist, kein Befürworter für die Sterbehilfe ist, dürfte klar sein, dass heißt jedoch nicht, dass die Sterbehilfe allgemein inhuman ist, zumal das „diffuse Mitleid“ auch dann greift, wenn man Patienten unnötig lange durch „medizinische und psychologische Hilfe“ unter Umständen am Leben erhält, die nicht mehr lebenswert sind, da man sich doch fragen muss – vor allem aus einem christlichen Standpunkt heraus – inwieweit es ein natürlicher Tod ist, wenn der Patient durch Medikamente und Maschinen künstlich am Leben erhalten wird, selbst wenn beispielsweise keinerlei Gehirnfunktionen mehr fest gestellt werden können, der Körper also nur noch ‚technisch‘ funktioniert.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Juliane

Schreiben Sie Ihre Meinung

Ihre Email-Adresse wird Mehrere Felder wurden markiert *

*