Einen Webshop gründen – die rechtlichen Voraussetzungen (ein kurzer Überblick)

Ein eigenes Verkaufsgeschäft aufzubauen, scheint heute so einfach wie nie zuvor. Die Webseite für den Shop kann man einfach im Internet erstellen, um dann die Waren bequem von zu Hause aus zu verschicken. So einfach ein Internetversandhandel auf dem Papier auch aussieht, so komplex ist die Thematik, wenn man sich mit den rechtlichen Fragen beschäftigt. Wenn Sie sich in diesem Bereich nicht im Vorfeld ausgiebig informiert haben, kann der Traum von einem Webshop schnell zu einem (rechtlichen) Albtraum werden.

Gewerbeanmeldung und Domainwahl

Nachdem Sie sich als Erstes darüber Gedanken gemacht hat, in welcher Branche Sie aktiv werden möchte und zudem in der Folge überprüft hat, ob es überhaupt Sinn macht, in diesen Markt einzusteigen, ist der erste notwendige Schritt die Anmeldung eines (Klein-)Gewerbes. Dies geht relativ unkompliziert beim städtischen Gewerbeamt.

Haben Sie dies erledigt, sollten sie sich eine passende Domain registrieren. Dabei ist es wichtig, dass Sie im Vorfeld recherchieren, um eventuelle Markenverletzungen zu vermeiden. Andernfalls laufen Sie Gefahr, abgemahnt zu werden. Bei der Recherche ist besonders das Deutsches Patent- und Markenamt zu empfehlen, das Ihnen dabei helfen kann, die Wunschdomain auf eventuelle Markenrechtsverletzungen zu überprüfen.

Kennzeichnungspflicht

Haben Sie eine Domain gewählt und beginnen nun damit, Ihren Shop aufzusetzen, sind wiederum einige rechtliche Dinge zu beachten. So besteht in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht. Das bedeutet, dass auf jeder Webseite ein Impressum vorhanden sein muss, in dem der Anbieter genannt und das auf jeder Unterseite verlinkt werden muss. Generell ist dies die Firma. Allerdings gründen immer mehr Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, einen Shop. Sie müssen ihren vollständigen Vor- und Nachnamen sowie die Adresse und Kontaktdaten angeben. Weiterhin muss eine Erklärung zum Datenschutz erfolgen, in der enthalten ist, wozu die Daten, die vom Kunden aufgenommen wurden, genutzt werden. Auch der Hinweis auf spezielle Trackingtools, wenn verwendet, ist sinnvoll. Diese Tools werden eingesetzt, um die Besucher der Seite in ihrem Verhalten zu analysieren und die Webseite Nutzerfreundlicher zu gestalten.
Auch bei der Produktbeschreibung gibt es einige Dinge, auf die es zu achten gilt. So müssen die angezeigten Preise immer alle Steuern und Abgaben enthalten sein (bei einem Kleingewerbe können Sie zum Thema Mehrwertsteuer den folgenden Wortlaut verwenden: „Gem. §19 Abs. 1 UstG ist dieser Artikel von der MwSt. befreit“) und es muss gekennzeichnet werden, ob Versandkosten anfallen. In jedem Fall muss auch die Nennung der konkreten Höhe erfolgen.

Weiterhin sollten auch Angaben zur Lieferzeit vorhanden sein und eine Verlinkung zum Widerrufsrecht. Auf dieses muss zudem noch einmal ausdrücklich vor dem Abschluss des Bestellvorgangs hingewiesen werden. Idealerweise erfolgt dies zusammen mit dem Hinweis auf die AGB. Der Kunde muss vor dem Kauf die Chance haben, diese zu lesen, hat er das nicht, sind die AGB nicht gültig. Optimal ist es, den Shop so aufzubauen, dass der Kunde sich mit den AGB einverstanden erklären muss, um die Bestellung abzuschließen.

Ziehen Sie Experten zu Rate

Die Bestimmungen zum Thema Onlineshop sind sehr umfangreich und können für Einsteiger durchaus verwirrend sein. Zur Sicherheit sollte man daher im Vorfeld Anwälte, die auch auf Internet- und Onlinerecht spezialisiert sind (wie beispielsweise Kramer & Partner), konsultieren.

 

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