Partielle Einigung: Flugbegleiter und Lufthansa einigen sich bei Gehältern und Renten

Damit scheint ein weiterer Streit der Lufthansa-Flugbegleiter abgewendet worden zu sein: Die Fluggesellschaft und ihre fliegendes Servicepersonal haben sich auf Tarifverträge beim Entgelt und der Altersversorgung geeinigt. Noch offene Fragen sollen bei einer Schlichtung in diesem Jahr geklärt werden.


Schlichtungstermin bis zum 30. Juni 2016

Nach den Streiks vom November letzten Jahres haben sich die Lufthansa und die Gewerkschaft Ufo auf neue Tarifverträge mit Gehaltssteigerungen und neue Altersvorsorgeregelungen fürs Kabinenpersonal geeinigt. Weiterhin offene Fragen in Bezug auf die Arbeitsorganisation der Flugbegleiter sollen in einer Schlichtung unter Vorsitz des ehemaligen Ministerpräsidenten Matthias Platzek (SPD) abschließend geklärt werden – der Schlichtungstermin soll bis zum 30. Juni dieses Jahres stattfinden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die nötigen Details zum Verfahren geklärt werden. Die etwa 19.000 Flugbegleiter dürfen bis Ende Juni von ihrer Gewerkschaft nicht zum Streit aufgerufen werden.

Umstellung des Rentensystems akzeptiert

Mit der nun erfolgten Teileinigung hat neben dem Bodenpersonal eine weitere wichtige Berufsgruppe das neue Rentensystem der Lufthansa – die Umstellung auf feste Beiträge – durchgewunken. Offen ist jetzt noch der Tarifkonflikt mit den Piloten, die bis jetzt 13 Mal gestreikt haben, um ihre Forderungen gegenüber der Airline durchzusetzen. Auch die Flugbegleiter haben im letzten November sieben Tage lang ihre Arbeit niedergelegt – der härteste Streik in der Geschichte der Fluggesellschaft.

Rückwirkende Einmalzahlung

Rückwirkend für das Jahr 2015 erhalten die Flugbegleiter nun eine Einmalzahlung in Höhe von 3.000 Euro. Ab 2016 ist eine Stufenerhöhung von 2,2 Prozent fällig, wie beide Parteien mitteilten. Bei der Umstellung auf das neue Rentensystem müssen noch einige Details geklärt werden, was wahrscheinlich in der Schlichtungsphase passieren soll. Wenn es zu keiner Einigung kommt, wäre ein Scheitern der Regelungen zu den Betriebs- und Übergangsrenten auch jetzt noch möglich. Das Endergebnis wird von den Mitgliedern der Gewerkschaft Ufo in einer Urabstimmung auf jeden Fall abschließend bewertet werden.


Fotonachweis: Thinkstock, 185794449, iStock, hxdyl


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