Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten wurde bereits im Februar vom EU-Rat verabschiedet. Auch wenn einige EU-Staaten dies erst noch in nationales Recht umsetzen muessen und Datenschuetzer (aus Deutschland) bis vors Bundesverfassungsgericht gehen wollen, um dieser 'Datenkrake' Einhalt zu gebieten, ist davon auszugehen, dass die Realisierung nur eine Frage der Zeit ist.
Kurz zur Erinnerung: Worum geht es? Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung besagt, dass Provider von Internet- und Telefoniediensten saemtliche Verbindungssdaten fuer die Dauer von 6-24 Monaten speichern muesen. Konkret werden hierbei alle Verbindungs- und Standortdaten gespeichert, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mail, VoIP oder beim Internet-Zugang anfallen. Diese Daten sollen dazu dienen, Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger zu erstellen. Die Liste der konkret vorzuhaltenden Daten ist lang und umfasst im Internetbereich etwa Benutzerkennungen sowie Name und Anschrift des Teilnehmers, dem eine IP-Adresse, Kennung oder Rufnummer bei VoIP zum Kommunikationszeitpunkt zugewiesen war.
Dass eine solche Datensammlung Begehrlichkeiten bei unterschiedlichsten Gruppen (nicht nur Strafverfolgung, sondern auch Industrie und Werbewirtschaft) weckt, ist offensichtlich. Daher ist das grundlegende Problem der Richtlinie, wann diese Daten wem zur Verfuegung gestellt werden (muessen). Hierfuer ist es erforderlich, Regelungen und rechtliche Grundlagen zu schaffen, die im Einklang mit dem Grundgesetz stehen und fuer den Buerger unzweideutig sicherstellen, dass ein Missbrauch dieser Daten unmoeglich ist. Letzteres ist rein technisch schwer umsetzbar; aus Sicht der Gesetzgebung jedoch fast unmoeglich – ohne eine Grundgesetzaenderung.
Bereits im April haben Mitglieder der amerikanischen Regierung bei einem informellen Treffen in Wien Interesse an einem Zugriff auf diese Daten geaeussert. Nun hat EU-Innenkommissar Frattini in einer schriftlichen Stellungnahme vom 15.09.2006 bestaetigt, auf Vorrat gespeicherte Kommunikationsdaten "koennen im Rahmen bestehender Rechtshilfeabkommen in Strafverfahren ausgetauscht werden".
Die USA strebt aber offenbar nicht nur den Datenaustausch im Rahmen von Strafverfahren an, sondern ein aehnliches Push-System, wie es bereits bei der Weitergabe von Flugpassagierdaten der Fall ist. Brisant daran ist, dass bereits vor der Umsetzung in nationales Recht – sprich: bevor ueberhaupt eine Gesetz existiert, das den Zugriff auf diese Daten regelt – die EU offenbar bereit ist, personalisierte Datensammlungen ueber ihre Buerger den Geheimdiensten anderer Staaten zur Verfuegung zu stellen – ohne jedwede rechtliche Grundlage. Dies entspricht dem Ausverkauf der Privatsphaere der Buerger.
hit any key 2 continue
-m*sh-
weitere Artikel zum Thema digitale Fessel:
Zune, der Mediaplayer von Microsoft