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    Start » Copyright-Hinweis auf Webseiten: So macht man nichts falsch
    Recht & Gesetz

    Copyright-Hinweis auf Webseiten: So macht man nichts falsch

    20. Juni 20113 Minuten Lesezeit

    Zwar ist das „Copyright“ eher international (vor allem amerikanisch) und ist wirtschaftlicher orientiert als das deutsche Urheberrecht. Es regelt eher Beziehungen zwischen Künstler und Auftraggeber. Jedoch erkennen auch deutsche Gerichte einen solchen Hinweis auf einer Webseite an. Notwendig ist es jedoch zu keiner Zeit, ein Künstler erlangt mit dem ersten selbst getippten Buchstaben bereits das Recht an seinem Werk. Es ist lediglich als ein Hinweis zu verstehen, dass man mit dem Inhalt nichts machen darf außer ihn zu betrachten.

    Ist auf einer Webseite ein Hinweis auf das Copyright notwendig?

    Jedoch erlangt man gewisse Vorteile, die man ansonsten nur schwierig wiedererlangt, wenn man doch einen Hinweis auf das Copyright setzt. Man wird etwa als Urheber vermutet, schreckt potentielle Täter ab, es lässt sich einfacher Schadensersatz fordern und eine strafrechtliche Verfolgung erscheint erfolgreicher.

    Copyright: So wirds gemacht!

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    Benötige ich einen Hinweis auf das Copyright?

    Nein, jedes Werk ist automatisch geschützt. Man muss sich keine Sorgen um sein Eigentum machen, wenn man ihn vergisst. Jedoch sichert man sich große Vorteile, wenn man es doch tut. Diese werden nun erläutert.

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    1. Vorteil: Die Vermutung als Urheber

    In der Regel muss der Urheber nachweisen, dass die Webseite (oder Buch/Zeichnung etc.) von ihm stammt. Jedoch gibt es eine Ausnahme: Laut §10 UrhG wird der als Urheber vermutet, der auf dem Werk in „üblicher Weise“ als Urheber bezeichnet wird. Eine Signatur oder eben ein Copyrighthinweis fungiert dazu in einer „üblichen Weise“. Achtung: Dies gilt nur bei tatsächlich selbst erstellten Webseiten, nicht bei solchen, die man mit einem Kit erstellt hat.

    3

    2. Vorteil: Abschreckung

    Viele Menschen – gerade Jugendliche – erliegen dem Irrglauben, man dürfe alles aus dem Internet kopieren, solange kein Hinweis zu finden ist. Solche Täter werden also durch einen Hinweis abgeschreckt – gerade, wenn die Konsequenzen angedroht werden.

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    3. Vorteil: Schadensersatz

    Schadensersatz kann nur der verletzte Urheber fordern, wenn der Täter vorsätzlich oder fahrlässig handelt. Die gängige juristische Definition beschreibt es so: Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Ein Hinweis verhindert, dass sich der Täter mit „er habe es nicht gewusst“ herauszureden versucht. Es lässt sich auch leicht auf Vorsatz spekulieren, was einen höheren Schadensersatz nach sich zieht.

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    4. Vorteil: Strafrechtliche Verfolgung

    Meistens interessiert sich der Urheber nur für Schadensersatz. Handelt der Täter jedoch vorsätzlich, erhöht ein solcher Hinweis die Chance auf eine Verurteilung, sollte es zu einer Anzeige kommen.

    6

    So setzt man den Hinweis auf das Copyright richtig

    Man sollte den Hinweis auf jeder Seite jeweils ganz unten setzen. So wird die Betrachtung der Seite nicht gestört, der Hinweis erlangt jedoch volle Gültigkeit. Ob man nun „Copyright“ oder „Urheberrecht“ schreibt, ist nicht wichtig. Gültig ist beides. Doch bei internationalen Besuchern empfielt sich zumindest das „©“. Ob man mit Pseudonym oder realem Namen unterschreibt, ist irrelevant. Jedoch sollte dieser Pseudonym Zeugen (Freunden etwa) bekannt sein. Das Datum sollte genannt werden, weil sonst andere behaupten könnten, sie hätten das gleiche Werk eher erstellt. „Alle Rechte vorbehalten“ sollte man nur schreiben, wenn man tatsächlich alle Rechte hält, also kein anderer irgendein Recht am Werk besitzt.

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    So sieht die Praxis aus

    So könnte ein Hinweis aussehen: Alle Inhalte dieses Internetangebots, insbesondere (Bilder, Videos, etc.), sind urheberrechtlich geschützt ©. Das Urheberrecht liegt, soweit nicht anders gekennzeichnet, bei [x]. Bitte fragen Sie mich/uns, wenn Sie Inhalte dieses Internetangebotes verwenden möchten unter der Adresse XY. Wer unerlaubt Inhalte kopiert oder verändert, macht sich gemäß §106 ff. UrhG strafbar. Er muss außerdem mit Schadensersatz rechnen.

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