Verständlich erklärt: Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit

Verständlich erklärt: Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit

In Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes kann man es nachlesen: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“ Doch das Wort Meinung löst viele Missverständnisse aus.





Entscheidend ist nicht nur das „Was“ sondern auch das „Wer“

Das Hauptmerkmal einer Meinung ist, dass man sie nicht überprüfen kann. Sie gibt immer ein persönliches Werturteil wieder. Beispielsweise lässt sich die Aussage: „Mein Mann schnarcht“ nachprüfen, sie ist also keine Meinung sondern eine Tatsachenbehauptung. Die Aussage: „Das Verhalten meines Mannes ist nicht tolerabel“ hingegen, ist nicht überprüfbar und somit eine Meinung. Soweit das Grundsätzliche. Wichtig ist aber auch, wer die jeweilige Aussage tätigt. Zurzeit beliebtes Beispiel: Die Bundeskanzlerin sei „Königin der Schleuserbanden“. Wenn ein normaler Bürger diese Aussage tätigt, kann man davon ausgehen, dass allgemein die aktuelle Flüchtlingspolitik kritisiert werden soll. Kommt diese Aussage aber von einem Juristen, dann kann er sich nicht mehr ohne weiteres auf die Meinungsfreiheit berufen, denn er ist kein rechtlicher Laie.

Manchmal wird eine „Meinung“ sogar zur Beleidigung

Bei der Verwendung von klassischen Schimpfwörtern ist der Fall ganz einfach: Sie gelten immer als Beleidigung. Wenn man seine Meinung äußern will, sollte man Schimpfwörter tunlichst meiden. Wichtig ist auch der Ort der Meinungsäußerung. In der Öffentlichkeit darf ich meine Meinung kundtun, auch überspitzt oder polemisch. Wichtig ist zudem, ob eine Meinung allgemein gehalten oder auf einzelne Personen abzielt. Eine Meinung darf nicht Ehrverletzend sein. Generell gilt: Je weniger eine Meinung auf Einzelne abzielt, desto eher kritisiert sie soziale Phänomene. Aber auch hier gibt es natürlich Grenzen. Wer gegen eine Gruppe hetzt und dadurch den sozialen Frieden gefährdet, der macht sich der Volksverhetzung schuldig. Normale Beleidigungen sind ein Sonderfall. Je größer die Zielgruppe, desto weniger schwer wiegt eine „Beleidigung“. Kann nämlich niemand die Beleidigung auf sich persönlich beziehen, ist sie juristisch nicht wirksam.

Eine Meinung ist niemals falsch

Wie eingangs beschrieben, ist eine Meinung dadurch gekennzeichnet, dass sie sich nicht nachprüfen lässt. Im Umkehrschluss folgt daraus, dass eine Meinung weder richtig noch falsch sein muss oder kann. Egal wer eine Meinung äußert, egal wie fundiert sie ist, sie ist immer auch vom Grundgesetz geschützt.


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