Einlagensicherung Banken
Das Konstrukt der Einlagensicherung ist vor allem als vertrauensbildende Maßnahme nach den Irrungen im Rahmen der Großen Depression Anfang der 1930er Jahre entstanden. Während der Weltwirtschaftskrise sind damals unzählige Finanzinstitute Pleite gegangen und mit ihnen die Sparer, die den Banken ihr ganzes Geld anvertraut hatten. Um das internationale Bankensystem, welches auf die Spareinlagen der Bürger angewiesen ist, wieder in Gang zu bringen, wurden viele weitreichende Änderungen (bspw. die Einlagensicherung)vorgenommen.
Wirken der Einlagensicherung
Strikte Eigenkapitalvorschriften (Basel II) verlangen von den Finanzinstituten eine bonitätsabhängige Mindestdeckung der ausgegebenen Kredite durch Eigenkapital.
Durch die gesetzliche sowie die freiwillige Einlagensicherung sind die Einlagen der Sparer direkt geschützt, in Deutschland bspw. gesetzlich 90% der Einlagen bis zu einer Höhe von 20.000€.
Gehört das Institut darüberhinaus noch dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds an, liegt die Haftungsgrenze entsprechend höher. Allerdings sind ausländische Banken, die in Deutschland lediglich eine Niederlassung haben, von der gesetzlichen Pflicht ausgenommen. Sparer sollten daher unbedingt darauf achten, dass ihre Bank Mitglied des Einlagensicherungsfonds ist.