10 verbindliche Verkehrsregeln für Radfahrer

Es existieren durchaus spezielle Verkehrsregeln für Radfahrer. Diese sind für alle bindend, gewisse Ausnahmen gibt es nur beim Alter (etwa bei der Fahrt auf Gehwegen). Weitere Verkehrsregeln für Radfahrer, die sich auch die der Autofahrer anlehnen, sind etwa die Promillegrenze oder der Sicherheitsabstand. Seltene, unbekannte Regeln sind etwa die strenge Haftung oder das Nebeneinanderfahren, das häufig je nach Verkehr erlaubt ist. In einem knappen, aber präzisen Überblick haben wir die wichtigsten Regeln zusammengefasst.

Verkehrsregeln für Radfahrer: Die 10 wichtigsten

1

Trunkenheit am Lenker

Trunkenheit am Lenker ist nicht nur für Autofahrer verboten. Auch Radfahrer müssen als Verkehrsteilnehmer nüchtern sein. Wer mit 1,6 Promille im öffentlichen Verkehr erwischt wird, lässt Zweifel aufkommen, ob er überhaupt charakterlich zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist. Beseiten lässt sich dieser durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU), kurz „Idiotentest“. Bei Nichtbestehen oder Weigerung droht der Verlust de Fahrerlaubnis und sogar ein „Radfahrverbot“.

2

Sicherheitsabstand

Der Sicherheitsabstand muss immer eingehalten werden, auch von Radfahrern. Von Kraftfahrern wird gegenüber Radfahrern ein seitlicher Sicherheitsabstand von 1,50 bis 2 Meter empfohlen.

3

Radwege

Radwege, die durch die Verkehrszeichen „Radfahrer“, „gemeinsamer Fuß- und Radweg“ und „getrennter Rad- und Fußweg“ gekennzeichnet sind, muss man in der angegebenen Reihenfolge benutzen. Man muss Radwege nur dann nicht benutzen, wenn sie unzumutbar sind, also etwa durch Schnee, Schlaglöcher, Pfützen etc. Ist kein Radweg vorhanden, muss die Straße benutzt werden.

4

Beleuchtung

Nur wenige Radfahrer halten diese Pflicht ein. Zu benutzen ist ein von einem Dynamo betriebener weiß leuchtender Scheinwerfer vorn und eine rote Schlussleuchte hinten. Es muss eine Leistung von 3 Watt und eine Spannung von 6 Volt vorhanden sein. Zusätzlich ist vorne ein weißer Reflektor und hinten ein roter Rückstrahler zu benutzen. An den Speichen sind jeweils mindestens zwei gelbe Speichenrückstrahler vorgeschrieben. An den Pedalen sind nach vorn und hinten wirkende gelbe Rückstrahler anzubringen. Für Räder unter 11 Kilo gilt keine Dynamopflicht, diese dürfen Lichter mit Batterien nutzen, jedoch müssen diese auch am Tag vorhanden sein.

5

Haftung

Die Radfahrer müssen ab 10 Jahren mit Haftung für alle selbst verschuldeten Schäden geradestehen. Eine leichte Unachtsamkeit im Verkehr kann immense Folgen haben. Man muss also ebenso wie Autofahrer stets ein waches Auge haben. Im Übrigen gilt für Radfahrer bei Unfallflucht die Rechtsfolge wie für Autofahrer. Mehr dazu hier.

6

Abbiegen

Wer abbiegt, ohne dies vorher deutlich zu kennzeichnen, handelt besonders fahrlässig. In der Regel genügt ein kurzes Handzeichen, sodass der Hintermann und andere Verkehrsteilnehmer dies erkennen können.

7

Geschwindigkeit

Auch Radfahrer müssen die für Autofahrer geltende Geschwindigkeit einhalten, dies gilt insbesondere für 30er-Zonen. Zudem muss diese immer an die Witterungs- und sonstige Verhältnisse angepasst sein.

8

Gehwege

Kinder bis 8 Jahre müssen Gehwege benutzen, Kinder bis 10 dürfen zwischen Gehweg und Straße wählen. Wer als Erwachsener einen Gehweg benutzt und ausgehend von dort mit einem PKW zusammenkracht, trägt gründsätzlich immer den Schaden.

9

Linksabbieger

Radfahrer, die nach links abbiegen, können selbst entscheiden, ob sie sich einordnen oder nicht. Jedoch müssen sie – falls erforderlich – absteigen.

10

Nebeneinanderfahren

Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist nur dann erlaubt, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Wann dies der Fall ist, wird unterschiedlich beurteilt. Das einfache Ausweichen auf die Gegenfahrbahn, um die Radfahrer zu überholen, gilt jedoch nicht als Behinderung.

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