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    Start » Erweitertes Führungszeugnis beantragen: Tipps, Antrag und Kosten
    Recht & Gesetz

    Erweitertes Führungszeugnis beantragen: Tipps, Antrag und Kosten

    23. September 20102 Minuten Lesezeit

    Das erweiterte Führungszeugnis löst das gewöhnliche polizeiliche Führungszeugnis nicht ab. Es ist aber nur für den Antritt in bestimmte Berufe zu verlangen. Durch die genaue Prüfung des Strafregisters soll verhindert werden, dass Menschen mit gefährlichen Neigungen beruflich in die Nähe von bzw. in Machtpositionen über Kinder(n) und Jugendliche(n) kommen können.

    Ein Strafregister wird zu jeder Person ab dem 14. Lebensjahr angelegt. Seit dem 30. April 2010 muss von allen Personen ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden, welche beruflich bereits mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben oder sich auf eine solche Stelle bewerben. Damit soll die Gefahr von Sexualstraftaten an Schutzbedürftigen vermindert werden.

    Das erweiterte Führungszeugnis gibt Auskunft über bestimmte, aber nicht über alle Straftaten einer Person. Straftaten gegen die

    • sexuelle Selbstbestimmung
    • körperliche Unversehrtheit
    • persönliche Freiheit

    sind aufgeführt sowie niedere Delikte wie Erstverurteilungen unter 90 Tagen Geldstrafe oder eingestellte Verfahren und solche, die auf Freispruch lauteten.

    Auch Strafen etwa wegen einer Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, exhibitionisticher Handlungen, Zuhälterei und andere sind im erweiterten Zeugnis vermerkt.

    Um sich auf eine Stelle im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zu bewerben, müssen Sie ein solches Zeugnis unbedingt beantragen. Ohne ein erweitertes Führungszeugnis dürfen Sie für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen nicht eingestellt werden.

    Erweitertes Führungszeugnis beantragen: So wirds gemacht!

    1

    Kosten

    Die Kosten des erweiterten Führungszeugnisses belaufen sich auf 13 €.
    2

    Ort der Antragstellung

    Ein erweitertes Führungszeugnis beantragen können Sie im Einwohnermeldeamt ihres Haupt- und Ihres Nebenwohnsitzes. Wenn Sie in Deutschland keinen gemeldeten Wohnsitz haben, müssen Sie den Antrag direkt an das Bundeszentralregister in Bonn stellen: Bundesamt für Justiz, 53113 Bonn.
    3

    Angabe des Zwecks

    Brauchen Sie ein erweitertes Führungszeugnis privat oder für berufliche Zwecke?
    4

    Antrag persönlich stellen

    In einem schriftlichen Antrag müssen Sie die Ausweisdaten angeben:

    • Geburtsdatum und -ort
    • Staatsangehörigkeit
    • Familienname
    • Geburtsname der Mutter
    • Anschrift innerhalb Deutschlands (sofern vorhanden)
    • Unterschrift
    • öffentliche oder amtliche Beglaubigung der Unterschrift
    5

    Antrag per Post stellen

    Alternativ können Sie einen Boten mit Ihrer Unterschrift und Ihrem Ausweisdokument aufs Amt schicken.
    6

    Antrag von einem Boten stellen lassen

    Bis das Bundeszentralregister das Führungszeugnis ausgestellt hat, können ein bis drei Wochen vergehen.

    Weiterführende Links

    Die Internetpräsenz des Bundesjustizamtest informiert über die häufigsten Fagen zum Führungszeugnis: http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html
    Schwierigkeitsgrad:

     

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