So mancher Fehlerteufel, der sich immer wieder einschleicht, geht unmittelbar auf das Konto der neuen deutschen Rechtschreibung. Die Änderungen bei „ä“ und „e“ haben für viel Verwirrung gesorgt, da man sich bei der Schreibweise eines Adjektivs oder Substantivs zunächst überlegen muss, von welcher Grundform sich das Wort ableitet.
Bei der richtigen Schreibung von „abwegig“ kommt es somit oft zu einem Missverständnis. Auch wenn es manchem abwegig erscheint – das Adjektiv „abwegig“ leitet sich nach wie vor von den „Abwegen“ und nicht vom „Abwägen“ ab. „Abwegig“ ist daher die korrekte Form. Der Abweg wird zumeist im Plural in der übertragenen Bedeutung „moralisch oder gedanklich falsche Wege, Irrwege“ gebraucht, etwa in der Wendung „auf Abwege geraten“.
Würde es ein Wort „abwägig“ geben, käme das von „abwiegen“ und hätte etwas mit dem Bewerten von im Kontrast stehenden Argumenten zu tun. Wer erwägt, „abwegig“ mit einem „ä“ zu schreiben, ist also eindeutig auf dem Holzweg.
„Abwegig“, „abwägig“ und weitere häufige Fehler
Das Wort „abwägig“ ist nur ein beliebter Fehler. Diese Falschschreibung hängt vermutlich mit der (nicht mehr empfohlenen) Neuschreibung „aufwändig“ für aufwendig zusammen und führt entsprechend zu einem falschen Analogieschluss. Aus ähnlichem Grund ist auch oft die Falschschreibung „Aufwändungen“ für Aufwendungen zu beobachten.
Die neue deutsche Rechtschreibung ist in diesem Punkt ganz eindeutig. Sie sieht für ein bisheriges kurzes „e“ nur dann ein „ä“ vor, wenn es eine Grundform mit „a“ und keine Grundform mit „e“ gibt.
Entsprechendes gilt für „eu“. Zu den geänderten Wörtern gehören:
Bändel (Band), behände (Hand), belämmert (Lamm), einbläuen (blau), Gämse (Gams), Gräuel/gräulich (Grauen), Quäntchen (Quantum), Schlägel (schlagen – zu unterscheiden von Schlegel=[Reh]keule), schnäuzen (Schnauze), Stängel (Stange), überschwänglich (Überschwang) und verbläuen (blau).