Wie ist die Abfindung zu versteuern?
Bis Ende 2005 war die Abfindung noch steuerfrei gestellt. Seit 1. Januar 2006 muss die Abfindung zur Gänze versteuert werden. 45 % der Steuer entfallen auf die Lohnsteuer, zusätzlich sind noch über 5 % Solidaritätszuschlag zu bezahlen. Kirchensteuerpflichtige Personen müssen 8 % an Steuern abführen. Jedoch gibt es auch eine kleine Entlastung, dabei handelt es sich um einen erhöhten Grundbeitrag. Viele versuchen einen Ausweg aus Abfindung und Steuer zu finden, diesen gibt es allerdings leider nicht.
Kann ich selbst berechnen, wie hoch die Abfindung ausfällt?
Berechnet werden kann die Abfindung ganz einfach mit einer Formel. Lebensalter x Betriebszugehörigkeit x Monatsgehalt. Diese Summe wird durch 35 dividiert. Damit man bei dem Thema Abfindung und Steuer einen Durchblick bekommt, hilft ein Abfindungsrechner.
Wie kann man die Steuer bei einer Abfindung senken?
Einen Teil der Abfindung kann in die Altersvorsorge investiert werden. Eine Investition in eine umweltfreundliche Energiegewinnung wird staatlich gefördert, daher sinken auch die Steuern. Lässt man sich die Abfindung einmalig ausbezahlen, profitiert man von der Fünftelregelung. Auch hier ist eine Steuersenkung möglich.
Wo finde ich Hilfe zum Thema Abfindung und Steuer?
Ist man sich nicht sicher, sucht man am besten einen Steuerberater auf, der sich mit diesem Thema bestens auskennt. Das sollte man allerdings schon rechtzeitig machen, damit man die Abfindung, wenn man sie bekommt, bereits steuer-sparend anlegen kann. Ein praktisches Tool ist ein Einkommenssteuerrechner. Mit diesem errechnet man nicht nur die Steuer, sondern man bekommt auch Tipps, wie man bei der Abfindung Steuern sparen kann.
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Wenn man zusätzlich zur Fünftelregelung auch noch eine steuerliche Optimierung der Abfindung einsetzt, lassen sich damit u.U. überproportionale Einsparungen erzielen.
Fragen zu Abfindungen und ihren steuerlichen Vorzüge interessieren – leider aufgrund zahlreicher Kündigungen – wieder sehr viele. Schade, dass die Informationen dazu nicht immer ganz zutreffend sind (der Solidaritätszuschlag beträgt z. B. 5,5 %, die Kirchensteuer in den meisten Bundesländern 9 %; die Abfindungshöhe fällt auch oft ganz anders aus …)