Als PID (Präimplantationsdiagnostik) bezeichnet man zellbiologische und molekulargenetische Untersuchungen, die werdenden Eltern bei der Entscheidung helfen, ob ein Embryo, der durch in-vitro-Fertilisation (ivF) erzeugt wurde, in die Gebärmutter eingepflanzt werden soll oder nicht.
PID: Anwendungsbereiche
Es gibt generell verschiedene mögliche Anwendungsbereiche:
- zur Erkennung von Erbkrankheiten und Chromosomenanomalien;
- zur Zeugung eines Babys, das einem erkrankten Geschwisterchen als geeigneter Organspender dienen soll;
- zur Geschlechts-Auswahl;
- zum Nachweis von Erbkrankheiten.
Die Möglichkeit, Embryonen vor der Implantation zu untersuchen, ist seit den frühen 90-er Jahren eine Option für werdende Eltern, die die ivF-Methode gewählt haben. Sie ist ethisch umstritten, da sie den Wert werdenden Lebens anzweifelt bzw. selektiv (gesund ist gut und lebenswert, krank ist schlecht bzw. nicht lebenswert) agiert. In den meisten Ländern ist sie gesetzlich geregelt und für jeweils unterschiedliche Anwendungsbereiche erlaubt. So darf die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland lediglich zur Vermeidung schwerer Erbkrankheiten und von Tot- oder Fehlgeburten angewandt werden. In Österreich und der Schweiz ist sie komplett verboten.
PID: Präimplantationsdiagnostik in Deutschland
Bis Mitte 2010 war diese Form von Diagnostik in Deutschland ebenfalls komplett verboten. Am 6. Juli 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Untersuchung der durch ivF entstandenen Embryonen keine Strafbarkeit nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) begründe. Am Tag darauf stimmte der Bundestag mit 326 Stimmen (gegen 260 Stimmen für ein Komplett-Verbot und 58 Stimmen für einen eingeschränkten Kompromissentwurf) für einen Gesetzesentwurf, der die PID im Grundsatz verbietet – mit Ausnahme der oben bereits genannten Anwendungsfälle. Am 23. September 2011 akzeptierte der Bundesrat das Gesetz.
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