Stalking: Wenn Liebe zum Wahn wird

Permanente Kontaktaufnahme durch Anrufe, Nachrichten und Mails oder Auflauern auf dem Nachhauseweg: Stalking hat viele Gesichter und bedeutet für die Opfer Psychoterror und schlaflose Nächte. Doch ab wann wird man wirklich „gestalkt“? Und wie kann man sich dagegen wehren?

Aus Liebe wird Hass: Wenn der Ex-Partner zur Bedrohung wird

Fast zwölf Prozent der Deutschen wurden schon einmal Opfer eines Stalkings. Laut einer Studie des Zentralinstituts für seelische Gesundheit in Mannheim sind 80 Prozent der Opfer weiblich. In den meisten Fällen dieser Belästigung handelt es sich um Partner aus früheren Beziehungen, die mit der Trennung nicht klarkommen und sich von der ständigen Verfolgung entweder einen Neuanfang oder wenigstens Kontrolle über die Betroffenen versprechen. Damit machen sie ihren Opfern das Leben zur Hölle: Das Leben wird von Stalkern regelrecht belagert und ein unbeschwerter Alltag ist durch das ständige Gefühl des Beobachtetwerdens kaum noch möglich – Sie leben in panischer Angst. Häufig fängt Stalking auf harmlose Weise mit regelmäßigen Besuchen oder Anrufen an, die mit der Zeit immer häufiger werden und in eine dauerhaften Belästigung, Drohungen und Psychoterror ausarten.

Stalking ist strafbar

Der Begriff „Stalking“ leitet sich von dem englischen Wort „to stalk“ (dt. jagen, hetzen) ab. Strafrechtlich wird darunter das „beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, sodass dessen Sicherheit bedroht ist und er in seiner Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird“ verstanden. Seit 2007 steht Stalking als Straftatbestand „Nachstellung“ im deutschen Strafgesetzbuch – Stalkern drohen bis zu drei Jahre Haft.

Wie kann man sich dagegen wehren?

Wer von einem Stalker belästigt wird, sollte sich dringend Hilfe holen: Lassen Sie Freunde und Verwandte davon wissen und verbringen Sie viel Zeit in Gesellschaft. Die Unterstützung durch das Umfeld kann die Angst nehmen. Wenn der Stalker erneut Kontakt aufnehmen will, machen Sie ihm unmissverständlich klar, dass Sie absolut keinen Kontakt mit ihm wünschen. Bei weiteren Annäherungsversuchen gilt es, konsequent zu bleiben und jede Aktivität des Stalkers zu ignorieren. Sammeln Sie Beweise, wie Post, E-Mails und Nachrichten auf dem Anrufbeantworter, mit denen Sie die Vorkommnisse genau dokumentieren können. Wenn der Stalker nicht nachlässt und Sie sich massiv bedroht fühlen, sollten Sie Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle erstatten. Oft zeigt erst das konsequente Einschreiten der Polizei Wirkung – viele Belästigungen hören sofort nach der Anzeige auf. Notfalls können Opfer auch beim Amtsgericht eine „Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung“ beantragen, um den Stalker von sich fernzuhalten.

Dem Psychoterror ein Ende setzen

Ob von einer gescheiterten Beziehung, Wahnvorstellungen oder anderen Motiven angetrieben – Stalking löst bei den Opfern Angst und Schrecken aus. Oft ist es für sie nicht leicht, allein gegen die Bedrohung vorzugehen. Wichtig ist: Holen Sie sich Hilfe von Vertrauenspersonen und der Polizei, um den Stalker von sich fernzuhalten und wieder ein uneingeschränktes Leben führen zu können.

Foto: Thinkstockphotos, 188047374, iStock, defun

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