Der Erbschein ist ein wichtiges amtliches Dokument, das rechtlich über den Erben und die Beschränkungen, denen der Erbfall unterliegt, Auskunft gibt. Die Beantragung führt man am besten gemeinsam mit einem Rechtsanwalt durch, um Fehler und damit unbequeme Zeitverzögerungen oder Kosten zu vermeiden. Ebenso empfehlenswert ist eine rechtzeitige anwaltliche Beratung.
Wann man einen Erbschein benötigt
Ein Erbnachweis wird in den verschiedensten Fällen benötigt. Hat man beispielsweise ein Grundstück erhalten, wird die Vorlage des Erbscheins verlangt, wenn man sich als neuer Eigentümer ins Grundbuch eintragen will. Ebenso werden Bank- oder Sparguthaben des Verstorbenen dem Erben nur gegen einen entsprechenden Nachweis ausgezahlt. Und auch die Ansprüche aus Versicherungsverträgen gehen nur auf den Erbberechtigten über, wenn dieser sich entsprechend ausweisen kann.
In all diesen Fällen ist ein Erbschein ein sicherer Erbnachweis. Es kann jedoch auch ein durch einen Notar bestätigtes Testament, ein handschriftliches Testament oder ein Erbvertrag ausreichen, zumindest dann wenn vom Erblasser vor seinem Tod eine Vorsorgevollmacht an den Erben erteilt wurde. Wenn sich jedoch Immobilien im Nachlass befinden, es mehrere Erben gibt oder komplizierte Verwandtschaftsverhältnisse vorliegen, ist die Beantragung eines Erbscheins die sicherste Variante. Allerdings sind hierbei je nach Wert des Vermögens Gebühren fällig: Bei einem Vermögen von 50.000 € fallen beispielsweise aktuell 132 €, bei 100.000 € 207 € Gebühren an, bei 200.000 € sind es 357 €. Daher gilt es im Zweifel abzuwägen, ob man den Erbschein wirklich dringend braucht.
Der Verwaltungsweg des Erbscheins
Die Beantragung des Erbscheins kann formlos beim Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen erfolgen. Neben den persönlichen Daten aller Erben ist dabei auch zu benennen, ob ein gemeinschaftlicher, ein Allein- oder Teilerbschein benötigt wird. Alle Angaben sollte man so detailliert wie möglich und ohne Auslassungen machen, da das Gericht sonst allein schon aufgrund formaler Fehler den Antrag zurück weisen kann. Gerade mit erbrechtlichen Sachverhalten gehen die Gerichte sehr penibel um, was wohl daran liegt dass der Tod eines Menschen mit all seinen Konsequenzen meist ein höchst sensibel zu behandelnder Bereich ist.
Liegt ein Testament vor, so ist die Erteilung eines Erbscheines einfacher. Andernfalls tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft und ein langwieriges Verfahren könnte sich anschließen. Es müssen nämlich alle möglichen Erbberechtigten ermittelt und von diesen sämtliche Personenstandsurkunden – also Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden – beschafft werden. Wenn von diesen Miterben ebenfalls nicht mehr alle am Leben sind, benötigt man wiederum diese Testamente zum Abgleich, so dass ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand besteht.