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    Start » Ihre Rechte im Restaurant
    Recht & Gesetz

    Ihre Rechte im Restaurant

    2. Februar 20173 Minuten Lesezeit

    Sie freuen sich auf ein schönes Abendessen, die Geburtstagsfeier, ein nettes Glas Wein. Doch dann läuft etwas schief. Wir verraten, wie Sie sich im Restaurant wehren können.

    1. Der reservierte Tisch ist noch besetzt

    Nervig, wenn die Gäste pünktlich zum reservierten Termin im Restaurant stehen, aber kein Tisch frei ist. 15-20 Minuten darf der Wirt Sie vertrösten. Hat er dann immer noch keinen Sitzplatz für Sie, können die Gäste das Lokal verlassen und die vergeblich aufgewendeten Fahrtkosten zurückverlangen.

    2. Man hat für mehr Gäste bestellt, als tatsächlich anwesend sind

    Suppe, Hauptgang, Dessert – die Küche muss eine Menge Zutaten einkaufen und zubereiten, der Wirt hält die Tische frei, weist anderen Gästen womöglich die Tür. Werden dann Reservierungen kurzfristig abgesagt, kann das Restaurant Schadenersatz verlangen. Dafür muss es aber nachweisen, dass zum Beispiel Zutaten vergeblich eingekauft oder Extra-Servicepersonal eingestellt wurde.

    3. Das Essen ist ungenießbar

    Sie müssen nicht alles schlucken. Essen, das verbrannt, kalt oder versalzten ist, darf der Gast zurückgehen lassen. Er muss der Küche aber eine zweite Chance geben. Achtung: sofort reklamieren! Erst alles aufessen und dann meckern, ist der falsche Weg. Bereits verzehrte Speisen müssen bezahlt werden, auch wenn der Gast die Qualität im Anschluss bemängelt.

    4. Lange Wartezeit

    Der Magen knurrt, die Stimmung sinkt. Kommt das Essen erst nach 90 Minuten, darf die Rechnung um 30 Prozent gekürzt werden. Das gilt auch, wenn Getränke erst nach 20 Minuten auf dem Tisch stehen.

    5. Reste mitnehmen

    Am Ende des Abends ist noch viel Leckeres übrig. Wegwerfen wäre da schade. Also nach „Doggy bags“ fragen. Das Restaurant ist dazu zwar gesetzlich nicht verpflichtet, bei vielen gehört das Einpacken aber laut deutschem Hotel- und Gaststätten-Verband zum Service.

    6. Der Kellner kleckert

    Egal ob der Fleck wieder rausgeht oder nicht: passiert der Bedienung ein Missgeschick auf der Kleidung des Gastes, muss das Restaurant die Reinigungskosten oder, falls dies misslingt, den Zeitwert der Kleidung ersetzen.

    7. Die Rechnung kommt nicht

    Im Trubel des Geschehens lässt der Kellner mit dem Kassieren auf sich warten. Präsentiert er die Rechnung nicht innerhalb einer halben Stunde, obwohl Sie drei Mal laut und deutlich darum gebeten haben, brauchen Sie nicht länger warten. Sie können gehen, müssen aber Name und Anschrift hinterlassen – damit das Restaurant die Rechnung schicken kann. So sieht es der Gesetzgeber vor.

    8. Wer haftet wenn der Mantel weg ist?

    Am Kleiderständer prangt das Schild „Für Garderobe keine Haftung“. Doch damit ist der Wirt keineswegs aus der Pflicht. Grundsätzlich gilt: Können Gäste ihren Mantel von ihrem Tisch aus nicht sehen, muss der Wirt darauf achten, dass nichts wegkommt. Passiert es trotzdem, haftet das Restaurant – und zwar auch für Geldbeutel oder Schal im Kleidungsstück. Ist es allerdings im Sichtfeld, muss der Gast selbst auf sein Eigentum achten. Das gilt auch, wenn der Kellner den Mantel abgenommen hat.

    Und? Hätten Sie’s gewusst?

     

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