Für die Betriebskostenabrechnung darf sich der Vermieter nicht alle Zeit der Welt lassen. Es gibt Fristen für die Nebenkostenabrechnung, welche sowohl der Vermieter als auch der Mieter zu beachten haben.
Um die Berechtigung der Zahlungsforderungen zu überprüfen, darf der Mieter Einsicht in die Akten erhalten, aber nur in Ausnahmefallen auch Kopien, zum Beispiel, wenn der Vermieter weit weg wohnt. Damit Sie nicht in die Betriebskostenfalle tappen, müssen Sie wissen, wie eine korrekte Betriebskostenabrechnung aussieht.
Fristen für die Nebenkostenabrechnung, welche Vermieter zu beachten haben
Für jede Nebenkostenabrechnung gibt es einen festgelegten Berechnungszeitraum. 12 Monate nach Ende dieses Zeitraums muss eine formell korrekte Abrechnung an den Mieter gesendet worden sein. Inhaltliche Fehler können auch nachträglich korrigiert werden, ohne dass dies gegen die Frist von 12 Monaten verstößt.
Nach Ablauf der 12 Monate hat der Vermieter keinen Anspruch mehr. Es gibt nur eine Ausnahme. Wenn die Stadt nämlich Grundbesitzabgaben für einen lange vergangenen Zeitraum einfordert, hat der Vermieter ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung durch die Stadt drei Monate, um den Mieter zu informieren.
Für die Zahlungen gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Hat der Vermieter innerhalb dieser Zeit vom Mieter eingeforderte Korrekturen nicht durchführen können, muss der Mieter nicht mehr nachzahlen.
Fristen für die Nebenkostenabrechnung, welche Mieter zu beachten haben
Nach Erhalt der Abrechnung bleibt dem Mieter ein Monat Zeit, um zu zahlen. Sollte er etwas zu beanstanden haben, muss er trotzdem innerhalb dieser Frist zahlen und sich Geldrücknahmen ausdrücklich vorbehalten.
Für die Überprüfung der Abrechnung hat der Mieter eine Frist von 12 Monaten. Ebenso sollte der Mieter die Verjährungsfrist von drei Jahren kennen.
Unverschulden der Nichteinhaltung von Fristen
Für Vermieter wie für Mieter gilt: Wenn er nachweisen kann, dass die Nichteinhaltung einer Frist nicht selbstverschuldet ist, entfallen keine Ansprüche. Falsche Abrechnungen dürfen nie zulasten des Mieters sein, müssen aber nicht beglichen werden, wenn sie zu seinen Gunsten ausfallen.
So können Vermieter ihre Immobilien bedingt vor Zahlungsunwilligen schützen: Sie dürfen für den Erhalt der Abrechnung Quittungen verlangen, um die Einhaltung der 12-Monats-Frist im Zweifel nachweisen zu können. Für die Einhaltung der anderen Fristen gibt es keine derartigen Vorkehrungsmaßnahmen.
