
Der große Jackpot beim Lotto, ein glücklicher Abend im Casino oder ein Volltreffer bei der Sportwette werden womöglich nicht sofort die Frage aufwerfen, wie das steuerlich einzuordnen ist.
Doch sobald das Glück auf dem Konto Spuren hinterlässt, rückt eine eher ernüchternde Frage in den Vordergrund: Muss ein Teil des Gewinns ans Finanzamt abgeführt werden oder bleibt alles im eigenen Portemonnaie?
Gewinne aus Glücksspiel sind keine Einkommensart
Im Einkommensteuergesetz ist aufgelistet, welche Arten von Einkommen überhaupt versteuert werden müssen. Wer dabei nach “Glücksspiel” sucht, wird feststellen, dass es keine Einkommensart darstellt.
Wer also einen Gewinn einfährt, sei es an den Online Slots oder beim Lotto, muss ihn nicht in der Steuererklärung angeben. Auch die Krankenversicherung interessiert sich nicht dafür. Der Gesetzgeber behandelt solche Einnahmen als einmalige Vermögensmehrung und nicht als Einkommen. Das sorgt auf den ersten Blick für Entlastung, bringt allerdings eine Einschränkung mit sich, auf die später noch zurückkommen.
Wenn das Spiel zur Einnahmequelle wird
Nicht jeder, der regelmäßig spielt, wird automatisch steuerpflichtig. Es braucht mehr als nur Glück in Serie, um das Finanzamt auf den Plan zu rufen. Entscheidend ist, ob ein Spielverhalten erkennbar in den Bereich des Gewerblichen rutscht.
Einzelne Merkmale helfen bei der Einordnung. Wird systematisch vorgegangen, mit klarer Strategie, festem Einsatzplan und einer gewissen Gewinnerwartung, kann daraus eine steuerlich relevante Tätigkeit werden. Der Bundesfinanzhof hat dies im Fall professioneller Pokerspieler bestätigt. Nicht das Spiel an sich ist das Problem, sondern die Kombination aus Häufigkeit, Professionalität und Einkommensorientierung.
Wird eine solche Einstufung vorgenommen, gelten dieselben Regeln wie für jedes andere Gewerbe, dann müssen Einnahmen erfasst, Betriebsausgaben dokumentiert und gegebenenfalls Gewerbesteuer entrichtet werden. Der Übergang ist fließend, die Entscheidung liegt im Einzelfall, aber wer auf Dauer mehr gewinnt als verliert und dabei strukturiert vorgeht, verlässt die Welt der steuerfreien Glückstreffer.
Online Casinos und ihre steuerlichen Tücken
Das Internet macht vieles einfacher, auch das Spielen, doch es macht manches steuerlich unübersichtlicher. Besonders wenn Anbieter nicht in Deutschland sitzen, sondern ihren Firmensitz auf Malta, Curaçao oder an einem anderen Ort in der Welt haben.
In Deutschland ist das Angebot von Online-Glücksspielen seit 2021 reguliert. Anbieter brauchen eine Lizenz, müssen sich an bestimmte Vorgaben halten und werden kontrolliert. Wird bei einem lizenzierten Anbieter gespielt, darf sich im Gewinnfall auf steuerliche Gelassenheit verlassen werden. Die Lage ändert sich, wenn bei einem Anbieter gespielt wird, der nicht über eine gültige Lizenz verfügt.
Gewinne aus solchen Quellen können unter bestimmten Umständen steuerpflichtig werden. Etwa wenn das Finanzamt davon ausgeht, dass das Glücksspiel illegal war oder eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Wird regelmäßig auf nicht lizenzierten Plattformen gespielt und dabei nennenswerte Beträge erzielt, läuft man Gefahr, steuerlich anders bewertet zu werden als gedacht.
Gut zu wissen: Abschließende rechtliche Sicherheit bringt nur ein Spiel bei legalen Anbietern innerhalb Deutschlands, alles andere kann im besten Fall riskant sein und im schlechtesten Fall teuer.
Vom Gewinn zur Geldanlage – wann Steuern doch noch ins Spiel kommen!
Ein Gewinn bleibt ein Gewinn, doch sobald er investiert wird, entstehen neue steuerpflichtige Erträge. Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalgewinne gehören zu den klassischen steuerpflichtigen Einkommensarten. Wird ein großer Betrag auf ein Tagesgeldkonto gelegt oder in Wertpapiere investiert, fallen auf die Erträge Abgaben an.
Die Kapitalertragsteuer beträgt pauschal 25 Prozent, hinzu kommen gegebenenfalls Zuschläge. Banken führen diesen Betrag automatisch ab, wenn keine Freistellungsaufträge vorliegen. Zwar existiert ein Freibetrag von 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung, doch bei größeren Anlagebeträgen wird dieser schnell überschritten.
Wenn man beispielsweise einen Gewinn von einer Million Euro mit zwei Prozent verzinst, erzielt man 20.000 Euro Ertrag im Jahr. Dieser Betrag unterliegt in vollem Umfang der Steuerpflicht. Der Ursprung des Geldes spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle mehr, denn entscheidend ist allein, was aus dem Gewinn gemacht wird.
Schenkung und Erbschaft: Weitergeben mit steuerlicher Nebenwirkung
Glück will man oft teilen, doch das kann steuerliche Folgen haben. Wird ein Gewinn verschenkt oder vererbt, kommt das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht ins Spiel.
Zwar bleibt der ursprüngliche Gewinn steuerfrei, die Weitergabe jedoch nicht zwingend. Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe der Zuwendung können steuerpflichtige Tatbestände entstehen. Ehepartner dürfen sich bis zu 500.000 Euro steuerfrei übertragen, bei Kindern liegt die Grenze bei 400.000 Euro. Für entferntere Verwandte oder Freunde liegt der Freibetrag deutlich niedriger.
Wird dieser überschritten, greifen Steuersätze, die je nach Beziehung und Summe unterschiedlich ausfallen. Eine großzügige Zuwendung aus dem Glücksfall kann also zur ungewollten Steuerbelastung führen, wenn keine vorausschauende Planung erfolgt.
Tipp: Mehrere kleine Übertragungen über Jahre hinweg oder die geschickte Nutzung von Freibeträgen können helfen, diese Belastung zu verringern.
Was passiert, wenn steuerliche Pflichten ignoriert werden
Ein Versehen lässt sich häufig korrigieren, wird jedoch eine steuerpflichtige Tätigkeit verschwiegen oder bewusst nicht angegeben, kann das ernsthafte Konsequenzen haben. In Fällen gewerblicher Glücksspielgewinne, die nicht korrekt deklariert wurden, steht schnell der Verdacht auf Steuerhinterziehung im Raum.
Diese ist strafbar und wird in schweren Fällen mit Freiheitsstrafe geahndet. Das Finanzamt kann bei Verdacht rückwirkend prüfen, und zwar über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren und auch Zinsen und Nachzahlungen werden fällig.
Eine Möglichkeit, straffrei aus der Situation zu kommen, bietet die Selbstanzeige. Diese muss vollständig, rechtzeitig und freiwillig erfolgen. Sobald die Steuerbehörde selbst auf den Vorgang aufmerksam wird, ist dieser Weg versperrt.
Wichtig: Wer unsicher ist, ob eine Steuerpflicht besteht, sollte sich rechtzeitig fachlichen Rat holen. Die richtige Einschätzung schützt vor späterem Ärger und oft auch vor unerwarteten Kosten.
Fazit zur Versteuerung von Gewinnen aus Glücksspielen
Selbst der Bund der Steuerzahler hat kürzlich nochmals betont, dass Glücksspielgewinne grundsätzlich steuerfrei sind. Das stimmt, doch wie bei so vielen steuerlichen Fragen gilt, dass die Details den Unterschied machen.
Wenn nicht nur regelmäßig gespielt wird, sondern man regelrecht professionell agiert, bei nicht lizenzierten Anbietern unterwegs ist oder seinen Gewinn verschenkt oder investiert, kommt man mit dem Thema Steuer früher oder später in Berührung.
Wer das Glück auf seiner Seite hat, sollte auch die steuerlichen Spielregeln kennen, denn nichts verdirbt den Reiz eines Gewinns so schnell wie ein überraschender Bescheid vom Finanzamt.
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