Als Minijob werden generell Beschäftigungen bezeichnet, die entweder geringfügig entlohnt werden oder eine kurzfristige Anstellung kennzeichnen. Dabei unterscheidet man je nach Bruttoverdienst zwischen Mini- und Midijobs. Bis zu 400 Euro monatlich wird eine geringfügige Beschäftigung als Minijob, von 400,01 bis 800 Euro als Midijob bezeichnet. Ausgegangen wird dabei vom durchschnittlichem Monatslohn innerhalb von zwölf Monaten. Geht man mehreren geringfügigen Beschäftigungen nach, so dürfen die einzelnen Monatsentgelte addiert die Bemessungsgrenze nicht überschreiten, um die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.
Minijob-Rechner: So wird's gemacht!
Bruttogehalt bis zu 400 Euro
- Verdient man 400 Euro oder weniger wird in der Regel das Bruttogehalt ohne Abzüge dem Arbeitnehmer ausgezahlt, außer er wünscht den vollen Beitrag von 15 Prozent zur Rentenversicherung zu zahlen. Generell besteht bei diesem Minijobs keine Versicherungspflicht, so dass die Minijob-Zentrale dafür zuständig ist die Beiträge des Arbeitgebers einzuziehen.
- Der Arbeitgeber zahlt so eine Lohnsteuerpauschale, die 2 Prozent des Arbeitsentgeltes einnimmt und in der Kirchen- und Solidaritätssteuer schon enthalten sind. Zusätzlich zahlt er bis zu 15 Prozent des Bruttolohns für die Kranken- und Rentenversicherung des Arbeitnehmers. Dieser hingegen muss sich bei einem Verdienst von maximal 400 Euro oft freiwillig selbst krankenversichern und ebenfalls einen Pauschalbetrag der eigenen Krankenversicherung zahlen.
Gleitzone von 400,01 bis 800 Euro Bruttogehalt
Minijob-Rechner online
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Tipps und Hinweise
- Diese Regelungen gelten nicht für Auszubildende oder Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder ökonomischen Jahr.