Der Staat will mit Hilfe des Internet Straftaten schneller aufklaeren und, wenn moeglich den Taetern sogar zuvorkommen. Dies ist das erklaerte Ziel des 132 Millionen Euro-Projekts IMAS. Aeusserst problematisch ist hierbei die Tatsache, dass Informationen ueber die Taeter im Vorfeld gesammelt werden muessen und zwar ohne dass ein konkreter Verdacht besteht.
Die angekuendigte Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsdaten ist ein moegliches Mittel unbescholtene Buerger zu ueberwachen und unter Generalverdacht zu stellen. Gegen die Vorratsdatenspeicherung wird – sofern sie umgesetzt werden sollte – eine Verfassungsklage angestrengt, der sich bereits mehr als 6.000 Mitbuerger angeschlossen haben (Mehr dazu: hier).
Ein weiteres Mittel, das einen direkten Eingriff in die Privatsphaere darstellt ist mit dem Online-Zugriff auf Privatrechner geplant. Der nordrheinwestfaelische Innenminister Wolf hatte dies erstmals im Sommer fuer die Mitarbeiter des Landesverfassungsschutz vorgeschlagen und nun fordert Bundesinnenminister Schaueble derartige Zugriffsmoeglichkeiten auch fuer das BKA.
Der Sueddeutschen Zeitung soll ein Bericht vorliegen, nach dem es fuer die Ermittlungsbehoerden erfoderlich sei PCs bzw. die Inhalte von Festplatten zu durchsuchen, ohne dabei personell vor Ort vertreten zu sein.
Staatlich organisierter Hausfriedensbruch Es ist schon lange gang und gaebe, dass PCs und Datentraeger bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt und die Inhalte analysiert werden. Der Unterschied zur geplanten Vorgehensweise liegt jedoch in der Tatsache, dass fuer einen Haussuchungsbefehl eine richterliche Anordnung erforderlich ist. Nur mit einem derartigen Dokument duerfen sich Strafverfolgungsbehoerden Zutritt zu einer Wohnung verschaffen. Und somit findet der Zugriff auch offiziell statt.
Was jedoch, wenn Ermittlungsbehoerden unbemerkt Viren, Trojaner, Backdoors und Spybots installieren, um sich Zugriff auf einen Rechner zu verschaffen? Ausser einer eventuell vorhandenen Firewall fragt niemand nach der Legitimation eines solchen Sabotageangriffs. Einem verdachtsunabhaengigen Zugriff auf private Rechner und somit einem massiven Eingriff in die Privatsphaere der Buerger waere Tuer und Tor geoeffnet.
Davon abgesehen, dass die erforderlichen Mittel fuer ein Screening von Privat-PCs den Straftatbestand der Cumputersabotage erfuellen, kaeme das einer Legitimation gleich, Wohnungen ohne Haussuchungsbefehl zu oeffnen, falls das BKA diese Befugnis erhalten sollte.
Denn ein Zugriff auf die privaten Daten der vom Besitzer eines Rechners unbemerkt erfolgt, entspricht uebelsten Geheimdienstmethoden, bei denen Dunkelmaenner heimlich in Wohnungen eindringen und Wanzen installieren.
Weitere Informationen zum Thema:
heise
Onlinekosten.de
hit any key 2 continue
-m*sh-Werbung